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Verpflichtungserklärung
Um Personen, die visapflichtig sind, nach Deutschland einzuladen, kann eine sog. Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Darin erklärt der Einlader, für sämtliche Kosten des Aufenthalts der eingeladenen Person in Deutschland - insbesondere für Unterkunft und Verpflegung - aufzukommen.
Gastgeber, die in Deutschland leben, müssen diese Erklärung bei der zuständigen Behörde am deutschen Wohnort abgeben.
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben, ist die Botschaft verpflichtet zu prüfen, ob Sie in der Lage sind, die eingegangene finanzielle Verpflichtung einzuhalten. Sie müssen daher einen Nachweis über Ihre Einkommens- und Vermögenverhältnisse (Gehaltsabrechnungen oder bei Selbständigen: Einkommensteuerbescheid) vorlegen.
Zur Abgabe der Verpflichtungserklärung nach deutschem Recht ist die Vorlage folgender Unterlagen jeweils als Original und Kopie erforderlich:
- Reisepass der Person, die sich verpflichtet
- Reisepass der Person, die eingeladen wird (Kopie reicht aus)
- Gehaltsnachweis oder Kontoauszug der letzten 6 Monate der Person, die sich verpflichtet
- Gebühr in Höhe von 29,- €
- Unterschriebene allgemeine Belehrung und Belehrung zum VIS
Darüber hinaus sind beim gebuchten Termin anzugeben:
- vollständige Adresse des Verpflichtungsgebers
- vollständige Adresse des Eingeladenen
- ggf. abweichende Anschrift für den Aufenthalt des Eingeladenen in Deutschland
Die Kopien der Dokumente verbleiben in der Botschaft.
Die Verpflichtungserklärung kann dann von der eingeladenen Person mit den anderen notwendigen Unterlagen für die Visabeantragung am Visaschalter der Botschaft eingereicht werden. Nähere Informationen zur Einreise nach Deutschland finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Visaabteilung.
Die Verpflichtungserklärung ist sechs Monate ab Unterzeichnung gültig.
Diese Angaben erfolgen auf Grund von Informationen, die der Botschaft Pristina zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktulität der Informationen wird keine Gewähr übernommen.