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Fachkraft mit in Deutschland anerkannter Berufsausbildung oder anerkanntem Studium

На фото изображены четверо работников разных профессий

Работники разных профессий, © colourbox.de

09.04.2024 - Artikel

Wer gilt als Fachkraft?

Als Fachkraft gelten Hochschulabsolventen und Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung, die in Deutschland anerkannt ist. Ein Berufsabschluss kann in der Regel dann als qualifiziert anerkannt werden, wenn er in Deutschland eine Berufsausbildung mit einer Dauer von mindestens 2 Jahren erfordern würde.

Für die Einreise nach Deutschland zur Aufnahme einer Beschäftigung oder zur Arbeitsplatzsuche ist weiterhin ein nationales Visum notwendig, das bei der deutschen Botschaft zu beantragen ist.

Personen ohne ausreichende und in Deutschland anerkannte berufliche Qualifikation können kein Visum als Fachkraft beantragen. Für diesen Personenkreise aus den Ländern des Westbalkan (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien) gilt seit 01.01.2021 eine neue sog. Westbalkanregelung.

Voraussetzung: Anerkennung des Abschlusses

Erst muss die Anerkennung erfolgen, dann kann mit dem Anerkennungsbescheid das Visum beantragt werden. Wichtig ist daher, dass Sie zunächst Ihre ausländische Qualifikation durch die zuständigen Stellen in Deutschland anerkennen lassen. Diese erfolgt nur durch offizielle Stellen in Deutschland. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier: Anerkennung in Deutschland. Interessierte Fachkräfte sollten diese Verfahren frühzeitig einleiten.

Sobald Ihnen der Anerkennungsbescheid vorliegt und Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland haben, können Sie ein Visum beantragen, um in Deutschland in einem Beruf zu arbeiten. Seit 18.11.2023 ist die Voraussetzung entfallen, dass die qualifizierte Beschäftigung eine sein muss, zu der die erworbene Qualifikation den Ausländer befähigt. Anders als vorher ist nicht mehr nur eine Beschäftigung in verwandten Berufen möglich, sondern jede qualifizierte Beschäftigung kann ausgeübt werden. Unterschieden wird nunmehr lediglich zwischen qualifizierter und nicht-qualifizierter Beschäftigung. Es muss sich um eine qualifizierte Beschäftigung handeln, Helfertätigkeiten und Anlernberufe sind ausgeschlossen.

Reglementierte Berufe können auch weiterhin nur mit der entsprechenden Berufsausübungserlaubnis ausgeübt werden

Sollten Sie über einen deutschen Studien- oder Berufsabschluss nach einem Studium oder einer mindestens 2-jährigen Ausbildung in Deutschland verfügen, so ist eine Anerkennung nicht erforderlich.

Terminvereinbarung für den Visumsantrag

Visa für Fachkräfte können Sie über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts einfach online beantragen. Nachdem Sie den Antrag und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt.

Beim anschließenden Termin in der Botschaft werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst, ggfls. Originalunterlagen geprüft und die Gebühr bezahlt.


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Erforderliche Unterlagen

Das Antragsformular können Sie direkt im Auslandsportal ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen dort hochladen.

Folgende Unterlagen werden für die Visabeantragung benötigt:

  • 2 biometriefähige Passfotos (nicht älter als sechs Monate)
  • Reisepass (mindestens neun Monate gültig)
  • Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar, bitte bringen Sie die Visumsgebühr passend, d.h. den genauen Betrag, mit zum Termin
  • Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
  • Nachweis Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
  • Anerkennung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation durch zuständige Stelle
  • ggfs. Berufsausübungserlaubnis (wenn die Beschäftigung eine solche erfordert)
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis , (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben. Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen.
  • Arbeitsvertrag, nicht älter als 6 Monate, von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben
  • Reisekrankenversicherung (INCOMING):
    • gültig für bis zu 6 Monate innerhalb eines Jahres
    • gültig ab Datum der Antragstellung
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG zum Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
  • Wichtiger Hinweis für Antragsteller ab 45 Jahren:

    Nachweis über ausreichende Altersversorgung

    • Der Nachweis ist zu erbringen durch:
      • Gehaltsnachweis (in Höhe von 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, siehe Gehaltsgrenzen) oder
      • angemessene Altersvorsorge
        • Nachweis über bereits erworbene Ansprüche aus privaten Renten- bzw. Lebensversicherungen oder
        • Immobiliennachweise durch Katasterauszug und den letzten Steuerbescheid für die Immobilie oder
        • sonstiges Vermögen

Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.

Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags

Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Rücksendung der Unterlagen

Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.

Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.

Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de

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