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Hospitation

Chefs in training

Many young people require advice and support when entering the job market – especially in times of crisis, © JOKER

23.01.2025 - Artikel

Benötige ich für die Hospitation ein Visum?

Hospitationen dienen der Sammlung von Eindrücken und Kenntnissen ohne Eingliederung in die Struktur des aufnehmenden Betriebs. Es besteht keine Weisungsgebundenheit der Hospitanten und keine festen Anwesenheitszeiten oder –pflichten. Hospitanten dürfen nicht arbeiten und üben dadurch keine Erwerbstätigkeit aus. Antragsteller aus dem Kosovo, die einen Hospitationsaufenthalt von bis zu 90 Tagen beabsichtigen, können Sie, sofern Sie die kosovarische Staatsangehörigkeit haben, visafrei einreisen. Wenn Sie eine Staatsangehörigkeit besitzen, mit der Sie für einen Kurzzeitaufenthalt nicht visafrei einreisen dürfen, können Sie ein Schengen-Visum beantragen. . Wenn ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen beabsichtigt ist, muss ein Antrag auf ein nationales Visum gestellt werden.

Verfahrenshinweise

Bitte lesen Sie die Voraussetzungen zur Antragstellung sorgfältig durch. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.

Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren kann in der Regel nach Antragsabgabe am Schalter einige Wochen dauern, in Einzelfällen auch länger. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.

Terminvereinbarung für den Visumantrag

Bitte stellen Sie zunächst alle Unterlagen für den Visumsantrag zusammen und buchen Sie dann einen Termin (nicht per Smartphone) für die persönliche Vorsprache bei der Visastelle in der Kategorie „Freiwilliges Soziales Jahr, Au-Pair, Sprachkurs, Hospitationen (Aufenthalte über 90 Tage)“ über unser Terminsystem . Termine für Visumsanträge für eine Hospitation sind in der Regel kurzfristig verfügbar.

Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen

Bitte erstellen Sie einen elektronischen Visumsantrag, drucken diesen aus und bringen die Ausdrucke zu Ihrem Termin in der Botschaft mit.

Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache in der Visastelle folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Formular - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Hier können Sie den Antrag online ausfüllen.
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf den Visumsantrag, jeweils 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Gültiger Reisepass. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
  • Bargeld - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro, bitte bringen Sie die Visumsgebühr passend, d.h. den genauen Betrag, mit zum Termin (keine Annahme von Münzen unter 50 Cent)
  • Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
  • Hospitationsvertrag (nicht älter als 6 Monate): vom Unternehmen und dem Hospitanten unterschrieben aus dem Tätigkeit, Beginn, Dauer und Einsatzbereiche des Hospitationsaufenthaltes und Vertragsdatum hervorgehen.
  • Hospitationsplan, sofern der Zweck der Hospitation aus dem Vertrag nicht hervorgeht.
  • Lebenslauf auf Deutsch, mit Darstellung der bisherigen Ausbildung, ggf. Berufstätigkeit, eigenhändig unterschrieben.
  • Motivationsschreiben mit Angaben zu Ihren beruflichen Perspektiven nach dem Hospitationsaufenthalts auf Deutsch mit eigenhändiger Unterschrift.
  • Nachweis über Finanzierung des Lebensunterhalts, monatlich muss Ihnen ein Nettobetrag in Höhe von 1091,- € zur Verfügung stehen, und zwar durch:
    • a) Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz auf amtlichen Formular mit nachgewiesener finanzieller Leistungsfähigkeit für den gesamten Aufenthalt von einer in Deutschland lebenden Person, Aufenthaltszweck Hospitation, oder
    • b) eine Bestätigung einer Bank über die Einrichtung eines Sperrkontos auf Ihren Namen in Höhe von 1091,- € monatlich. Die Wahl des Anbieters steht Ihnen frei. Informationen zu Anbieter finden Sie z.B. im Internet. Die Botschaft kann aus rechtlichen Gründen leider keine Informationen oder gar Empfehlungen zu Anbietern geben.
  • Sollte Ihnen eine kostenlose Unterkunft oder Verpflegung gewährt werden, haben Sie Nachweise vorzulegen.
  • Ausbildungsnachweis (Immatrikulationsbescheinigung, Diplom, Notenübersicht u.ä.), mit Übersetzung ins Deutsche.
  • ggfls. Nachweis über Einleitung des Berufsanerkennungsverfahrens/der Approbation bei einer Hospitation im Krankenhaus
  • Nachweis über eine Krankenversicherung für den gesamten Aufenthaltszeitraum.
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren

Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.

Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags

Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Rücksendung der Unterlagen

Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.

Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.

Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de

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