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Fachkraft mit nur teilweise anerkannter Berufsausbildung: Anpassungsmaßnahme zur vollständigen Anerkennung

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Wenn Ihre Qualifikation nur als teilweise mit einem deutschen Abschluss vergleichbar anerkannt ist, können Sie ein Visum zur Durchführung einer Anpassungsmaßnahme bzw. einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen.
- Wer kann/muss eine Anpassungsmaßnahme durchführen?
- Voraussetzung: offizielle Teilanerkennung des Abschlusses (Defizitbescheid)
- Terminvereinbarung für den Visumsantrag
- Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen
- Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags
- Rücksendung der Unterlagen
Wer kann/muss eine Anpassungsmaßnahme durchführen?
Als Fachkraft gelten Hochschulabsolventen und Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung, die in Deutschland anerkannt ist. Wenn Ihre Qualifikation aber nur als teilweise mit einem deutschen Abschluss vergleichbar anerkannt wird, können Sie nicht sofort ein Visum zur Arbeitsaufnahme erhalten. Stattdessen können Sie aber zunächst ein Visum zur Durchführung einer Anpassungsmaßnahme bzw. Qualifizierungsmaßnahme beantragen.
Voraussetzung: offizielle Teilanerkennung des Abschlusses (Defizitbescheid)
Wenn die zuständige deutsche Behörde im Anerkennungsverfahren feststellt, dass Ihr im Ausland erworbener Abschluss nur teilweise als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss anerkannt werden kann, erhalten Sie eine Teilanerkennung oder einen sog. Defizitbescheid. Um als Fachkraft in Deutschland arbeiten zu können müssen Sie in diesem Fall zunächst eine Anpassungs- oder Qualifizierungsmaßnahme durchführen.
Die Qualifizierung kann gemäß dem im Defizitbescheid aufgeführten Weiterbildungsbedarf im Rahmen einer theoretischen Fortbildung oder einer praktischen betrieblichen Weiterbildung erfolgen.
Terminvereinbarung für den Visumsantrag
Ein Termin kann erst beantragt werden wenn Ihnen die teilweise Anerkennung Ihres Studien- oder Berufsabschlusses aus Deutschland vorliegt. Bitte stellen Sie zunächst alle Unterlagen für den Visumsantrag zusammen und registrieren Sie sich dann für einen Termin in der Kategorie „Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung mit in Deutschland anerkanntem Abschluss“ über das Terminvergabesystem der Botschaft. Nach der Registrierung wird in der Regel innerhalb weniger Wochen ein Termin zur persönlichen Vorsprache vergeben. Ggf. erhalten Sie innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Registrierung zunächst eine E-Mail an die in der Terminregistrierung angegebenen Mailadresse mit der Bitte, einige Unterlagen vorab per E-Mail zu übersenden. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach.
Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen
Bitte füllen Sie einen Visumsantrag am Computer aus, drucken diesen 2x aus und bringen die Ausdrucke zu Ihrem Termin in der Botschaft mit.
Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache in der Visastelle folgende Unterlagen von Ihnen:
Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt und im Original mit je 2 Kopien vorgelegt werden!
- 3 biometriefähige Passfotos (nicht älter als sechs Monate)
- Reisepass (mindestens sechs Monate gültig),
- Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar,
- Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
- Nachweis Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
- Anerkennung der teilweisen Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation durch zuständige Stelle (sog. Defizitbescheid)
- Sofern keine Beschäftigung während der Anpassungsmaßnahme ausgeübt wird oder das Entgelt nicht der Lebensunterhaltssicherung genügt:
- Sperrkonto oder
- Verpflichtungserklärung
- Reisekrankenversicherung (INCOMING):
- gültig für bis zu 6 Monate innerhalb eines Jahres
- gültig ab Datum der Antragstellung
- ggfs. vorläufige Berufsausübungserlaubnis (wenn die Beschäftigung eine solche erfordert)
Darüber hinaus sind Nachweise über die geplante Anpassungsmaßnahme zu erbringen. Abhängig von der Art der Anpassungsmaßnahme können dies unterschiedliche Dokumente sein:
Es handelt sich um eine überwiegend theoretische Maßnahme (z.B. Sprachkurs, schulischer Lehrgang):
- Einladungsschreiben/Anmeldebestätigung des Anbieters
- Nachweis über die staatliche Anerkennung oder Förderung oder AZAV-Zulassung des Anbieters
- Angabe zur Art und Dauer der Maßnahme mit Bezugnahme auf die festgestellten wesentlichen Unterschiede, Information über erforderliches sprachliches Mindestniveau
- Sprachzertifikat auf Niveau A2 oder dem für die Teilnahme an der Maßnahme erforderlichen Sprachniveau (in Gesundheits-/ Pflegeberufen: min. B1)
Es handelt sich um eine überwiegend betriebliche Maßnahme (z.B. Lehrgang, Praktikum):
- Vom Arbeitgeber ausgefüllte Formulare „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ und Zusatzblatt A zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis zum Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ inkl. Angaben zur geplanten Vergütung und verbindlicher Zusage des Betriebs, dass Qualifizierungsmaßnahme dort durchgeführt werden kann
- Weiterbildungsplan des Betriebes
- konkretes Arbeitsplatzangebot für die spätere Beschäftigung als Fachkraft mit Angaben zur Vergütung
Sprachzertifikat auf Niveau A2 oder dem für die Teilnahme an der Maßnahme erforderlichen Sprachniveau (in Gesundheits-/ Pflegeberufen: min. B1)
Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.
Sie möchten nur die Kenntnisprüfung ablegen:
- Anmeldung zu den Prüfungen
- Sprachzertifikat auf dem für die Prüfung erforderlichen Niveau
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes
- Verpflichtungserklärung auf amtlichem Formular mit folgenden Angaben:
- Dauer ihres geplanten Aufenthalts
- Angabe des Zwecks (Kenntnisprüfung)
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtungserklärenden muss nachgewiesen sein. Die Option „glaubhaft gemacht“ im Formular „Verpflichtungserklärung“ kann nicht akzeptiert werden.
- ODER :
- Sperrkonto für drei Monate. Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht der Lebensunterhaltskosten in Deutschland.
- Verpflichtungserklärung auf amtlichem Formular mit folgenden Angaben:
- Erklärung, warum ein Aufenthalt von 90 Tagen erforderlich ist
- ggf. Einstellungszusage für den Fall des Bestehens der Prüfung
Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags
Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Rücksendung der Unterlagen
Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.
Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.
Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.
Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de