Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Personalausweis
Der neue Personalausweis, © Thomas Koehler/ Photothek.net
Der Personalausweis mit elektronischem Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat.
Im Ausland lebende Deutsche sind nicht verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Sie können dennoch bei der Botschaft Pristina einen Personalausweis beantragen wenn Sie sich dauerhaft in Kosovo aufhalten und nicht (mehr) in Deutschland gemeldet sind. Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, so müssen Sie den Personalausweis bei Ihrer deutschen Heimatgemeinde beantragen.
Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Ausweis-, Polizei-, Grenz- und Zollbehörden) ausgelesen werden. Weiterhin verfügt der Personalausweis über eine elektronische Ausweisfunktion und ist für die Nutzung der „elektronischen Unterschrift“ vorbereitet.
Aktuelle Informationen zu den Sicherheitsmerkmalen sowie zu den Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des Personalausweise finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern: http://personalausweisportal.de
Der Personalausweis wird auch von vielen Staaten, insbesondere den Schengen-Staaten, als Reisedokument anerkannt.
Bitte beachten Sie, dass zur Beantragung eines Personalausweise bei der Botschaft in Pristina unbedingt vorab online (nicht per Smartphone) ein Termin über das Terminsystem der Botschaft vereinbart werden muss.
Bitte bringen Sie zum Termin in der Botschaft folgende Unterlagen - jeweils im Original mit einer einfache Kopie - mit:
- vollständig ausgefüllte Antragsformular (noch nicht unterschrieben!) - die Formulare finden Sie unten auf dieser Seite (für Minderjährige ab 16 Jahren ist - nur für Personalausweise - das Formular für Volljährige zu verwenden),
- Ihren bisherigen Reisepass
- 1 biometrisches, aktuelles Lichtbild (bitte beachten Sie dazu auch die Fotomustertafel, zu finden unten auf dieser Seite)
- Ihre Geburtsurkunde (wenn Sie in Deutschland geboren sind muss die deutsche Geburtsurkunde vorgelegt werden)
- wenn Sie verheiratet sind: Ihre Heiratsurkunde
- wenn Sie seit Ihrer Geburt Ihren Namen geändert haben: Bescheinigung über die Namensänderung, ausgestellt von einem deutschen Standesamt,
- Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnort
- Aufenthaltstitel für Kosovo oder kosovarischer Reisepass/Personalausweis
- bei Verlust/Diebstahl des bisherigen Personalausweises: polizeiliche Verlustmeldung,
- Gebühr in bar (s.u.).
Soll ein Personalausweis für eine Person unter 16 Jahren beantragt werden sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
- wenn die Eltern verheiratet sind: Heiratsurkunde
- wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt für das Kind ist: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (Gerichtsurteil oder Bescheinigung des deutschen Jugendamts, ggf. Sterbeurkunde des anderen Elternteils)
- ggf. Zustimmungserklärung des nicht persönlich vorsprechenden Elternteils mit durch eine deutsche Behörde oder einen deutschen Notar beglaubigter Unterschrift sowie eine Passkopie des nicht persönlich vorsprechenden Elternteils
Im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente erforderlich sein.
Personenstandsurkunden, die in der Republik Kosovo ausgestellt wurden, bedürfen eines Beglaubigungsvermerks des kosovarischen Innenministeriums. Die Deutsche Botschaft weist darauf hin, dass in Zweifelsfällen eine ausführliche Urkundenüberprüfung vorgenommen wird. Hierdurch entsteht eine längere Bearbeitungszeit. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.
Der Druck der Personalausweise erfolgt in Deutschland. Bitte rechnen Sie daher mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 6 bis 8 Wochen.
Gebühren:
Antragsteller ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre): 67,00 €
Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre): 53,00 €