Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Bundestagswahl 2025: Deutsche im Ausland können sich jetzt schon ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

Briefwahl

Briefwahl, © colourbox

13.11.2024 - Artikel

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen. Wir empfehlen den Antrag schon jetzt zu stellen!

Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar:

Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden sich auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Merkblatt


nach oben