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Notarielle Beurkundung

Notar_Siegel

Siegel_Notar, © www.colourbox.com

01.11.2024 - Artikel

In einigen Fällen können entsprechend ermächtigte Mitarbeiter der Botschaft die Aufgaben eines deutschen Notars übernehmen und Beurkundungen durchführen.

Die Beurkundung ist die „stärkere“ Form bei der Vornahme von Rechtsgeschäften. Auch bei der Beurkundung bestätigt der Konsularbeamte die Identität des Unterzeichnenden, zusätzlich ist er aber verpflichtet, den Unterzeichnenden über die rechtliche Bedeutung und die Konsequenzen seiner Erklärung zu belehren. Beurkundungen können nur von besonders ermächtigten Beamten durchgeführt werden.
Vor einer Beurkundung muss die Botschaft den Sachverhalt prüfen und die Urkunde vorbereiten. Diese Vorbereitung ist zuweilen aufwendig, sodass die Beurkundung selbst erst nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann.

Bitte wenden Sie sich deshalb immer vorab per Telefon oder E-Mail ( info@pristina.diplo.de ) an die Botschaft, wenn eine Beurkundung nötig ist. Die Botschaft wird dann im Einzelfall entscheiden, ob diese durchgeführt werden kann und welche Angaben und Unterlagen vorab benötigt werden.

Die folgenden Rechtsgeschäfte können in Pristina grundsätzlich beurkundet werden:

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgeerklärung
  • Unterhaltsverpflichtungserklärung
  • eidesstattliche Versicherung (z. B. im Rahmen der Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland wenn das deutsche Standesamt dies fordert)
  • Antrag auf Erteilung eines Erbscheins
  • Antrag auf Erteilung eines europäischen Nachlasszeugnisses
  • Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Bei der Botschaft in Pristina können grundsätzlich keine Kauf- oder Schenkungsverträge, Eheverträge oder Testamente und Erklärungen in Verbindung mit einer Adoption beurkundet werden. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte an einen deutschen Notar.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts besteht außerdem die Möglichkeit, direkt bei einem deutschen Notariat im Wege eines Online-Verfahrens unter https://online-verfahren.notar.de/ov/home Beurkundungen und Beglaubigungen durchzuführen.

Weitere Informationen zur Einführung dieses Verfahrens finden Sie hier.

Welche Unterlagen Sie zur Beurkundung mitbringen müssen und welche Gebühren anfallen, teilt Ihnen die Botschaft im Einzelfall mit.

Weitere Informationen / Merkblätter zum Ausrucken:

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