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Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung

Baustelle Humboldt Forum in Berlin

Baustelle Humboldt Forum in Berlin, © chromorange

22.03.2024 - Artikel

Wer kann ein Visum zur Arbeitsplatzsuche als Fachkraft beantragen?

Sie können in Deutschland ein Visum zur Arbeitsplatzsuche als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen, wenn Sie über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen und entweder

  • eine deutsche qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben
  • oder im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben, die in Deutschland anerkannt ist. Wie und wo Sie die Anerkennung beantragen, haben wir in einem gesonderten Artikel zusammengefasst.

Voraussetzung: Anerkennung des Abschlusses

Erst muss die Anerkennung erfolgen, dann kann mit dem Anerkennungsbescheid das Visum beantragt werden. Wichtig ist daher, dass Sie zunächst Ihre ausländische Qualifikation durch die zuständigen Stellen in Deutschland anerkennen lassen. Diese erfolgt nur durch offizielle Stellen in Deutschland. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier: Anerkennung in Deutschland.

Wenn Ihnen der Anerkennungsbescheid vorliegt, Sie aber noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, können Sie ein Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Es muss sich um eine qualifizierte Beschäftigung handeln, Helfertätigkeiten und Anlernberufe sind ausgeschlossen.

Darf ich mit dem Visum zur Arbeitsplatzsuche sofort arbeiten?

Nein, leider nicht. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nur zur Ausübung von Probebeschäftigungen bis zu 10 Stunden pro Woche und nur in einer Beschäftigung, die Ihrer Qualifikation entspricht. Sobald Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde an Ihrem Aufenthaltsort in Deutschland. Dort können Sie einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.

Terminvereinbarung für den Visumsantrag

Bitte stellen Sie zunächst alle Unterlagen für den Visumsantrag zusammen und registrieren Sie sich dann für einen Termin in der Kategorie „Anpassungsmassnahme mit teilweiser Gleichwertigkeit, Arbeitsplatzsuche, Selbstständige u. ä.“ über das Terminvergabesystem der Botschaft. Unter Arbeitgeber geben Sie bitte „Arbeitsplatzsuche als Fachkraft“ an. Nach der Registrierung wird in der Regel innerhalb weniger Wochen ein Termin zur persönlichen Vorsprache vergeben. Ggf. erhalten Sie innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Registrierung zunächst eine E-Mail an die in der Terminregistrierung angegebenen Mailadresse mit der Bitte, einige Unterlagen vorab per E-Mail zu übersenden. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach.

Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen

Bitte füllen Sie einen Visumsantrag am Computer aus, drucken diesen aus und bringen den Ausdruck zu Ihrem Termin in der Botschaft mit.

Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache in der Visastelle folgende Unterlagen von Ihnen:

Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt, im Original und mit einer Kopie ( keine Farbkopien ) vorgelegt werden und die Unterlagen dürfen nicht getackert sein!

  • 2 biometriefähige Passfotos ( nicht älter als sechs Monate)
  • Reisepass (mindestens neun Monate gültig)
  • Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar
  • Wohnsitzbescheinigung ( nicht älter als sechs Monate )
  • Nachweis über Ihren Schulabschluss
  • Anerkennungsbescheid
  • Bei reglementierten Berufen: Nachweis über Berufsausübungserlaubnis

  • Ein Zertifikat über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (B2 in Gesundheitsberufen)
  • Tabellarischen Lebenslauf auf Deutsch über Ihren Werdegang. Fügen Sie bitte Ihre Zeugnisse, Diplome und ggf. weitere Unterlagen bei, die Ihre Qualifikation dokumentieren.
  • Soweit verfügbar: weitere Nachweise über Ihre Vorbereitung der Arbeitsplatzsuche
  • Motivationsschreiben auf Deutsch mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche:
    • Branche
    • Region
    • geplanter Aufenthaltsort
    • Unterkunft
  • eine Verpflichtungserklärung. Diese muss auf amtlichem Formular vorliegen und die folgenden Punkte beinhalten:
    • Dauer Ihres geplanten Aufenthalts
    • Angabe des Zwecks Arbeitsplatzsuche
    • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtungserklärenden muss nachgewiesen sein. Die Option glaubhaft gemacht kann nicht akzeptiert werden.
  • Alternative zur Verpflichtungserklärung: Ein Sperrkonto für mindestens drei und maximal sechs Monate. Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht der Lebenshaltungskosten in Deutschland. Die Wahl des Anbieters steht Ihnen frei. Informationen zu Anbieter finden Sie z.B. im Internet. Die Botschaft kann aus rechtlichen Gründen leider keine Informationen oder gar Empfehlungen zu Anbietern geben.
  • Reisekrankenversicherung (INCOMING):
    • gültig für bis zu 6 Monate innerhalb eines Jahres
    • gültig ab Datum der Antragstellung
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren

Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.

Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags

Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Rücksendung der Unterlagen

Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.

Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.

Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de

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