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Zustimmungserklärung zu einer Vaterschaftsanerkennung
Familienangelegenheiten, © Zoonar.com/Oleksii Hrecheniuk
Für das Wirksamwerden einer Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht ist die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Wenn der mutmaßliche Vater bereits die Vaterschaft zu dem betroffenen Kind vor einer deutschen Behörde anerkannt hat und die Mutter des Kindes ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Kosovo hat, kann sie Ihre Zustimmung bei der Deutsche Botschaft in Pristina erklären.
Antragstellung
Da eine solche Zustimmungserklärung nach deutschem Recht beurkundet werden muss und dies einiger Vorbereitung bedarf, sind unten genannte Unterlagen vorab per Email (Scan) an die Deutsche Botschaft Pristina, Konsularabteilung, zu senden. Alternativ ist bei persönlicher Abgabe der Unterlagen zunächst online (nicht per Smartphone) ein Termin in der Rubrik „Sonstige Konsularangelegenheiten“ zu vereinbaren. Den Link zum Terminvergabesystem finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind zur Vorbereitung der Beurkundung vorab per Mail oder persönlich nach Terminvereinbarung einzureichen:
- Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater vor einer deutschen Behörde
- Reisepass oder sonstiger Ausweis des Kindes (sofern das Kind bereits ein Ausweisdokument besitzt)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Heiratsurkunde der Eltern (falls vorhanden)
- Reisepass der Mutter
- Meldebescheinigung der Mutter und des Kindes im Kosovo
- Nachweis über den Familienstand der Mutter und ggf. Scheidungsurteil(e)
- Kopie des Reisepasses des Vaters
- Meldebescheinigung des Vaters
- Telefonnummer (auch Mobiltelefonnummer) der Mutter
Die Botschaft behält sich vor, nach Einzelfallprüfung ggf. weitere Unterlagen anzufordern
Gebühren und Bearbeitungszeit
Der Beurkundungstermin wird nach entsprechender Vorbereitungszeit vergeben. Die Bearbeitungszeiten sind von der Auslastung und den personellen Kapazitäten der Rechts- und Konsularabteilung abhängig und können mehrere Wochen betragen.
Für die Beurkundung einer Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung in deutscher Sprache fallen derzeit Gebühren in Höhe von mind. 100 Euro an. Weitere Gebühren können je nach Komplexität des Einzelfalls hinzukommen. Falls der/die Antragsteller nicht ausreichend Deutsch spricht/sprechen und somit eine Übersetzumg erforderlich ist, fallen weitere Gebühren im Einzelfall an. Weitere Informationen zur Gebührenhöhe erhalten Sie von der Botschaft vorab auf Anfrage. Über die Notwendigkeit einer Übersetzung entscheidet allein die Urkundsperson.