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Führerschein

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.

EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa

08.06.2023 - Artikel

Deutsche Auslandsvertretungen sind keine Führerscheinbehörden und können daher nur unterstützende Dienstleistungen in diesem Bereich anbieten.


Verwendung des deutschen Führerscheins in Kosovo

Ein in Deutschland ausgestellter Führerschein kann bis zu einem Jahr in Kosovo verwendet werden. Anschließend muss bei der kosovarischen Führerscheinbehörde die Ausstellung eines kosovarischen Führerscheins beantragt werden. Der deutsche Führerschein wird dabei von den kosovarischen Behörden eingezogen und von diesen nach Deutschland übersandt.

Verlust und Ersatzausstellung

Deutsche Auslandsvertretungen sind keine Führerscheinbehörden. Die Botschaft kann daher bei Führerscheinverlusts keine Ersatzdokumente ausstellen. Auch liegen bei der Botschaft keine entsprechenden Antragsformulare vor.

Bitte wenden Sie sich daher an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde im Inland:

  • Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle Ihres deutschen Meldewohnsitzes.
  • Sollten Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sein, können Sie sich gemäß § 73 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis an jede Fahrerlaubnisbehörde wenden, sofern Sie Ihren Wohnsitz in einem Drittstaat (außerhalb Deutschlands und der EU/EWR-Zone) haben. Aus praktischen Erwägungen wird empfohlen, sich an die Führerscheinstelle Ihres letzten deutschen Meldewohnsitzes oder die Führerscheinstelle zu wenden, die den abhanden gekommenen Führerschein ausgestellt hat.

Sofern Sie nach dem Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins nach Deutschland zurückreisen wollen und die Zusendung des Ersatzführerscheins nicht abwarten können, empfiehlt es sich, neben der Verlust-/Diebstahlsanzeige der kosovarischen Polizei auch ein Bestätigungsschreiben der deutschen Führerscheinstelle mitzuführen, dass Sie sich per Fax oder Mail zusenden lassen können.

Im Rahmen der Beantragung eines Ersatzdokuments kann die Botschaft wie folgt tätig werden falls erforderlich:

  • Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antragsformular sobald Ihnen die zuständige Führerscheinstelle die Antragsformulare etc. zugesandt und um Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antragsformular gebeten hat (Gebühr 56,00 EUR);
  • Beglaubigung der Unterschrift unter einer eidesstattlichen Versicherung über den Führerscheinverlust, diese wird von manchen Führerscheinstellen verlangt, v.a. wenn keine polizeiliche Verlustanzeige vorgelegt werden kann (Gebühr 56,00 EUR);
  • Zustellung bzw. Aushändigung des Ersatzführerscheins: Die deutsche Behörde übersendet den Führerschein zur Aushändigung an Sie an die Botschaft. Bitte beachten Sie dabei, dass die Übersendung von der Führerscheinstelle an die Botschaft über den amtlichen Kurier des Auswärtigen Amt bis zu mehrere Wochen dauern kann.

Pflichtumtausch älterer Führerscheine

Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine müssen in den nächsten Jahren umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten. Die Fristen für den verpflichtenden Umtausch sind gestaffelt nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahrgang des Führerscheininhabers zwischen Januar 2025 und Januar 2033. Bitte prüfen Sie hier, welche Frist in Ihrem Fall zutrifft.

Das Verfahren entspricht dem oben aufgeführten Verfahren zur Ausstellung eines Ersatzdokuments. Bitte wenden Sie sich daher zunächst direkt an die für Sie zuständige Führerscheinbehörde in Deutschland. Die Aushändigung des neuen Führerscheins und gleichzeitige Einziehung des neuen Führerscheins erfolgt dann durch die Botschaft. Hierfür ist die persönliche Vorsprache bei der Botschaft erforderlich.


Diese Angaben erfolgen auf Grund von Informationen, die der Botschaft Pristina zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen wird keine Gewähr übernommen.

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