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Reisepässe und Personalausweise

Hinweis: Ab 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden.


Wichtiger Hinweis: Die Beantragung und Abholung von Pässen und anderen Reisedokumenten ist nur mit Termin möglich!

Zur Beantragung von deutschen Ausweisdokumenten (Reisepässe und Personalausweise) müssen alle Antragsteller persönlich bei einer deutschen Auslandsvertretung vorsprechen. Eine schriftliche Beantragung auf dem Postweg ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass zur Passbeantragung bei der Botschaft in Pristina unbedingt vorab ein Termin online (nicht per Smartphone) über das Terminsystem der Botschaft vereinbart werden muss. Sollten Sie aufgrund eines unvorhergesehenen Notfalls dringender einen Termin benötigen, so wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an die Botschaft (Kontaktformular).

Die Deutsche Botschaft Pristina ist für Sie die zuständige Passbehörde, wenn Sie Ihren Wohnsitz nachweislich in Kosovo haben und nicht mehr in Deutschland gemeldet sind. Es können biometrische Reisepässe, vorläufige Pässe und Personalausweise beantragt werden. Die Einschaltung eines kostenpflichtigen Dienstleistungsbüros ist nicht erforderlich, weder für das Antragsverfahren noch für Fragen zu Ihrer Staatsangehörigkeit. Sie finden alle notwendigen Informationen auf dieser Webseite. Im Falle von weiteren Fragen können Sie sich an die Botschaft wenden

Wenn Sie sich nur vorübergehend in Kosovo aufhalten und deutsche(r) Staatsangehörige(r) sind, kann durch die Botschaft ein sogenannter Reiseausweis zur Rückkehr ausgestellt werden - z. B. wenn Sie Ihren Reisepass während Ihres Aufenthaltes in Kosovo verloren haben oder Ihr Ausweisdokument abgelaufen ist und Sie nun auf direktem Wege nach Deutschland zurückreisen möchten.

Weitere Informationen zur Beantragung der verschiedenen Dokumente finden Sie hier:

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