Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Unterschriftsbeglaubigung

Erbrecht und Nachlassangelegenheiten, © Colourbox
Die Botschaft kann Ihre Unterschrift unter einem Schriftstück beglaubigen wenn dies zur Vorlage bei einer deutschen Stelle erforderlich ist und/oder von dort angefordert wird.
Sie sollen vor einem Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung ein Dokument unterschreiben?
Das deutsche Recht kennt grundsätzlich zwei verschiedene Formen bei der Erstellung öffentlicher Urkunden: Die Form der Unterschriftsbeglaubigung und die Form der notariellen Beurkundung. Bei beiden Formen erfolgt die Unterzeichnung eines Dokuments. Gesetzgeber und Rechtsprechung legen fest, in welchem Fall welche Form erforderlich ist.
Die Unterschriftsbeglaubigung ist die „einfachere“ Form. Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar bzw. Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. In den allermeisten Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend.
Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden.
Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments erfolgt dabei nicht. Die Auslandsvertretung kann dazu weder Übersetzungen anfertigen noch ad hoc eine mündliche Übersetzung der vorgelegten Erklärung in eine Fremdsprache vornehmen.
Beispiele für Unterschriftsbeglaubigungen:
- Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der eine Person, die beim Abschluss eines Vertrags in Deutschland vertreten wurde, den Vertrag im Nachhinein genehmigt
- Vollmachten, mit denen sich der Vollmachtgeber nicht unwiderruflich bindet
- Anträge für Eintragungen in ein deutsches Handelsregister
- Beantragung eines Führungszeugnisses
- Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft
- Erklärungen im Rahmen der Beantragung eines Ersatzführerscheins.
Für die Unterschriftsbeglaubigung legen Sie bitte die folgenden Unterlagen vor:
- die zu unterzeichnende Erklärung,
- Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 56,00 EUR (bei Beglaubigung unter einer Erklärung zur Namensführung 80,00 EUR).
Wenn Sie eine Unterschriftsbeglaubigung benötigen vereinbaren Sie bitte einen Termin über das Terminportal der Botschaft.
Weitere Informationen / Merkblätter zum Ausdrucken:
Online Terminbuchung
Ab dem 1. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.
Nachstehend sind die neuen Gebühren der Botschaft Pristina aufgeführt. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Zahlungsabwicklung in bar rundet die Botschaft die Gebühren auf volle Euro-Beträge auf bzw. ab.
Euro | gerundet | |
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Genehmigungserklärung eines Kaufgeschäfts) | 56,43 € | 56,00 € |
Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen | 79,57 € | 80,00 € |
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien) | 24,37 € | 24,00 € |
Legalisation von Urkunden | 29,69 € | 30,00 € |
Konsularische Standard-Bescheinigung (z.B. Vorsprachebescheinigung, Auflösung Sperrkonto) | 34,07 € | 34,00 € |
Ausstellung Leichenpass oder Urnenbescheinigung | 64,07 € | 64,00 € |
Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen (ohne Übersetzung/Dolmetschung) | 100,31 € | 100,00 € |
Beurkundung von eidesstattlichen Versicherung zum Familienstand zwecks Eheschließung/Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (ohne Übersetzung/Dolmetschung) | 100,31 € | 100,00 € |
Weitere Informationen: