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Pressemitteilung - Deutsche Botschaft zur Verhaftung des Leiters des Visaaufnahmezentrums von VisaMetric

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26.05.2023 - Pressemitteilung

Pressemitteilung

Die Botschaft hat Kenntnis von der Verhaftung des Leiters des Visaantragsanahmezentrums von VisaMetric und verfolgt das gerichtliche Verfahren gegen ihn aufmerksam.

Die Botschaft hat am Nachmittag des 16.05.2023 erstmalig Kenntnis von dem gegen VisaMetric ergangenen Urteil des Handelsgerichts erhalten, an dem gleichen Tag, an dem auch VisaMetric das zweitinstanzliche Urteil über seinen Rechtsanwalt zugegangen ist. Unmittelbar nach Kenntnis des Urteils hat VisaMetric in Absprache mit dem Auswärtigen Amt in Berlin und der Deutschen Botschaft in Pristina das Urteil umgesetzt. Danach wurde und wird seit dem darauffolgenden Tag allen Antragstellern im Rahmen der persönlichen Vorsprache bei VisaMetric die Wahl zwischen der persönlichen Abholung ohne weitere Zusatzkosten und dem Passversand mit Zusatzkosten wie nach dem bisherigen Verfahren gegeben. Wer sich seit dem 17.05. bei der Antragstellung für die persönliche Abholung entscheidet und bei der Terminbuchung bereits die Gebühr für den Passversand bezahlt hat, bekommt diese Gebühr zurückerstattet. Seit dem 17.05.2023 ist bei der elektronischen Terminbuchung die Option für den Passversand nicht mehr verpflichtend. Wer diese Option nicht ausdrücklich wählt, muss bei der Terminbuchung nur noch die Service-Entgelt von VisaMetric bezahlen. Dies hat VisaMetric auch bereits am Abend des 16.05.2023 prominent auf seiner Webseite veröffentlicht.

In dem mit zwischen VisaMetric und dem Auswärtigen Amt geschlossenen Vertrag hat sich VisaMetric verpflichtet, die Vorgaben des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes sowie der europäischen DSGVO einzuhalten. VisaMetric muss demnach seine IT-Infrastruktur in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik für die Öffentliche Verwaltung betreiben und darf personenbezogene Daten der Antragstellenden ausschließlich auf Servern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums speichern. Die zur Antragsstellung erfassten alphanumerischen und biometrischen Daten des Antragstellenden werden verschlüsselt an die Botschaft übermittelt. Eine Speicherung dieser Daten auf Geräten des externen Dienstleisters erfolgt nicht. VisaMetric ist weiterhin verpflichtet, alle Daten der Antragstellenden unverzüglich nach Übermittlung zu löschen und sicherzustellen, dass zur Terminvereinbarung nur der Name und die Kontaktdaten des Antragstellenden sowie die Passnummer aufbewahrt werden, bis der Pass dem Antragstellenden zurückgegeben wird, und dass diese Daten danach unverzüglich gelöscht werden. Entsprechende Hinweise finden sich sowohl auf der Webseite der Botschaft (deutsch: https://pristina.diplo.de/xk-de/service/faq/1692116?openAccordionId=item-2550264-21-panel, albanisch: https://pristina.diplo.de/xk-sq/service/faq-sq/1692382?openAccordionId=item-2554304-19-panel) als auch auf der Webseite von VisaMetric (https://www.visametric.com/kosovo/Germany/en/p/security-and-privacy-policy).

Die Botschaft in Pristina und das Auswärtige Amt in Berlin überprüfen VisaMetric regelmäßig auf Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften. Das beinhaltet seit dem 16.05.2023 auch die Umsetzung des Urteils zum nicht mehr verpflichtenden Passversand. Diese Prüfungen beinhalten u.a. auch angekündigte und unangekündigte Besuche von Mitarbeitern der Botschaft in den Geschäftsräumen von VisaMetric. Bei den Prüfungen hat es bislang nie Anlass für größere Beanstandungen gegeben.

PresseVisaMetric ist ein Joint Venture, das zu 60 % dem türkischen Unternehmen iData und zu 40 % dem in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässigen Unternehmen VMS INVESTMENTS LLC. gehört. Seit Aufnahme der Tätigkeit von VisaMetric in Kosovo im September 2022 hat keine Verbindung des Unternehmens zu Russland bestanden.

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