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Reiseausweis zur Rückkehr
Wenn Sie keinen gültigen Reisepass oder Personalausweis haben kann Ihnen im Notfall ein Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie dass die Beantragung von Passersatzpapieren nur mit Termin möglich ist!
In folgenden Fällen kann Ihnen die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen:
- Sie haben während Ihres Aufenthaltes in Kosovo Ihren Reisepass oder Personalausweis verloren oder er wurde Ihnen gestohlen
- Sie stellen während Ihres Aufenthaltes in Kosovo fest, dass Ihr Reisepass und/oder Personalausweis abgelaufen ist.
Mit dem Reiseausweis ist nur eine Rückreise nach Deutschland (auch auf dem Landweg) möglich, nicht jedoch der weitere Aufenthalt in anderen Ländern. Der Reiseausweis ist höchstens einen Monat lang gültig.
Auch zur Beantragung eines Reiseausweises muss bei der Botschaft vorab online ein Termin (nicht per Smartphone!) gebucht werden (Terminbuchung). Bitte sprechen Sie nicht ohne Termin bei der Botschaft vor, sie werden in der Regel nicht eingelassen. Sollten Sie aufgrund eines unvorhersehbaren Notfalls dringender einen Termin benötigen als online verfügbar ist, kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular und erläutern Ihre kurzfristig entstandene Notlage.
Bitte bringen Sie zum Termin in der Botschaft folgende Unterlagen - jeweils im Original mit einer einfache Kopie - mit:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (noch nicht unterschrieben!) - die Formulare finden Sie unten auf dieser Seite,
- soweit vorhanden: bisheriger Reisepass/Kinderreisepass/Personalausweis,
- 2 biometriefähige, aktuelle Passfotos (bitte beachten Sie dazu auch die Fotomustertafel, zu finden unten auf dieser Seite)
- bei minderjährigen Kindern: wenn vorhanden Geburtsurkunde des Kind + ggf. Sorgerechtsentscheidung
- falls der bisherige Reisepass/Personalausweis gestohlen oder verloren wurde: Nachweis über Anzeige bei der kosovarischen Polizei,
- falls der alte Reisepass/Personalausweis nicht mehr vorhanden ist: sonstige Lichtbildausweise (z.B. Führerschein, Krankenkassenkarte mit Foto, Schüler-/Studentenausweis) oder gut lesbare Kopie des abhandengekommenen Ausweisdokuments,
- Gebühr i.H.v. 52 Euro in bar.
Falls ein Antrag für Minderjährige (unter 18 Jahren) gestellt wird müssen grundsätzlich sowohl das Kind als auch alle Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) persönlich beim Termin in der Botschaft vorsprechen. Sollte ein Elternteil sich nicht in Kosovo aufhalten, so kann dieser Elternteil in Ausnahmefällen seine Zustimmung schriftlich abgeben. Die Unterschrift unter dieser Erklärung muss von einer deutschen Behörde (z.B. Passbehörde am deutschen Wohnort) oder einem deutschen Notar beglaubigt sein.
Eine Ausstellung am gleichen Tag ist regelmäßig nicht möglich. Wenn Sie alle Unterlagen vorlegen können und noch über einen anderen Ausweis mit Foto (s.o.) oder eine gut lesbare Passkopie verfügen, kann ein Reiseausweis in der Regel innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen ausgestellt werden. Anderenfalls muss zunächst eine Rückfrage an Ihre deutsche Passbehörde gerichtet und die Antwort dieser Behörde abgewartet werden. Auf die Bearbeitungszeit der innerdeutschen Behörden hat die Botschaft Pristina keinen Einfluss.