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Polizeiliches Führungszeugnis

Certificado de registo criminal com dados escurecidos

Certificado de registo criminal, © Auswärtiges Amt

17.07.2024 - Artikel

Wenn Sie im Ausland leben und ein deutsches Führungszeugnis benötigen müssen Sie dies beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragen. Ihre Unterschrift unter dem Antrag muss bei der Botschaft beglaubigt werden.

Ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen Sie beim Bundesamt für Justiz in Bonn/Deutschland. Das Führungszeugnis wird nur in deutscher Sprache erteilt. Eine gegebenenfalls gewünschte Übersetzung ist von der antragstellenden Person selbst zu veranlassen.

Das Antragsformular und alle erforderlichen Informationen finden Sie hier.

Ihre Personendaten und Ihre Unterschrift auf dem Antrag müssen durch die deutsche Botschaft in Pristina amtlich bestätigt werden. Eine Beglaubigung der Unterschrift durch eine kosovarische Behörde ist nicht ausreichend.

Bitte legen Sie bei ihrem Termin in der Botschaft folgende Unterlagen vor:

  • das ausgefüllte Antragsformular (noch nicht unterschrieben!),
  • wenn vorhanden: Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt im Kosovo (Wohnsitzbescheinigung oder Aufenthaltstitel)
  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis.

Die Gebühr für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch die Botschaft beträgt 34,00 Euro.

Wenn Sie ein deutsches Führungszeugnis benötigen vereinbaren Sie bitte einen Termin (nicht per Smartphone) über das Terminportal der Botschaft: Terminbuchung

Die Gebühr für die Erteilung des Führungszeugnisses durch das Bundesamt für Justiz beträgt 13,00 Euro. Diese Gebühr fällt zusätzlich zu der Gebühr in Höhe von 34,00 für die Unterschriftsbeglaubigung bei der Botschaft an.

Die Gebühr in Höhe von 13,00 Euro ist auf das nachstehende Konto des Bundesamts für Justiz zu überweisen:

Deutsche Bundesbank – Filiale Köln

IBAN-Nr.: DE49370000000038001005

BIC/swift-Nr.: MARKDEF1370

Verwendungszweck: (Aktenzeichen des Vorgangs – falls vorhanden – oder Vor- und Nachname der Antrag stellenden Person)

Das Führungszeugnis kann erst nach Eingang der Gebühr beim Bundesamt für Justiz erteilt werden. Eine Durchschrift des Überweisungsauftrags oder ein Ausdruck im Falle des Online Bankings sind dem Auftrag auf Erteilung des Führungszeugnisses nach Möglichkeit beizufügen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz.




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