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IT-Fachkraft (ohne Hochschulabschluss)
Computerplatine, © dpa/picture-alliance
Aufnahme einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen in der Informations- und Kommunikationstechnologie
Wer gilt als IT-Fachkraft?
Sie können in Deutschland als IT-Fachkraft auch dann arbeiten, wenn Sie zwar keinen Hochschulabschluss, stattdessen aber ausgeprägte berufspraktische Kenntnisse in der Informations- und Kommunikationstechnologie haben. Folgende Voraussetzungen müssen dafür mindestens erfüllt sein:
- Nachweis von 2 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie in den letzten 5 Jahren (vergleichbare Qualifikation) und
- vertraglich vereinbartes Gehalt in Höhe von mindestens 45 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung
Terminvereinbarung für den Visumsantrag
Visa zur Ausübung einer Beschäftigung als IT-Fachkraft ohne Hochschulabschluss können Sie über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts einfach online beantragen. Nachdem Sie den Antrag und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt.
Beim anschließenden Termin in der Botschaft werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst, ggfls. Originalunterlagen geprüft und die Gebühr bezahlt.
Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen
Das Antragsformular können Sie direkt im Auslandsportal ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen dort hochladen.
Darüber hinaus werden Sie im Auslandsportal aufgefordert die folgenden Unterlagen hochzuladen:
- 2 biometriefähige Passfotos (nicht älter als sechs Monate)
- Reisepass (mindestens sechs Monate gültig)
- Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar, bitte bringen Sie die Visumsgebühr passend, d.h. den genauen Betrag, mit zum Termin (keine Annahme von Münzen unter 50 Cent)
- Wohnsitzbescheinigung ( nicht älter als sechs Monate)
- Reisekrankenversicherung (INCOMING):
gültig für bis zu 6 Monate innerhalb eines Jahres
gültig ab Datum der Antragstellung
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben
- Ein Arbeitsvertrag alleine ist nicht ausreichend.
- Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen
- Nachweis über mindestens zweijährige Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahre
- Nachzuweisen durch:
- Empfehlungsschreiben/Arbeitszeugnisse der vorherigen Arbeitgeber bzw. vorherige Arbeitsverträge
- Trusti bzw. bei Tätigkeit im Ausland anderweitige Renten-/Sozialversicherungsnachweise
- Nachzuweisen durch:
- Lebenslauf auf Deutsch
für Antragsteller ab 45 Jahren: Nachweis über ausreichende Altersversorgung
Der Nachweis ist zu erbringen durch:
Gehaltsnachweis (in Höhe von 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ( siehe Gehaltsgrenzen ) oder
Angemessene Altersvorsorge
Nachweis über bereits erworbene Ansprüche aus privaten oder staatlichen Renten- bzw. Lebensversicherungen (Hinweis: Nachweise über im Kosovo erworbene Rentenanwartschaften (Trusti) können nicht berücksichtigt werden. Sollten Sie in einem anderem Staat bereits gearbeitet haben, können Sie auch Nachweis über dort erworbene Rentenansprüche einreichen. Dafür wird eine aktuelle Bestätigung der jeweiligen Rentenanstalt benötigt, welche die erworbenen Rentenansprüche eindeutig beziffert.) oder
Immobilienbesitz, nachgewiesen durch einen auf Ihren Namen ausgestellten Katasterauszug und ein aktuelles „Certificate of appraised value/ Certifikata e vlerës së vlerësuar“, oder
sonstiges Vermögen
- Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren
- Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG zum Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.
Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags
Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Rücksendung der Unterlagen
Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.
Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.
Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de