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Übersetzer und Dolmetscher
Die deutsche Sprache ist in Kosovo nach wie vor weit verbreitet. Es gibt nahezu in allen Städten Übersetzungsbüros und Dolmetscher.
Nach Eindruck der Botschaft schwankt die Qualität der Übersetzungen albanischer Schriftstücke ins Deutsche stark. Kosovo hat keine Dolmetscherkammer oder sonstige Institutionen, die die Einhaltung von Qualitätsstandards prüft.
Auch eine Zulassung als Übersetzer bei einem kosovarischen Gericht ist somit nicht zwangsläufig ein Qualitätsmerkmal.
Die Botschaft führt daher keine Liste über bekannte oder durch die Botschaft akzeptierte Übersetzer.
Um eine zuverlässige Übersetzung für die Verwendung in Deutschland zu erhalten, empfiehlt es sich, die Originaldokumente in Deutschland von einer für Übersetzungen in Deutsch und Albanisch zugelassenen Person übersetzten zu lassen. Auf diese Weise kann ein Übersetzer gewählt werden, der durch die Institution anerkannt wird, bei der die Dokumente eingereicht werden sollen.
Aus den o.g. Gründen kann die Botschaft ebenfalls keine Bewertung oder Überbeglaubigung von Übersetzungen vornehmen.
Sollen Dokumente als beglaubigte Kopien samt Übersetzungen nach Deutschland gesendet werden, so beglaubigt die Botschaft regelmäßig nur die Kopien der Originaldokumente. Dazugehörige Kopien von Übersetzungen der Originaldokumente können üblicherweise nicht beglaubigt werden. Bitte übersenden Sie daher auch keine Kopien zwecks Beglaubigung, deren Originale untrennbar (z.B. durch Siegel/Stempel) mit Übersetzungen verbunden sind.
Diese Angaben erfolgen auf Grund von Informationen, die der Botschaft Pristina zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen wird keine Gewähr übernommen.