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Arbeitsplatzsuche für Akademiker

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04.01.2024 - Artikel

Wer kann ein Visum zur Arbeitsplatzsuche als Akademiker beantragen?

Wenn Sie einen Fachhochschulabschluss haben und in Deutschland arbeiten möchten, aber noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie unter folgenden Voraussetzungen ein Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen:

  • Ihr Hochschulabschluss ist in Deutschland anerkannt ODER
  • Ihr Hochschulabschluss ist mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar.

Mit dem Visum können Sie dann 6 Monate in Deutschland nach einem Arbeitsplatz suchen, für den Ihr Studium sie qualifiziert.

Woher weiß ich, ob mein Abschluss in Deutschland anerkannt ist oder als vergleichbar gilt?

Ob Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt ist oder als vergleichbar gilt, können Sie auf der Website von Anerkennung in Deutschland herausfinden.

Ist dies nicht der Fall, können Sie die Feststellung der Gleichwertigkeit beantragen.

Gilt diese Regelung für alle Berufe, die ein Hochschulstudium voraussetzen?

Nicht für alle. Einige Berufe können Sie nur ausüben, wenn Ihre Qualifikation in Deutschland anerkannt worden ist. Dazu gehören unter anderem medizinische und juristische Berufe. Ob Ihr Wunscharbeitsplatz unter diese reglementierten Berufe fällt, können Sie feststellen.

Darf ich mit dem Visum zur Arbeitsplatzsuche sofort arbeiten?

Nein, leider nicht. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nur zur Ausübung von Probebeschäftigungen bis zu 10 Stunden pro Woche und nur in einer Beschäftigung, die Ihrer Qualifikation entspricht. Sobald Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde an Ihrem Aufenthaltsort in Deutschland. Dort können Sie einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.

Terminvereinbarung für den Visumsantrag

Bitte stellen Sie zunächst alle Unterlagen für den Visumsantrag zusammen und registrieren Sie sich dann für einen Termin in der Kategorie „Anpassungsmassnahme mit teilweiser Gleichwertigkeit, Arbeitsplatzsuche, Selbstständige u. ä.“ über das Terminvergabesystem der Botschaft. Unter Arbeitgeber geben Sie bitte „Arbeitsplatzsuche als Akademiker“ an. Nach der Registrierung wird in der Regel innerhalb weniger Wochen ein Termin zur persönlichen Vorsprache vergeben. Ggf. erhalten Sie innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Registrierung zunächst eine E-Mail an die in der Terminregistrierung angegebenen Mailadresse mit der Bitte, einige Unterlagen vorab per E-Mail zu übersenden. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach.

Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen

Bitte füllen Sie einen Visumsantrag am Computer aus, drucken diesen aus und bringen die Ausdrucke zu Ihrem Termin in der Botschaft mit.

Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache in der Visastelle folgende Unterlagen von Ihnen:

Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt, im Original und mit einer Kopie ( keine Farbkopien ) vorgelegt werden und die Unterlagen dürfen nicht getackert sein!

  • 2 biometriefähige Passfotos ( nicht älter als sechs Monate )
  • Reisepass (mindestens neun Monate gültig)
  • Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar
  • Wohnsitzbescheinigung ( nicht älter als sechs Monate )
  • Nachweis über Ihren Hochschulabschluss:
    • Ihren deutschen Hochschulabschluss ODER
    • Ihren anerkannten ausländischen Hochschulabschluss ODER
    • Ihren dem deutschen vergleichbaren Hochschulabschluss
  • Bei reglementierten Berufen: Nachweis über Berufsausübungserlaubnis

  • Bei Gesundheitsberufen: einen Nachweis über die für die Ausübung der Berufs erforderlichen Sprachkenntnisse

  • Lebenslauf auf Deutsch über Ihren beruflichen Werdegang. Fügen Sie bitte Ihre Zeugnisse, Diplome und ggf. weitere Unterlagen bei, die Ihre Qualifikation dokumentieren.
  • Soweit verfügbar: weitere Nachweise über Ihre Vorbereitung der Arbeitsplatzsuche
  • Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche:
    • Branche
    • Region
    • geplanter Aufenthaltsort
    • Unterkunft
  • Eine Verpflichtungserklärung. Diese muss auf amtlichem Formular vorliegen und die folgenden Punkte beinhalten:
    • Dauer Ihres geplanten Aufenthalts
    • Angabe des Zwecks Arbeitsplatzsuche
    • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtungserklärenden muss nachgewiesen sein. Die Option glaubhaft gemacht kann nicht akzeptiert werden.
  • Alternative zur Verpflichtungserklärung: Ein Sperrkonto für mindestens drei und maximal sechs Monate. Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht der Lebenshaltungskosten in Deutschland. Die Wahl des Anbieters steht Ihnen frei. Informationen zu Anbieter finden Sie z.B. im Internet. Die Botschaft kann aus rechtlichen Gründen leider keine Informationen oder gar Empfehlungen zu Anbietern geben.
  • Reisekrankenversicherung (INCOMING):
    • gültig für 6 Monate innerhalb eines Jahres
    • gültig ab Datum der Antragstellung
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren

Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.

Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags

In der Regel muss nach Abgabe der vollständigen Unterlagen mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis vier Wochen gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit aber verlängern.

Rücksendung der Unterlagen

Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.

Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.

Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de

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