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Rechtsanwaltsliste und Informationen zur Rechtsberatung und -Verfolgung in Kosovo
Gesetz, © Colourbox
- Allgemeine Grundlagen / Landesspezifische Besonderheiten
- Zuständigkeiten von Gerichten und Anwälten
- Anwalts-/Notarzwang
- Pflichtverteidiger
- Gebührenregelungen
- Prozesskostenhilfe
- Beratende Institutionen (Rechtsverfolgung) und deren Gebühren
- Aufenthaltsermittlung
- Anerkennung und Vollstreckung deutscher Gerichtsentscheidungen
- Anwälte
- Beratende Institutionen (Rechtsverfolgung)
- Downloads
Das Rechtssystem der Republik Kosovo befindet sich nach wie vor im Wandel. Bei Mandatierung eines Rechtsanwaltes oder Notars hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Allgemeine Grundlagen / Landesspezifische Besonderheiten
Auf Grund der UN-Sicherheitsratsresolution 1244 stellte die United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) ab 1999 die Übergangsverwaltung in Kosovo. In dieser Eigenschaft erklärte die UNMIK zunächst alle jugoslawischen Gesetzte, die zum Stichtag 22. März 1989 gültig waren, für weiterhin anwendbar. Daneben galten Gesetzte und Verordnungen, die nach dem 10. Juni 1999 (Inkrafttreten der UN-Resolution 1244) unter der UN-Übergangsverwaltung in Kraft getreten sind. Im Falle der Konkurrenz der Rechtsquellen haben die unter UN-Verwaltung erlassenen Gesetzte und Verordnungen Vorrang gegenüber den alten jugoslawischen Bestimmungen.
Sämtliche Gesetzte und Regelungen, die in der Zeit zwischen 1989 bis 1999 („Milosevic-Regime“) verabschiedet wurden, werden nur ausnahmsweise und nach genauer Prüfung anerkannt.
Bilaterale Abkommen und Verträge über den Rechtshilfeverkehr zwischen Deutschland und Kosovo existieren derzeit noch nicht. Bi- und multilaterale Abkommen, die durch die ehemalige Bundesrepublik Jugoslawien unterzeichnet wurden, werden von UNMIK als nicht bindend angesehen, wurden jedoch in eigenen UNMIK-Regelungen umgesetzt.
Auf Grund der Rekonfigurationsentscheidung des UN-Generalsekretärs vom 12. Juni 2008 beschränkt sich die Rolle von UNMIK seither auf Residualzuständigkeiten. Ihre Aufgaben sind von den kosovarischen Behörden und von EULEX Kosovo, der Rechtsstaatlichkeitsmission der EU, übernommen worden.
EULEX ist seitdem mit der Unterstützung der Regierung bei der Bildung eines professionellen und multiethnischen Justizsystems betraut und unterstützt die Umsetzung rechtsstaatlicher Grundprinzipien in Kosovo.
Seit der Unabhängigkeit formiert sich progressiv eine eigenständige Rechts- und Verwaltungsstruktur in Kosovo. Am 15.06.2008 traten die Verfassung sowie die ersten Gesetzte der Republik Kosovo in Kraft. Diese sowie weitere Informationen zur Regierung sind auf der Internetseite der Regierung der Republik Kosovo zu finden.
Das Rechtssystem der Republik Kosovo hat sich seither stetig weiterentwickelt. Mittlerweile gibt es für die meisten Rechtsgebiete eigene kosovarische Gesetzte, weitere sind in Bearbeitung. Eine Liste aller Gesetzte ist auch in englischer Sprache auf der Internetseite des Parlaments der Republik Kosovo (www.kuvendikosoves.org und/oder www.gzk.rks-gov.net) verfügbar.
Zuständigkeiten von Gerichten und Anwälten
Die Zuständigkeit der Gerichte in Kosovo ist grundsätzlich durch das „Gesetz über die Gerichte“ („Law on Courts“) in seiner letztverbindlichen Fassung vom 22. Juli 2013 geregelt. Im Bereich des Strafrechts wird die Zuständigkeit von Gerichten in Art.20 der Strafprozessordnung Kosovos („Criminal Procedure Code“) vom 13. Dezember 2012 konkretisiert. Demnach sind im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit drei Instanzen, in Form der folgenden Gerichte zu unterscheiden: Grundgerichte („Basic Courts“), Berufungsgericht („Court of Appeals“) und der Oberste Gerichtshof Kosovos („Supreme Court of Kosovo“).
Die Grundgerichte sind für alle Rechtsstreitigkeiten in erster Instanz sachlich zuständig. Die Zuständigkeiten innerhalb der Grundgerichte sind je nach Sachgebiet auf verschiedene Abteilungen verteilt; für verwaltungs- und wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ist ausschließlich das Grundgericht von Pristina sachlich zuständig.
Es gibt in Kosovo sieben Grundgerichte, die jeweils für einen bestimmten geographischen Bereich örtlich zuständig sind. Die zweite Instanz bildet das Berufungsgericht in Pristina. Dieses ist für Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen aller Grundgerichte in Kosovo zuständig und besteht aus verschiedenen Kammern für unterschiedliche Sachgebiete.
Der Oberste Gerichtshof Kosovos, der ebenfalls in Pristina ansässig ist, ist in allen Angelegenheiten letzte Rechtsmittelinstanz und entscheidet ansonsten über Rechtsfragen grundsätzlicher Natur. Zudem sind das Berufungsgremium der Eigentumsagentur („Kosovo Property Agency“) sowie die Spezialkammer für Rechtsstreitigkeiten mit Beteiligung der Privatisierungsbehörde („Privatisation Agency of Kosovo“) Teil des Obersten Gerichtshofs.
Es gibt in Kosovo keine Regelungen zur Zuständigkeit von Anwälten. Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung vor einer durch das kosovarische Justizministerium einberufenen Instanz. Nach anschließender Registrierung bei der Anwaltskammer werden Anwälte grundsätzlich für alle Gerichte in Kosovo zugelassen. Eventuelle Einschränkungen der Zuständigkeit ergeben sich aus dem Nachweis über die Registrierung des jeweiligen Anwaltes bei der Anwaltskammer (www.oak-ks.org).
Für die Geltendmachung geschäftlicher Forderungen steht den Betroffenen der Klageweg bei dem für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zuständigen Grundgericht in Pristina offen.
Bei Geschäften, die nicht-öffentliche sowie Unternehmen im Sozialbesitz betreffen, ist die Privatisierungsbehörde (www.pak-ks.org) der primäre Ansprechpartner; bei Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich ist nach dem Gesetz Nr. 04/L-034 („Law on the Privatisation Agency of Kosovo“) eine Sonderkammer des Obersten Gerichtshofes zuständig.
Mit UNMIK-Gesetz Nr. 02/L-33 über ausländische Investitionen, in Kraft getreten am 28. April 2006, wurden erstmalig einklagbare Rechtsansprüche und Garantien für ausländische Investoren im Verhältnis zu staatlichen Institutionen Kosovos geschaffen. Diese sind nunmehr im Gesetz Nr. 04/L-220 („Law on Foreign Investment“), in Kraft getreten am 30.12.2013, abschließend geregelt.
Anwalts-/Notarzwang
In Kosovo können grundsätzlich vor jedem Gericht Klagen ohne Hinzuziehung eines Anwalts erhoben werden. Ein gesetzlich festgelegter Anwaltszwang existiert lediglich im Bereich des Strafrechts in den durch Art. 57 der Strafprozessordnung Kosovos vom 13. Dezember 2012 vorgesehenen Fällen. Anwaltszwang besteht demnach insbesondere bei Anhörungen über die Anordnung von Untersuchungshaft und sofern der Angeklagte einer Straftat beschuldigt wird, welche als Strafmaß eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren vorsieht. In familienrechtlichen Verfahren zur Ehescheidung erfolgt üblicherweise die Hinzuziehung eines Anwalts.
Mit dem Gesetz über das Notarwesen („Law on Notary“) vom 21.07.2011 wurden in Kosovo erstmals Notare als Teil des Rechtssystems etabliert (Aktuell Law No.06/L - 010 vom 23.11.2018). Diese übernehmen nun sukzessive die üblichen notariellen Aufgaben, die bis zur Implementierung des Gesetzes den Gemeindegerichten und -Verwaltungen vorbehalten waren.
Pflichtverteidiger
Gemäß Artikel 166 ff. der Strafprozessordnung Kosovos vom 13.12.2012 hat eine Person, die durch die Polizeibehörden verhaftet wird, das Recht auf anwaltliche Vertretung. Handel es sich bei der verhafteten Person um einen ausländischen Staatsangehörigen, hat dieser zudem das Recht die Botschaft bzw. diplomatische Vertretung seines Landes oder eine entsprechende internationale Organisation zu kontaktieren. Über die Gewährung eines Pflichtverteidigers entscheidet das zuständige Gericht. Nach Art.58 der Strafprozessordnung kann eine Pflichtverteidigung für Angeklagte gewährt werden, wenn diese einer Straftat beschuldigt werden, die als Strafmaß eine Freiheitsstrafe von mindestens acht Jahren vorsieht. Außerdem ist die Gewährung eines Pflichtverteidigers auf Grund besonderer Erfordernisse im Einzelfall möglich. Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflichtverteidigers werden in diesen Fällen durch den öffentlichen Haushalt der Republik Kosovo getragen.
Sämtliche Polizeidienststellen, Gerichte und Untersuchungsgefängnisse sind gem. Art. 11 der Strafprozessordnung gesetzlich dazu verpflichtet, einer verhafteten Person die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsbeistand zu ermöglichen. Entsprechende, aktuelle Rechtsanwaltslisten sind durch die genannten Behörden zur Verfügung zu stellen.
Gebührenregelungen
Die Anwaltsgebühren werden in Kosovo grundsätzlich durch die Anwaltskammer festgelegt. Die derzeit geltenden Gebührentabellen können auf der Webseite der Anwaltskammer unter www.oak-ks.org auch eingesehen werden und stehen auch in einer englischen Version zur Verfügung. Erfahrungsgemäß erheben viele Anwälte jedoch je nach Einzelfall auch höhere Gebühren; die Vereinbarung eines Pauschalpreises im Rahmen eines Beratungsvertrags wird daher empfohlen.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen trägt die unterlegene Partei in der Regel sämtliche Kosten des Verfahrens.
Prozesskostenhilfe
Gemäß dem Gesetz zur Prozesskostenhilfe („Law on Free Legal Aid“) vom 14.02.2012 können Bürger Kosovos bei Streitfällen vor Gerichten und Behörden in Zivil-, Straf-, Arbeits- und Verwaltungssachen unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Ausländer, die in Kosovo zumindest vorübergehend Aufenthalt haben. können unter Umständen im Rahmen der Gegenseitigkeitsklausel ebenfalls Prozesskostenhilfe erhalten.
Beratende Institutionen (Rechtsverfolgung) und deren Gebühren
Name, Adresse |
Rechtshilfe |
Ombudsperson Kosovo Institucioni i Avokatit të Popullit Rr. Migjeni Nr.28 10000 Pristina / Kosovo Telefon: +383 38 223 782 /783/784/789 Kostenlose Anwaltshotline: 0800 15555 Fax: +383 38 223 790 E-Mail: info.oik@rks.org Internet: www.oik-rks.org |
Aufgabe der Ombudsperson sind die Überwachung und der Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger Kosovos insbesondere im Hinblick auf etwaige Menschenrechts- oder Grundrechtsverletzungen durch Institutionen Kosovos. Die Angebote der Ombudsperson sind gebührenfrei. |
Angebote sonstiger Organisationen, die Rechtsberatung anbieten, sind zumeist nicht kostenfrei.
Aufenthaltsermittlung
Das Einwohnermeldewesen in Kosovo befindet sich derzeit noch im Aufbau. Die Möglichkeiten, auf anderen herkömmlichen Wegen (Telefonbuch bzw. Post) eine Anschrift zu ermitteln, sind stark beschränkt. Ersuchen werden von kosovarischen Behörden in der Regel nur bei offiziellen Anfragen deutscher Behörden oder Gerichte, die über die Botschaft weitergeleitet werden, bearbeitet. Eine Ermittlung von Privatpersonen durch die Botschaft ist nicht möglich.
Zur Durchführung von Ermittlungen wird neben dem vollständigen Namen auch das Geburtsdatum und der Geburtsort, der Name des Vaters sowie ggf. der vermutete Wohnort der gesuchten Person benötigt. Andernfalls haben Adressermittlungen kaum Aussicht auf Erfolg.
Die Bearbeitungszeiten für derartige Ersuchen betragen beim kosovarischen Innenministerium ca. 4 Monate. Während dieser Zeit erhält die Botschaft keinerlei Sachstandsauskünfte.
Anfragen, die von Privatpersonen, oder deutschen Institutionen direkt an das Innenministerium gesandt werden, werden nicht immer beantwortet.
Anerkennung und Vollstreckung deutscher Gerichtsentscheidungen
Die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen wird in Kosovo durch fortgeltendes jugoslawisches Recht geregelt. Demnach sind ausländische Entscheidungen in Kosovo grundsätzlich nur wirksam, wenn sie von einem kosovarischen Gericht anerkannt wurden.
Anwälte
Nachstehend finden Sie der Botschaft bekannte Rechtsanwälte, für deren Qualität etc. die Botschaft jedoch keine Gewähr übernehmen kann.
Folgende Anwälte (in alphabetische Reihenfolge) geben als Korrespondenzsprachen neben Albanisch auch Deutsch und ggf. Englisch an:
Taulant HODAJ LL.M. HODAJ & PARTNERS LLC
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Fachrichtungen: Korrespondenzsprachen: |
Virtyt IBRAHIMAGA, LL.M.Eur. Attorney at Law Rr. Fehmi Agani Nr. 1/16 10000 Pristina, Kosovo Telefon: +383 38 227 358 Mobil: +383 44 166 633 Fax: +383 38 222 773 E-Mail: info@lawfirm-vi.com Internet: www.lawfirm-vi.com |
Fachrichtungen: Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, gewerbl. Rechtsschutz, Medienrecht, Telekommunikationsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsstrafrecht; Korrespondenzsprachen: Albanisch, Englisch, Deutsch |
Albert ISLAMI Rechtsanwalt und Schiedsrichter Rr. Bulevardi Deshmorët e Kombit Nr. 40/3, zyra nr.4 10000 Pristina, Kosovo Telefon: +383 38 548 342 Mobil: +383 49 708 333 Fax: +383 38 542 350 E-Mail: info@avokatia.eu Internet: www.avokatia.eu |
Fachrichtungen: Allgemeines Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Geltendmachung von Schadenersatz- und Regressforderungen, Vertragsrecht, Vollstreckungsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Verwaltungs- und Schiedsrecht. Korrespondenzsprachen: Albanisch, Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Kroatisch, Mazedonisch |
KIKA & ASSOCIATES ShPK Rina Kika, LL.M. Attorney at Law Rr. Edith Durham B1 10000 Pristina, Kosovo Telefon: +383 49 355 722 Mobil: +383 49 684 268 E-Mail: rina@kika-associates.com Internet: www.kika-associates.com |
Fachrichtungen: Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Bankrecht, Menschenrechte Korrespondenzsprachen: Albanisch, Englisch, Deutsch, Italienisch |
JUDEX FIRMË E AVOKATISË Law Firm Attorneys at Law: Adem VOKSHI, Suzana SEJDIU, Kujtim KËRVESHI, Florin LATA Rr. Agim Ramadani Nr. 18/9 10000 Pristina, Kosovo Telefon: +383 49 119 910 E-Mail: info.judex@gmail.com |
Fachrichtungen: Strafrecht, Verwaltungsrecht, Prozessrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht, Recht des geistigen Eigentums, Schadenersatzrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Umweltrecht, Telekommunikationsrecht, Finanzrecht und Wettbewerbsrecht. Korrespondenzsprachen: Albanisch, Englisch |
Rechtsanwaltskanzlei Klöppner & Kollegen Rechtsanwältin Xhevahire Klöppner, LL.M. Rr. Sheshi Nëna Terezë Nr. 47/5 10000 Pristina, Kosovo Mobil: Kos: +383 44 64 44 42 Deu: +49 172 900 6931 E-Mail: info@avokate-xhevahire.com xhevahire.kloeppner@gmail.com Internet: www.avokate-xhevahire.com |
Fachrichtungen: Strafrecht, Internationales Strafrecht, Auslieferungsrecht, Verwaltungsrecht, Allgemeines Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Niederlassungsgründung, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht, Versicherungsrecht, Schadenersatzrecht, Familienrecht und Erbrecht. Korrespondenzsprachen: Albanisch, Deutsch |
Beratende Institutionen (Rechtsverfolgung)
Folgende Nichtregierungsorganisationen und zwischenstaatliche Organisationen werden rechtsberatend tätig; dabei können Gebühren anfallen:
Art der Rechtshilfe |
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Lawyers Association Norma Rr. Afrim Vitia Nr. 3/1 10000 Pristina, Kosovo Telefon: +383 44 126 428 E-Mail: shnorma@hotmail.com |
Vermittlung anwaltlicher Vertretung in Fällen geschlechtsbedingter Diskriminierung, Organisation von Seminaren und Workshops, Capacity Building, Auswertung der entsprechenden Fachliteratur |
International Organization for Migration Rr. Lidhja e Pejës Nr.177 10000 Pristina, Kosovo Telefon: +383 600 521 / 522 E-Mail: iomprn@iom.int Internet: www.kosovo.iom.int www.iom.int |
Zentraler Ansprechpartner in Migrationsfragen |
Civil Rights Program - Kosovo Rr, Lorenc Antoni Nr. 15 10000 Pristina, Kosovo Telefon: +383 38 243 610/611/612 E-Mail: crp@crpkosovo.org Internet: www.crpkosovo.org |
Bereitstellung rechtlicher Informationen und Unterstützung für Flüchtlinge, Vertriebene, Minderheiten und Rückkehrer |
Kosovo Law Institute (KLI) Center for Legal Aid (CLA) Rr. Rrustem Statovci Hyrja 1 Nr. 1 & Z3-S4 Nr.1 10000 Pristina, Kosovo Telefon: 0800 22 222 E-Mail: info@ndihmajuridikeikd.org Internet: www.ndihmajuridikeikd.org |
Bereitstellung rechtlicher Informationen |
Flüchtlingen, Vertriebenen, Minderheiten und Rückkehrern stehen in Kosovo darüber hinaus eine Vielzahl von rechtsberatenden Organisationen und Institutionen auch in den Gemeinden zur Verfügung. Diese können hier nicht erschöpfend aufgelistet werden.