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Legalisation kosovarischer Personenstandsurkunden

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung © Photothek.de

23.06.2025 - Artikel

Kosovarische Personenstandsurkunden, die sich auf standesamtliche Ereignisse am oder nach dem 19.02.2013 beziehen, können durch die Botschaft legalisiert werden.

Wichtiger Hinweis

Ausländische öffentliche Urkunden, wie z.B. Heiratsurkunden oder Vollmachten, werden von deutschen Behörden nicht immer ohne weiteres akzeptiert. Um in Deutschland anerkannt zu werden, muss in diesen Fällen die Echtheit einer Urkunde bzw. ihr Beweiswert entweder durch Aufbringen einer Apostille oder durch Legalisation festgestellt werden.

Das internationalen Apostilleabkommen gilt zwischen Kosovo und Deutschland nicht. Daher können Urkunden aus dem Kosovo nicht mit einer Apostille versehen werden. In einigen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, Personenstandsurkunden durch die deutsche Botschaft in Pristina legalisieren zu lassen.

Welche Urkunden können legalisiert werden?

Nur Personenstandsurkunden, die sich auf standesamtliche Ereignisse (d.h. Geburt, Heirat, Todesfall) in Kosovo am oder nach dem 19.02.2013 (Einführung des zentralen Personenstandsregisters der Republik Kosovo) beziehen, können legalisiert werden. Das Datum der Ausstellung der Urkunde ist dabei unerheblich. Für andere öffentliche Urkunden aus der Republik Kosovo oder für kosovarische Urkunden, die einen Personenstandsfall außerhalb Kosovos nachbeurkunden (z.B. Nachbeurkundung einer Geburt, einer Eheschließung oder eines Sterbefalls, außerhalb Kosovos im kosovarischen Personenstandsregister) sind die Voraussetzungen für die Legalisation derzeit nicht gegeben. Dies betrifft auch von kosovarischen Notaren ausgefertigte Urkunden sowie offizielle Bescheinigungen wie z.B. Familienstands-, Wohnsitz- Staatsagehörigkeits- oder Archivbescheinigungen. Diese Dokumente sowie alle vor dem o.g. Datum ausgestellten Personenstandsurkunden werden daher mit Billigung des Auswärtigen Amtes grundsätzlich nicht legalisiert. Erforderlichenfalls kann in einigen Fällen auf Anforderung einer deutschen Behörde eine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden.

Voraussetzung für die abschließende Legalisation einer Urkunde durch die Botschaft ist in jedem Fall die Vorbeglaubigung durch das kosovarische Innenministerium:

Ministry of Internal Affairs
Civil Registration Agency
Rruga: „Luan Haradinaj“ p.n.
10000 Prishtinë, Republika e Kosovës

Zyra për Komunikim Publik / Public Relations Office
Tel: + 381 (0)38 200 19 545
E-Mail: zip-mpb@rks-gov.net

Korrespondenzsprachen sind Albanisch, Serbisch und Englisch.

Die Vorbeglaubigung soll nicht älter als 6 Monate sein und muss eine handschriftliche Unterschrift und ein Originalsiegel enthalten. Vorbeglaubigungen mit eingescannter/gedruckter Unterschrift und/oder Siegel können zur Legalisation leider nicht akzeptiert werden.

Wie muss ich zur Legalisation vorgehen?

Mit dem aktuellen Vorbeglaubigungsvermerk des Kosovarischen Innenministeriums versehene Original-Urkunden (nicht älter als 6 Monate) können bei der Deutschen Botschaft Pristina zur Legalisation eingereicht werden.

Für die Legalisation ist eine persönliche Vorsprache bei der Botschaft erforderlich (durch den Inhaber der Urkunde(n) oder eine dritte, formlos bevollmächtigte Person). Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin (nicht per Smartphone) über unser Online-Terminsystem im Bereich „Legalisation kosovarischer Personenstandsurkunden“. Beim Termin können Urkunden zur Legalisation abgegeben und die Gebühr (30,00 EUR pro Urkunde) in bar bezahlt werden. Bitte bringen Sie die Gebühr passend, d.h. den genauen Betrag, mit zum Termin (keine Annahme von Münzen unter 50 Cent). Nach der Legalisation werden die Urkunden auf dem Postweg an Sie zurückgeschickt. Alternativ können Sie im Warteraum der Botschaft einen DHL-Umschlag kaufen und diesen mit Ihrem Antrag einreichen, dann nutzen wir diesen für die Rücksendung. Für die richtige Adressierung und Frankierung ist der Antragsteller verantwortlich. Eine Abholung der legalisierten Urkunden ist leider nicht möglich.

Wichtiger Hinweis: aus organisatorischen Gründen ist eine Zusendung der zu legalisierenden Urkunden per Post nicht mehr möglich.


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