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Reisepass für Minderjährige (Kinder unter 18 Jahren)

Child watches through a airport window

Child at an airport, © colourbox.de

02.01.2024 - Artikel

Hinweis: Ab 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden.


Biometrische Reisepässe für Minderjährige sind 6 Jahre gültig. Eine Verlängerung abgelaufener Reisepässe ist nicht möglich, stattdessen muss ein neues Dokument beantragt werden. Der Druck der Pässe erfolgt in Deutschland. Bitte rechnen Sie daher mit einer Bearbeitungsdauer von 6 bis 8 Wochen. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann die Bearbeitungsdauer auf erfahrungsgemäß ca. 3 Wochen verkürzt werden (sog. Expresspass). Eine bestimmte Bearbeitungszeit kann aber in keinem Fall garantiert werden.

Bitte beachten Sie, dass zur Passbeantragung bei der Botschaft in Pristina unbedingt vorab online ein Termin über das Terminsystem der Botschaft vereinbart werden muss.

Sowohl das Kind als auch alle Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) müssen grundsätzlich persönlich beim Termin in der Botschaft vorsprechen. Sollte ein Elternteil sich nicht in Kosovo aufhalten, so kann dieser Elternteil in Ausnahmefällen seine Zustimmung schriftlich abgeben. Die Unterschrift unter dieser Erklärung muss von einer deutschen Behörde (z.B. Passbehörde am deutschen Wohnort) oder einem deutschen Notar beglaubigt sein.

Bitte bringen Sie zum Termin in der Botschaft folgende Unterlagen - jeweils im Original mit:

  • vollständig ausgefüllte Antragsformular (noch nicht unterschrieben!) - die Formulare finden Sie unten auf dieser Seite,
  • bisherigen Reisepass des Kindes
  • 1 biometrisches, aktuelles Passfoto (bitte beachten Sie dazu auch die Fotomustertafel, zu finden unten auf dieser Seite)
  • Geburtsurkunde des Kindes (wenn das Kind in Deutschland geboren wurde muss die deutsche Geburtsurkunde vorgelegt werden)
  • wenn die Eltern verheiratet sind: Heiratsurkunde der Eltern
  • wenn die Eltern nicht verheiratet sind und das Kind keine deutsche Geburtsurkunde hat: Nachweis über Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter
  • ggf. Bescheinigung über die die Namensführung des Kindes, ausgestellt von einem deutschen Standesamt,
  • wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt für das Kind ist: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (Gerichtsurteil oder Bescheinigung des deutschen Jugendamts, ggf. Sterbeurkunde des anderen Elternteils)
  • ggf. Zustimmungserklärung und beglaubigte Passkopie des nicht persönlich vorsprechenden Elternteils
  • wenn im letzten Reisepass ein deutscher Wohnort eingetragen ist: Abmeldebescheinigung des Kindes vom letzten deutschen Wohnort
  • Aufenthaltstitel für Kosovo oder kosovarischer Reisepass/Personalausweis
  • Gebühr in bar (s.u.).

Im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente bzw. die Abgabe weiterer Anträge/Erklärungen erforderlich sein. Dies betrifft insbesondere Erstanträge für Kinder, die noch nie ein deutsches Reisedokument hatten.

Personenstandsurkunden, die in der Republik Kosovo ausgestellt wurden, bedürfen eines Beglaubigungsvermerks des kosovarischen Innenministeriums. Die Deutsche Botschaft weist darauf hin, dass in Zweifelsfällen eine ausführliche Urkundenüberprüfung vorgenommen wird. Hierdurch entsteht eine längere Bearbeitungszeit. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

Falls der Passbewerber noch in Deutschland oder einem anderen Land gemeldet ist, muss die Botschaft von der zuständigen Passbehörde eine Ermächtigung zur Passausstellung einholen. Dies kann zu einer Verzögerung in der Bearbeitung führen und es ist eine erhöhte Gebühr zu zahlen. (s.u.). Da die zuständige Passbehörde ihre Zustimmung in begründeten Einzelfällen versagen kann, verbleibt das Risiko einer Passversagung beim Antragsteller. Eine Rückerstattung der Passgebühr ist in diesem Fall nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich.

Spätestens bei Abholung des neuen Reisepasses wird der bisherige Pass entwertet. Die Botschaft stempelt lediglich amtliche und freie Seiten ungültig. Auf Wunsch erhalten Sie den entwerteten Pass zurück.

Passgebühren:


Wohnort im Amtsbezirk der Deutschen Botschaft Pristina

Wohnort außerhalb des Amtsbezirks der Deutschen Botschaft Pristina

Reisepass

68,50 €

106,00 €

Expresspass

100,50 €

138,00 €

Vorläufiger Reisepass für Kinder

70,00 €

96,00 €





Weitere Informationen / Merkblätter und Formulare zum Ausdrucken

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