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Anerkennung ausländischer Berufs- und Studienabschlüsse in Deutschland
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Die Anerkennung ausländischer Berufs- und Studienabschlüsse erfolgt durch die jeweils zuständige Behörde in Deutschland.
Im Anerkennungsverfahren überprüft die zuständige Stelle in Deutschland, in wie weit Ihre ausländische Berufsqualifikation mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf gleichwertig ist und eine Anerkennung erfolgen kann.
Die zuständige Stelle benötigt für das Anerkennungsverfahren Zeugnisse und Dokumente, die über Inhalt und Dauer der ausländischen Berufsqualifikation informieren. Die Berufserfahrung im jeweiligen Beruf ist dabei auch wichtig.
Wenn Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihr Hochschulstudium in Deutschland absolviert haben, ist eine Anerkennung nicht erforderlich.
Zuständig für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sind unterschiedliche Stellen. Informationen finden Sie unter: