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Kosovarische Personenstandsurkunden, die sich auf standesamtliche Ereignisse am oder nach dem 19.02.2013 beziehen, können durch die Botschaft legalisiert werden.
Fotokopien von Originalunterlagen wie Zeugnissen, Identitätsdokumenten oder Personenstandsurkunden können zur Verwendung in Deutschland/bei einer deutschen Behörde beglaubigt werden.
Die Botschaft kann Ihre Unterschrift unter einem Schriftstück beglaubigen wenn dies zur Vorlage bei einer deutschen Stelle erforderlich ist und/oder von dort angefordert wird.
In einigen Fällen können entsprechend ermächtigte Mitarbeiter der Botschaft die Aufgaben eines deutschen Notars übernehmen und Beurkundungen durchführen.
Auf Anforderung deutscher Behörden und Gerichte können in Amtshilfe kosovarische Urkunden überprüft werden.
Wenn Sie im Ausland leben und ein deutsches Führungszeugnis benötigen müssen Sie dies beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragen. Ihre Unterschrift unter dem Antrag muss bei der Botschaft beglaubigt werden.
Deutsche Auslandsvertretungen sind keine Führerscheinbehörden und können daher nur unterstützende Dienstleistungen in diesem Bereich anbieten.
Deutsche Botschaft Pristina: Konsularthemen auf einen Blick
Hier finden Sie allgemeine Informationen zu vielen Konsularthemen auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
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