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Noch in Deutschland gemeldet?
Falls Ihr letzter Pass / Personalausweis in Deutschland ausgestellt wurde oder dort ein deutscher Wohnort eingetragen ist, lesen Sie bitte zuerst diese Informationen.
In Deutschland besteht eine allgemeine Meldepflicht, d.h. jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss dort gemeldet sein. Damit verbunden ist die Pflicht, jede Änderung des Wohnortes innerhalb einer Woche nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland anzumelden. Ein Verstoß hiergegen gilt als Ordnungswidrigkeit und führt automatisch zu einer Geldbuße.
Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden. Sie benötigen die Abmeldebescheinigung u.a. zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung, damit diese in Passangelegenheiten für Sie tätig werden und z.B. den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern oder bei Bedarf einen neuen Reisepass ausstellen kann.
Falls Sie noch in Deutschland oder einem anderen Land Ihren Wohnsitz haben (siehe Angabe im Reisepass oder altem Personalausweis), muss die Botschaft von der zuständigen Behörde eine Ermächtigung zur Ausstellung eines Personalausweises einholen.
Dies kann zu einer Verzögerung in der Bearbeitung führen und es ist eine erhöhte Gebühr zu zahlen.