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Sorgeerklärung

Familienangelegenheiten

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17.07.2024 - Artikel

Aus deutscher Sicht richtet sich das Sorgerecht nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes. Lebt das Kind in Deutschland, richtet sich das Sorgerecht mithin nach deutschem Recht. Dieses sieht, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und auch kein (ggf. für den deutschen Rechtsbereich anerkanntes) Sorgerechtsurteil vorliegt, zunächst die Alleinsorge der Mutter vor.

Wenn beide Elternteile die Sorge gemeinsam ausüben wollen, können sie eine sogenannte Sorgeerklärung abgeben. Eine solche Erklärung kann auch bei der Deutschen Botschaft Pristina abgegeben werden solange das Kind weiterhin in Deutschland lebt.

Da eine Sorgeerklärung nach deutschem Recht beurkundet werden muss und dies einiger Vorbereitung bedarf, sind unten genannte Unterlagen vorab per Email (Scan) an die Deutsche Botschaft Pristina, Konsularabteilung zu senden. Alternativ ist bei persönlicher Abgabe der Unterlagen in der Deutschen Botschaft Pristina zunächst online (nicht per Smartphone) ein Termin in der Rubrik „Sonstige Konsularangelegenheiten“ zu vereinbaren. Den Link zum Terminvergabesystem finden Sie hier.

Folgende Unterlagen sind zur Vorbereitung der Beurkundung vorab per Mail oder persönlich nach Terminvereinbarung einzureichen:

  • Deutsche Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie des Reisepasses oder eines sonstigen Ausweises des Kindes (sofern das Kind bereits ein Ausweisdokument besitzt)
  • Kopie des Reisepasses der Mutter
  • Deutsche Meldebescheinigung der Mutter und des Kindes
  • Reisepass des Vaters
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht des anderen Elternteils (sofern schon vorhanden)
  • Telefonnummer (auch Mobiltelefonnummer) der Antragsteller

Eine Sorgeerklärung ist nach deutschem Recht auch schon vor Geburt des Kindes möglich. In diesen Fällen sind anstelle der unter 1. und 2. aufgeführten Unterlagen folgende einzureichen:

  • Mutterpass und Bescheinigung über voraussichtlichen Geburtstermin
  • Urkunde(n) über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt des Kindes

Die Botschaft behält sich außerdem vor, nach Einzelfallprüfung ggf. weitere Unterlagen anzufordern.

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen spätestens zum Beurkundungstermin im Original mit einer einfachen Kopie eingereicht werden müssen. Ohne Originalurkunden kann eine Beurkundung nicht durchgeführt werden.

Der Beurkundungstermin wird nach entsprechender Vorbereitungszeit vergeben. Die Bearbeitungszeiten sind von der Auslastung und den personellen Kapazitäten der Rechts- und Konsularabteilung abhängig und können mehrere Wochen betragen.

Für die Beurkundung einer Sorgeerklärung in deutscher Sprache fallen derzeit Gebühren in Höhe von 100 Euro an. Falls der/die Antragsteller nicht ausreichend Deutsch spricht/sprechen und somit eine Übersetzung erforderlich ist, fallen weitere Gebühren im Einzelfall an. Weitere Informationen zur Gebührenhöhe erhalten Sie von der Botschaft vorab auf Anfrage. Über die Notwendigkeit einer Übersetzung entscheidet allein die Urkundsperson.


Diesen Angaben erfolgen auf Grund von Informationen, die der Botschaft Pristina zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Information wird keine Gewähr übernommen.

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