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Vaterschaftsanerkennung

Vater mit Baby im Arm

Vaterschaftsanerkennung, © Zoonar.com/Margarita Borodina

Artikel

Wenn der Vater eines Kindes seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Kosovo hat und zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet war bzw. sein wird, kann er in der Deutschen Botschaft Pristina eine Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht abgeben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Fall einen Deutschlandbezug aufweist; dieser ist in der Regel gegeben, wenn einer der Beteiligten deutscher Staatsangehöriger ist oder das Kind (bzw. die Mutter bei noch ungeborenen Kind) den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Antragstellung

Da eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht beurkundet werden muss und dies einiger Vorbereitung bedarf, sind zunächst unten genannte Unterlagen vorab per E-Mail (Scan) an die Deutsche Botschaft Pristina, Konsularabteilung, zu senden, Wenn Sie die Unterlagen zur Vorbereitung lieber persönlich abgeben möchten, können Sie hierfür online ein Termin in der Rubrik „Sonstige Konsularangelegenheiten“ vereinbaren. Den Link zum Terminvergabesystem finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind zur Vorbereitung der Beurkundung einzureichen:

  • Reisepass oder Personalausweis des Vaters (bitte das Dokument, das Sie auch zur Beurkundung im Original mitbringen werden)
  • Aktuelle kosovarische Wohnsitzbescheinigung des Vaters
  • Telefonnummer (auch Mobiltelefonnummer) des Vaters
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises der Mutter
  • Aktuelle deutsche Meldebescheinigung oder kosovarische Wohnsitzbescheinigung der Mutter und ggf. des Kindes
  • Information über den Familienstand der Mutter soweit nicht aus der Meldebescheinigung ersichtlich; falls Vorehen der Mutter bestehen: Scheidungsurteil(e) oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
  • Heiratsurkunde der Eltern (falls vorhanden)
  • Geburtsurkunde des Kindes (wenn das Kind bereits geboren ist)
  • Kopie des Reisepasses oder eines sonstigen Ausweises des Kindes (sofern das Kind bereits ein Ausweisdokument besitzt)

Bitte geben Sie in jedem Fall an, ob die Mutter gemeinsam mit dem Vater vorsprechen und ihre Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung abgeben wird. Bitte teilen Sie uns ebenfalls mit, ob neben der Vaterschaftsanerkennung auch eine Sorgeerklärung und/oder eine Unterhaltsverpflichtungserklärung abgegeben werden soll.

Eine Vaterschaftsanerkennung ist nach deutschem Recht auch vor Geburt des Kindes möglich. In diesen Fällen sind anstelle unter 1. und 2. aufgeführten Unterlagen folgende Unterlagen einzureichen:

  • Mutterpass und Bescheinigung über voraussichtlichen Geburtstermin
  • Urkunde über die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt des Kindes

Die Botschaft behält sich außerdem vor, nach Einzelfallprüfung ggf. weitere Unterlagen anzufordern.

Gebühren und Bearbeitungszeit

Der Beurkundungstermin wird nach entsprechender Vorbereitungszeit vergeben. Die Bearbeitungszeiten sind von der Auslastung und den personellen Kapazitäten der Rechts- und Konsularabteilung abhängig und können mehrere Wochen betragen.

Für die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung bzw. einer Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung in deutscher Sprache fallen derzeit Gebühren in Höhe von mind. 100 Euro an. Weitere Gebühren können je nach Komplexität des Einzelfalls hinzukommen. Falls der/die Antragsteller nicht ausreichend Deutsch spricht/sprechen und somit eine Übersetzung erforderlich ist, fallen weitere Gebühren im Einzelfall an. Weitere Informationen zur Gebührenhöhe erhalten Sie von der Botschaft vorab eine Anfrage. Über die Notwendigkeit einer Übersetzung entscheidet allein die Urkundsperson.

Weitere Informationen / Merkblätter zum Ausdrucken

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