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Hilfe für deutsche Staatsangehörige
Rettungsring, © colourbox.de
Allgemeine Hinweise
Erreichbarkeit der Botschaft
Die Botschaft ist wie folgt zu erreichen:
Telefon: | +383 38 254 500 (auch für Notfälle außerhalb der Dienstzeiten) |
Anschrift: | Rr. Azem Jashanica 66, Dragodan, 10000 Pristina |
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft kein Ersatz für deutsche Behörden, Banken oder Reisebüros ist. Sie kann Ihnen aber in Ihrer Notlage Informationen und Ratschläge erteilen und ggf. selbst tätige Hilfe leisten, damit Sie möglichst rasch in die Lage versetzt werden, sich aus Ihrer Notlage zu befreien.
Sonstige nützliche Telefonnummern in Kosovo:
Allgemeiner Notruf: | 112 |
Polizei: | 92 (vom Mobiltelefon: 192) |
Feuerwehr: | 93 (vom Mobiltelefon: 193) |
Verlust von Geld oder Ausweisdokumenten
Geldverlust / Geldbeschaffung
Bei Geldverlust ist eine Geldversorgung z.B. durch Überweisung via Western Union oder Money Gram möglich. Sie benötigen die jeweilige Referenznummer sowie einen Lichtbildausweis. Es gibt in Kosovo zahlreiche Banken, bei denen Sie das so überwiesene Geld abheben können.
Weitere Informationen: www.westernunion.com oder www.moneygram.de.
Sperrung von EC- / Kreditkarten
Bei Verlust oder Diebstahl von deutschen EC- oder Kreditkarten sollten Sie diese sofort sperren lassen. Dies ist unter folgender zentraler Rufnummer in Deutschland möglich:
0049-30-4050 4050 oder 0049-116 116
Notunterkunft
In Hostels und einfachen Hotels bestehen preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten (z.T. ab 8 € / Nacht). Sie finden Adressen und Verfügbarkeit bspw. auf der Webseite www.hostelworld.com.
Passverlust
Bei Verlust von Ausweispapieren während einer Reise in der Republik Kosovo kann die Deutsche Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieses Dokument wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens jedoch für einen Monat ausgestellt. Mit diesem Dokument können Sie nach Deutschland zurückreisen, nicht jedoch in andere Länder reisen, die nicht auf der Rückreiseroute nach Deutschland liegen oder sich in anderen Ländern länger als zur Durchreise aufhalten. Halten Sie sich länger in Kosovo auf, kann die Botschaft Ihnen unter Umständen einen vorläufigen Reisepass ausstellen.
Sie sollten der Botschaft Fotokopien der verlorenen Ausweisdokumente und in jedem Fall eine polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige vorlegen. Da die Behörden in Deutschland an Wochenenden und Feiertagen für die erforderlichen Rückfragen nicht erreichbar sind, müssen Sie sich darauf einstellen, dass eine Beantragung des gewünschten Dokuments nicht sofort möglich ist.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite im Bereich „Reisepässe und Personalausweise“.
Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugpapieren
Die Botschaft ist keine KfZ-Behörde und kann nach Verlust oder Diebstahl keine Ersatzfahrzeugpapiere ausstellen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständige deutsche KFZ-Behörde.
Krankheit/Unfall
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Kosovo nicht gewährleistet.
Es wird geraten, vor Reiseantritt eine Auslandsreisekrankenversicherung sowie eine Rücktransportversicherung abzuschließen und regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichendem Umfang mit sich zu führen.
Die Botschaft führt eine Liste von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen, die ihr verschiedentlich empfohlen worden sind. In der Liste sind außerdem einige Krankenhäuser aufgeführt, in denen unter Umständen Behandlungen durchgeführt werden können. Auf Nachfrage kann die Botschaft diese Liste zur Verfügung stellen.
Festnahme
Sollten Sie als deutsche Staatsangehörige / deutscher Staatsangehöriger während Ihres Aufenthalts in Kosovo inhaftiert werden und neben der deutschen nicht auch die kosovarische Staatsangehörigkeit besitzen, wird die Botschaft hierüber durch die kosovarischen Behörden in der Regel zeitnah unterrichtet. Sofern Sie eine konsularische Betreuung durch die Botschaft wünschen, wird die Haftanstalt auch dieses Anliegen übermitteln. Informationen zu Art und Umfang der Betreuung finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
Rechtsanwälte
Auf unserer Webseite finden Sie ein Merkblatt über Rechtsberatung in Kosovo, an deren Ende Sie eine Auflistung von Rechtsanwälten finden, die der Botschaft verschiedentlich empfohlen wurden.
Informationen zur Rechtsberatung
Todesfall
Verstirbt eine deutsche Staatsangehörige / ein deutscher Staatsangehöriger in der Republik Kosovo, unterrichten die kosovarischen Behörden die Botschaft meist zeitnah über diesen Vorfall. Die Botschaft leitet ihrerseits in Deutschland über das Bundeskriminalamt eine Angehörigenermittlung ein, die Angehörigen werden in der Folge durch die örtliche Polizei über das Ableben des Verstorbenen in Kenntnis gesetzt. Die Botschaft ist bei der Vermittlung eines lokalen Bestattungsunternehmens behilflich, das entweder die Überführung des Leichnams nach Deutschland oder die Bestattung in Kosovo in die Wege leitet, und stellt – sofern der Leichnam nach Deutschland überführt wird – den hierfür erforderlichen Leichenpass aus. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft für die im Rahmen der Überführung oder Bestattung entstehenden Kosten nicht in Vorlage treten kann; diese sind von den Angehörigen direkt an das Bestattungsinstitut zu entrichten. Allgemeine Information, die Sie im Zusammenhang mit einem Todesfall einer / eines Deutschen im Ausland zu beachten haben, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts .
Die vorstehenden Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr für die Korrektheit der Angaben und die Qualität der Dienstleistung. Die Nennung von Webseiten externer Dienstleister oder von Rechtsanwälten stellt keine Empfehlung dar. Kunden sind für alle Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Beauftragung der aufgeführten Dienstleister entstehen, selbst verantwortlich.
Was deutsche Auslandsvertretungen in Notfällen für Sie tun können:
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