Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Familiennachzug

finger Familie, © ColourBox
Terminvereinbarung für den Visumsantrag
Bitte stellen Sie zunächst alle Unterlagen für den Visumsantrag zusammen und buchen Sie dann einen Termin für die persönliche Vorsprache bei der Visastelle in der entsprechenden Kategorie über unser Online-Terminsystem. Termine für Visumsanträge zwecks Familiennachzug in Deutschland sind in der Regel innerhalb weniger Tage/Wochen verfügbar.
Persönliche Vorsprache in der Visastelle/Antragstellung
Bitte erstellen Sie einen elektronischen Visumsantrag, drucken diesen 2x aus und bringen die Ausdrucke zu Ihrem Termin in der Botschaft mit.
Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache in der Visastelle folgende Unterlagen von Ihnen:
Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt und im Original sowie in 2 Kopien vorgelegt werden. Kosovarische Personenstandsurkunden sind grundsätzlich in legalisierter Form vorzulegen (weitere Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite).
- drei biometriefähige Passfotos (nicht älter als sechs Monate)
- Reisepass (noch mindestens sechs Monate gültig)
- Visumsgebühr in bar : 75 EUR für Erwachsene bzw. 37,50 EUR für minderjährige Kinder - Anträge von Ehegatten und minderjährigen Kindern deutscher Staatsangehöriger sowie von Eltern minderjähriger deutscher Kinder sind gebührenfrei
- Geburtsurkunde (bei kosovarischen Urkunden ggf. mit Legalisation)
- falls Antragsteller verheiratet ist: Heiratsurkunde (bei kosovarischen Urkunden ggf. mit Legalisation)
- Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
- aktuelle Meldebescheinigung der in Deutschland lebenden Referenzperson
- Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises der Referenzperson in Deutschland, zu der der Nachzug erfolgen soll
- falls zutreffend: Kopie des derzeitig gültigen Aufenthaltstitels der in Deutschland lebenden Referenzperson
falls bei beabsichtigtem Ehegattennachzug einer der Ehepartner schon verheiratet war: Scheidungsurteile aller Vorehen bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
Bei Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist ggfls. eine Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteils erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter https://pristina.diplo.de/xk-de/service/konsularisches/-/2562068
- Bei Familienzusammenführung zu nicht-deutscher Referenzperson: Reisekrankenversicherung (INCOMING)
- gültig für drei Monate in einem Jahr
- gültig ab Datum der Antragstellung
Zusätzlich benötigen wir die nachfolgenden Dokumente, abhängig von der Art Ihres Familiennachzugs. Bitte wählen Sie die passende Kategorie aus:
- Heiratsurkunde (bei kosovarischen Urkunden ggf. mit Legalisation, s.u.)
- sollte einer der Ehepartner bei Eheschließung noch minderjährig gewesen sein: Gerichtsbeschluss über die Zustimmung der Eltern zur Eheschließung
- Nachweis elementarer Deutschkenntnisse (Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen).
Hinweis: Von der Notwendigkeit des Nachweises von einfachen Deutschkenntnissen sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Seit 31.12.2022 gelten erweiterte Ausnahmen für die Ehegatten von einigen in Deutschland tätigen ausländischen Fachkräften.
- beglaubigte Passkopie Ihres Ehepartners
- Heiratsurkunde (bei kosovarischen Urkunden ggf. mit Legalisation, s.u.)
- aktueller Mietvertrag Ihres Ehepartners
- aktueller Arbeitsvertrag Ihres Ehepartners und Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
- Aktuelle (d. h. gültige) Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung des Standesamtes in Deutschland (§ 13 Abs. 4 PstG)
- Nachweis elementarer Deutschkenntnisse (Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen)
Hinweis: Von der Notwendigkeit des Nachweises von einfachen Deutschkenntnissen sieht das Gesetz Ausnahmen vor. - Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz auf amtlichen Formular
Bei Einreise zu nur einem Elternteil:
- Heiratsurkunde der Eltern (bei kosovarischen Urkunden ggf. mit Legalisation, s.u.) und
- Nachweis der gemeinsamen Sorge der Eltern und eine bei der deutschen Botschaft beglaubigte Einverständniserklärung des in Kosovo verbleibenden Elternteils, oder
- Urteil des zuständigen Vormundschaftsgerichts, dass dem in Deutschland lebenden Elternteil die alleinige elterliche Sorge übertragen wurde. Das Urteil muss einen Rechtskraftvermerk und die Echtheitsbestätigung des zuständigen Gemeindegerichts (Gjykata komunale) tragen.
Bei Kindern, die 16 Jahre oder älter sind und nicht zusammen mit beiden Elternteilen oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil umziehen, zusätzlich:
- Nachweis der Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen
- Adoptionsbeschluss. Sofern es sich nicht um einen deutschen Adoptionsbeschluss handelt, benötigen wir zusätzlich einen Anerkennungsbeschluss eines deutschen Amts- oder Familiengerichts (Anerkennungsfestellung)
- Nachweis der Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen wenn das Kind 16 Jahre oder älter ist.
- Geburtsurkunde des Kindes, in welcher der nachziehende Elternteil eingetragen ist
- Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes
Für miteinander verheiratete Eltern:
- Heiratsurkunde der Eltern (bei kosovarischen Urkunden ggf. mit Legalisation, s.u.)
Für nicht miteinander verheiratete Eltern:
- Nachweis der gemeinsamen Sorge der Eltern
Hinweis:
Der Familiennachzug von Eltern zu volljährigen Kindern und sonstiger Familienangehöriger ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Eine außergewöhnliche Härte setzt grundsätzlich voraus, dass der/die Familienangehörige kein eigenständiges Leben mehr führen kann, sondern auf Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe im konkreten Einzelfall in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann. Alter, Einsamkeit, Pflegebedürftigkeit und/oder Umstände, die sich aus den allgemeinen Lebensverhältnissen im Herkunftsland ergeben (z.B. ungünstige schulische, wirtschaftliche, soziale und sonstige Verhältnisse im Heimatstaat), sind zur Begründung einer außergewöhnlichen Härte alleine nicht ausreichend.
Folgende Unterlagen sind im Visumsverfahren zusätzlich vorzulegen:
- Nachweis der Verwandtschaft zu dem/der Verwandten in Deutschland, zu dem/der der Nachzug erfolgen soll, in Form von Geburts- bzw. Heiratsurkunden
- Ausführliche ärztliche/amtliche Unterlagen (Originale und deutsche Übersetzung) zum Nachweis einer außergewöhnlichen Härte
- Nachweise darüber, dass und ggf. warum eine Betreuung in Kosovo nicht (mehr) möglich ist (Originale und deutsche Übersetzung)
Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.
Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags
Die Bearbeitungszeit für Anträge auf Familiennachzug ist sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens in der Regel Originalunterlagen nach Deutschland übersandt und innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten gerechnet werden, in einigen Fällen auch deutlich länger. Bitte sehen Sie daher innerhalb der ersten 3 Monate nach der persönlichen Antragstellung von Nachfragen zum Bearbeitungsstand möglichst ab.
Wird mit dem Antrag eine Vorabzustimmung der zuständigen deutschen Ausländerbehörde vorgelegt verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Regel auf wenige Wochen.
Rücksendung der Unterlagen
Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.
Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.
Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.
Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de