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Ermittlung einer Adresse oder eines Aufenthalts in Kosovo

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In Kosovo existiert derzeit kein Einwohnermeldewesen.

Die Möglichkeiten, auf herkömmlichen Wegen (Telefonbusch bwz. Post) eine Anschrift zu ermitteln, sind stark beschränkt. Die kosovarischen Behörden können in Einzelfällen den Aufenthaltsort von Personen ermitteln, wobei oftmals nur ungefähre Angaben über den Aufenthaltsort möglich sind. Die Ersuchen werden vom kosovarischen Innenministerium in der Regel nur bei offiziellen Anfragen deutscher Behörden oder Gerichte, die über die Botschaft an das Ministerium herangetragen werden, bearbeitet.

Zur Durchführung von Ermittlungen werden neben dem vollständigen Namen auch das Geburtsdatum und der Geburtsort, wenn möglich die kosovarische Personalnummer sowie ggf. der Name des Vaters benötigt. Andernfalls haben Adressenermittlungen kaum Aussicht auf Erfolg.

Die Bearbeitungszeiten für Ersuchen um Adressenermittlungen betragen derzeit ca. zwei Monate. Während dieser Zeit erhält die Botschaft keinerlei Sachstandsauskünfte.

Ersuchen können nur im Rahmen vom Amts- und Rechtshilfeverfahren erledigt werden; die Botschaft kann im Auftrag von Privatpersonen keine Anschriftenermittlung durchführen.

Anfragen, die direkt an das kosovarische Innenministerium gesandt werden, werden nicht immer beantwortet.

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