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Reisepass für Erwachsene

02.01.2024 - Artikel

Deutsche biometrische Reisepässe werden für 10 bzw. 6 Jahre ausgestellt.

Deutsche Reisepässe sind 10 Jahre bzw. für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre gültig. Eine Verlängerung abgelaufener Reisepässe ist nicht möglich, stattdessen muss ein neues Dokument beantragt werden.

Der Druck der Pässe erfolgt in Deutschland. Bitte rechnen Sie daher mit einer Bearbeitungsdauer von 6 bis 8 Wochen. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann die Bearbeitungsdauer auf erfahrungsgemäß ca. 3 Wochen verkürzt werden (sog. Expresspass). Eine bestimmte Bearbeitungszeit kann aber in keinem Fall garantiert werden. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, der nur ein Jahr gültig ist und nicht von allen Ländern anerkannt wird.

Bitte beachten Sie, dass zur Passbeantragung bei der Botschaft in Pristina unbedingt vorab online ein Termin über das Terminsystem der Botschaft vereinbart werden muss.

Bitte bringen Sie zum Termin in der Botschaft folgende Unterlagen - jeweils im Original oder beglaubigter Abschrift/Kopie mit je einer einfachen Kopie - mit:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (noch nicht unterschrieben!) - die Formulare finden Sie unten auf dieser Seite,
  • Ihren bisherigen Reisepass
  • 1 biometrische, aktuelles Lichtbild (bitte beachten Sie dazu auch die Fotomustertafel, zu finden unten auf dieser Seite)
  • Ihre Geburtsurkunde (wenn Sie in Deutschland geboren sind muss die deutsche Geburtsurkunde vorgelegt werden)
  • wenn Sie verheiratet sind: Ihre Heiratsurkunde
  • wenn Sie seit Ihre Geburt Ihren Namen geändert haben: Bescheinigung über die Namensänderung ausgestellt von einem deutschen Standesamt,
  • wenn in Ihrem letzten Reisepass ein deutscher Wohnort eingetragen ist, Sie sich zwischenzeitlich aber abgemeldet haben: Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnort
  • Aufenthaltstitel für Kosovo oder kosovarischer Reisepass/Personalausweis
  • Gebühr in bar (s.u.).

Im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente erforderlich sein.

Personenstandsurkunden, die in der Republik Kosovo ausgestellt wurden, bedürfen eines Beglaubigungsvermerks des kosovarischen Innenministeriums. Die Deutsche Botschaft weist darauf hin, dass in Zweifelsfällen eine ausführliche Urkundenüberprüfung vorgenommen wird. Hierdurch entsteht eine längere Bearbeitungszeit. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

Falls der Passbewerber noch in Deutschland oder einem anderen Land gemeldet ist, muss die Botschaft von der zuständigen Passbehörde eine Ermächtigung zur Passausstellung einholen. Dies kann zu einer Verzögerung in der Bearbeitung führen und es ist eine erhöhte Gebühr zu zahlen. (s.u.). Da die zuständige Passbehörde ihre Zustimmung in begründeten Einzelfällen versagen kann, verbleibt das Risiko einer Passversagung beim Antragsteller. Eine Rückerstattung der Passgebühr ist in diesem Fall nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich.

Spätestens vor Übersendung des neuen Reisepasses muss der bisherige Pass entwertet werden. Die Botschaft stempelt lediglich amtliche und freie Seiten ungültig. Auf Wunsch erhalten Sie den entwerteten Pass zurück.

Passgebühren:


Wohnort im Amtsbezirk der Deutschen Botschaft Pristina

Wohnort außerhalb des Amtsbezirks der Deutschen Botschaft Pristina

Antragsteller, die jünger als 24 Jahre alt sind und ihren Wohnort im Amtsbezirk der Botschaft Pristina haben

Reisepass

101,00 €

171,00 €

68,50 €

Reisepass, 48 Seiten

123,00 €

193,00 €

90,50 €

Expresspass

133,00 €

203,00 €

100,50 €

vorläufiger Reisepass

70,00 €

96,00 €

70,00 €


Weitere Informationen / Merkblätter und Formulare zum Ausdrucken

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