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Fachkraft mit in Deutschland anerkannter Berufsausbildung oder anerkanntem Studium

На фото изображены четверо работников разных профессий

Работники разных профессий, © colourbox.de

06.03.2023 - Artikel

Wer gilt als Fachkraft?

Als Fachkraft gelten Hochschulabsolventen und Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung, die in Deutschland anerkannt ist. Ein Berufsabschluss kann in der Regel dann als qualifiziert anerkannt werden, wenn er in Deutschland eine Berufsausbildung mit einer Dauer von mindestens 2 Jahren erfordern würde.

Für die Einreise nach Deutschland zur Aufnahme einer Beschäftigung oder zur Arbeitsplatzsuche ist weiterhin ein nationales Visum notwendig, das bei der deutschen Botschaft zu beantragen ist.

Personen ohne ausreichende und in Deutschland anerkannte berufliche Qualifikation können kein Visum als Fachkraft beantragen. Für diesen Personenkreise aus den Ländern des Westbalkan (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien) gilt seit 01.01.2021 eine neue sog. Westbalkanregelung.

Voraussetzung: Anerkennung des Abschlusses

Erst muss die Anerkennung erfolgen, dann kann mit dem Anerkennungsbescheid das Visum beantragt werden. Wichtig ist daher, dass Sie zunächst Ihre ausländische Qualifikation durch die zuständigen Stellen in Deutschland anerkennen lassen. Diese erfolgt nur durch offizielle Stellen in Deutschland. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier: Anerkennung in Deutschland. Interessierte Fachkräfte sollten diese Verfahren frühzeitig einleiten.

Sobald Ihnen der Anerkennungsbescheid vorliegt und Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland haben, können Sie ein Visum beantragen, um in Deutschland in einem Beruf zu arbeiten, für den Ihr Abschluss Sie befähigt. Es muss sich um eine qualifizierte Beschäftigung handeln, Helfertätigkeiten und Anlernberufe sind ausgeschlossen.

Sollten Sie über einen deutschen Studien- oder Berufsabschluss nach einem Studium oder einer mindestens 2-jährigen Ausbildung in Deutschland verfügen, so ist eine Anerkennung nicht erforderlich.

Terminvereinbarung für den Visumsantrag

Ein Termin kann erst beantragt werden wenn Ihnen die (teilweise) Anerkennung Ihres Studien- oder Berufsabschlusses aus Deutschland vorliegt. Bitte stellen Sie zunächst alle Unterlagen für den Visumsantrag zusammen und registrieren Sie sich dann für einen Termin in der Kategorie „Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung mit in Deutschland anerkanntem Abschluss“ über das Terminvergabesystem der Botschaft. Nach der Registrierung wird in der Regel innerhalb weniger Wochen ein Termin zur persönlichen Vorsprache vergeben. Ggf. erhalten Sie innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Registrierung zunächst eine E-Mail an die in der Terminregistrierung angegebenen Mailadresse mit der Bitte, einige Unterlagen vorab per E-Mail zu übersenden. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach.

Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen

Bitte füllen Sie einen Visumsantrag am Computer aus, drucken diesen 2x aus und bringen die Ausdrucke zu Ihrem Termin in der Botschaft mit.

Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache in der Visastelle folgende Unterlagen von Ihnen:

Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt und im Original mit je 2 Kopien vorgelegt werden!

  • 3 biometriefähige Passfotos (nicht älter als sechs Monate)
  • Reisepass (mindestens neun Monate gültig)
  • Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar
  • Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
  • Nachweis Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
  • Anerkennung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation durch zuständige Stelle
  • ggfs. Berufsausübungserlaubnis (wenn die Beschäftigung eine solche erfordert)
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Reisekrankenversicherung (INCOMING):
    • gültig für bis zu 6 Monate innerhalb eines Jahres
    • gültig ab Datum der Antragstellung

Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.

Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags

Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Rücksendung der Unterlagen

Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.

Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.

Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de

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