Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Kosovo: Hinweise zum Coronavirus COVID-19
Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu Situation in Kosovo und Reisebeschränkungen in Verbindung mit dem Coronavirus COVID-19
Aktuelle Einschränkungen in Kosovo
In Kosovo gelten aufgrund der Covid19-Pandemie derzeit nur wenige Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
In einigen Innenräumen und bei größeren Veranstaltungen im Freien besteht u.U. die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Bitte beachten Sie die Hinweise an Gebäuden und von Veranstaltern.
Reisehinweise für Kosovo
Sollten Sie nach Kosovo reisen, bedenken Sie bitte, dass die deutschen Botschaften und Konsulate im Ausland Ihnen nicht bei der Rückreise nach Deutschland helfen können, wenn während Ihres Aufenthaltes im Ausland neue Reisebeschränkungen und/oder Maßnahmen zur Einschränkungen des öffentlichen Lebens getroffen werden. In der Vergangenheit wurden einschränkende Maßnahmen in Zusammenhang mit der Pandemie durch die kosovarische Regierung zum Teil sehr kurzfristig beschlossen und umgesetzt.
Bitte bedenken Sie auch, dass in Kosovo eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard nicht gewährleistet ist, u.a. bestehen nur sehr geringe Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen. Die Krankenhäuser bei steigenden Infektionszahlen schnell überlastet, und können u. U. Patienten mit leichten und mittelschweren Symptomen nicht aufnehmen. Schließen Sie daher möglichst eine zusätzliche Versicherung für die Rückholung nach Deutschland im Krankenfall ab. Die deutsche Botschaft kann im Fall einer Erkrankung im Ausland weder Ihre Behandlungskosten in Kosovo noch die Kosten und Organisation eines Rücktransports nach Deutschland übernehmen. Ein Rücktransport von Covid-Patienten nach Deutschland ist erfahrungsgemäß auch bei bestehender Rückholversicherung schwierig und oft nicht zeitnah möglich.
Klären Sie vor der Abreise mit Ihrer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung, ob ausreichender Krankenversicherungsschutz im Ausland besteht. Führen Sie einen ausreichenden Vorrat wichtiger Medikamente mit sich, der ggf. auch noch einige Zeit über das geplante Rückreisedatum hinaus reicht.
Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr deutscher Reisepass/Personalausweis bzw. Ihr deutscher Aufenthaltstitel noch ausreichend lang gültig ist. In der aktuellen Situation sollten Ihre Dokumente möglichst auch noch einige Wochen/Monate über das geplante Rückreisedatum hinaus gültig sein für den Fall, dass sich Ihre Rückreise aufgrund von erneuten Reisebeschränkungen unvorhergesehen verzögert. Aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen des Besucherverkehrs kann die Beantragung und Ausstellung von Passersatzpapieren durch die Botschaft ggf. deutlich länger dauern als sonst üblich.
Einreise nach Kosovo
Nach den aktuellsten der Botschaft vorliegenden offiziellen Informationen gelten für die Einreise nach Kosovo weiterhin folgende Regelungen:
Einreisenden ab 12 Jahre, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Reiseweg, ist die Einreise nur gestattet, wenn sie einen der folgenden Nachweise erbringen können:
- Nachweis von zwei Impfdosen (oder eine Impfdosis Johnson&Johnson/Janssen).
- Nachweis einer Impfdosis und negativer PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf.
- Genesenennachweis in Form eines positiven COVID-19-PCR-Tests innerhalb der letzten 90 Tage vor der Einreise.
- Nachweis von drei Impfdosen (Boosterimpfung).
- Negativer PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf.
Ausnahmen von der o.g. Nachweispflicht gelten für folgende Gruppen:
- Berufskraftfahrer im Personen- oder Güterverkehr,
- ausländische Diplomaten, die in Kosovo akkreditiert sind, sowie KFOR-Truppenpersonal,
- kosovarische Staatsangehörige, die sich maximal 12 Stunden im Ausland aufgehalten haben,
- Minderjährige unter 12 Jahren,
- Minderjährige zwischen 12 bis 16 Jahre mit einem negativen PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf,
- Personen, bei denen wissenschaftlich nachgewiesene Kontraindikationen gegen eine COVID-19-Impfung bestehen, mit ärztlicher Bescheinigung und negativem PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
Für kosovarische Staatsangehörige, die nicht den Nachweis erbringen können, dass sie mindestens zweimal gegen COVID-19 geimpft sind, kann nach der Einreise in eine siebentägige Selbstisolation angeordnet werden.
Bitte beachten Sie, dass Regelungen sich auch kurzfristig wieder ändern können, abschließend verbindliche Auskünfte zu Einreiseregeln können nur die zuständigen Behörden des Ziellands selbst erteilen.
Weitere Informationen zu Reisen nach Kosovo finden deutsche Staatsangehörige in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts.
Einreise/Rückreise nach Deutschland
Aktuell müssen bei der Einreise keine Nachweise über Impfungen, Genesenenstatus oder Tests vorgelegt werden. Diese Regelung gilt zunächst bis 31.08.2022.
Sollten Sie sich dennoch testen lassen wollen, so finden Sie Testmöglichkeiten u.a. in unmittelbarere Nähe des Flughafens Pristina (Eurolab, Avicena).
Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie bei geplanten auch die Informationen des Auswärtigen Amts für Reisende in Verbindung mit der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 sowie die Reisehinweise des Auswärtigen Amts für die einzelnen Länder. Die Reise- und Sicherheitsinformationen sollen allen Reisenden ermöglichen, selbst zu entscheiden, ob sie eine Reise antreten. Zu diesem Zweck wird die Lage kontinuierlich beobachtet und Aktualisierungen vorgenommen. Weder das Auswärtige Amt noch die deutschen Auslandsvertretungen können Reisenden die Entscheidung über eine Reise abnehmen.
Die Informationen auf dieser Webseite werden laufend aktualisiert. Bitte schauen Sie regelmäßig vorbei und informieren sich über den aktuellen Sachstand.