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Sperrkonto: Was müssen Sie wissen?

Euromünzen, © colourbox.de
Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. In Kosovo bieten nach dem aktuellen Kenntnisstand der Botschaft die hier gelisteten Banken ein Sperrkonto an, das die Vorgaben des Visumverfahrens erfüllt.
Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.