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Sprachkurse in Deutschland

Taza de café y pizarra en la que pone: Aprende alemán

Aprender alemán, © Colourbox.de

09.04.2024 - Artikel

Deutsch lernen in Deutschland - mit einem Intensivsprachkurs können Sie bis zu einem Jahr lang in Deutschland Ihre Sprachkenntnisse aufbauen.

Die Rechtsgrundlage dafür ist § 16f Abs. 1 Aufenthaltsgesetz.

Terminvereinbarung für den Visumsantrag

Bitte stellen Sie zunächst alle Unterlagen für den Visumsantrag zusammen und buchen Sie dann einen Termin für die persönliche Vorsprache bei der Visastelle in der entsprechenden Kategorie über unser Terminsystem. Termine für Visumsanträge zum Intensivsprachkurs sind in der Regel kurzfristig verfügbar.

Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen

Bitte erstellen Sie einen elektronischen Visumsantrag, drucken diesen aus und bringen die Ausdrucke zu Ihrem Termin in der Botschaft mit.

Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache in der Visastelle folgende Unterlagen von Ihnen:

Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt, im Original und mit einer Kopie ( keine Farbkopien ) vorgelegt werden und die Unterlagen dürfen nicht getackert sein!

  • 2 biometriefähige Passfotos ( nicht älter als sechs Monate)
  • Reisepass (mindestens sechs Monate gültig)
  • Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar, bitte bringen Sie die Visumsgebühr passend, d.h. den genauen Betrag, mit zum Termin
  • Wohnsitzbescheinigung ( nicht älter als sechs Monate)
  • Anmeldung zu einem Intensivsprachkurs in Deutschland mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche und in der Regel täglichem Unterricht. Die Anmeldung muss zudem folgende Angaben enthalten:
    • In welchem Zeitraum und an welchem Ort findet der Sprachkurs statt?
    • Wie hoch sind die Kosten?
    • Welches Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen soll mit dem Kurs erreicht werden?
  • Nachweis über die Entrichtung der Kursgebühr
  • ein tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch über Ihren bisherigen Werdegang. Fügen Sie bitte ggf. Zeugnisse, Diplome oder Nachweise über bereits erworbene Kenntnisse in der deutschen Sprache bei.
  • Motivationsschreiben auf Deutsch: Das Schreiben sollte darüber Auskunft geben, warum Sie den Intensivsprachkurs in Deutschland absolvieren möchten und welche Pläne Sie nach dem Sprachkurs verfolgen.
  • Eine Verpflichtungserklärung. Diese muss im Original auf amtlichem Formular vorliegen und die folgenden Punkte beinhalten:
    • Dauer Ihres geplanten Aufenthalts
    • Angabe des Zwecks Intensivsprachkurs
    • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtungserklärenden muss nach Angabe der ausstellenden Behörde nachgewiesen sein. Die Option „glaubhaft gemacht“ kann nicht akzeptiert werden.
  • Alternative zur Verpflichtungserklärung: Ein Sperrkonto für die Zeit des geplanten Aufenthalts. Beachten Sie bitte in diesem Fall die nachzuweisenden Kosten des Lebensunterhalts in Deutschland. Die Wahl des Anbieters für ein Sperrkonto steht Ihnen frei. Informationen zu Anbieter finden Sie z.B. im Internet. Die Botschaft kann aus rechtlichen Gründen leider keine Informationen oder gar Empfehlungen zu Anbietern geben.
  • Reisekrankenversicherung (INCOMING), gültig für die Zeit des Aufenthalts, maximal bis zu 12 Monaten.
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren

Bitte beachten Sie: Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens von der Botschaft nachgefordert werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.

Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags

Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von insgesamt 6 bis 8 Wochen gerechnet werden, in einigen Fällen kann es aber auch länger dauern.

Rücksendung der Unterlagen

Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.

Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.

Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de

Oft gestellte Fragen zu Sprachkursen

Benötige ich Deutschkenntnisse?

Kenntnisse der deutschen Sprache sind keine zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zum Sprachkurs. Als Nachweis der Plausibilität der Sprachkursteilnahme in Deutschland empfiehlt es sich jedoch, mind. einfache deutsche Sprachkenntnisse auf A1- oder A2-Sprachniveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens durch anerkannte Sprachzertifikate nachzuweisen. An der Deutschen Botschaft Pristina werden Sprachzertifikate von folgenden Instituten anerkannt.

Darf ich mit dem Visum zum Sprachkurs arbeiten?

Nein, eine Erwerbstätigkeit neben dem Sprachkurs ist grundsätzlich nicht erlaubt, der Aufenthalt ist allein auf den Erwerb umfassender Deutschsprachkenntnisse ausgerichtet. Ausnahmen sind während der Ferienzeiten des Sprachkurses möglich. Dies müssen Sie nach der Einreise mit der zuständigen Ausländerbehörde abstimmen.

Sie haben weitere Fragen? Hier geht es zum Kontaktformular.

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