Wichtiger Hinweis:
Als Nachweis muss ein Sprachprüfungszertifikat vorgelegt werden, das aufgrund einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der „Association of Language Testers in Europe (ALTE)“ ausgestellt wurde.
Im Visumverfahren an der Botschaft Pristina sind zur Zeit die Sprachprüfungszertifikate folgender Anbieter anerkennungsfähig:
- Goethe-Institut e.V. (GI),
- Verein Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD),
- TestDaF-Institut (TestDaF),
- telc gGmbH (TELC)*
- European Consortium for the Certificate of Attainment in Modern Languages (ECL)
Alle anderen Zertifikate sowie Bescheinigungen von Sprachschulen, die lediglich die Teilnahme an einem Deutschkurs bestätigen, können im Visumverfahren keine Anerkennung finden.
*Die Botschaft akzeptiert keine TELC-Sprachzertifikate mit Prüfungsorten in Serbien.