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Schengen-Visa für Familienangehörige von Deutschen, eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen der Schweiz, Islands oder Norwegens

Schengen Visum

Schengen Visum, © colourbox

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Auf der folgenden Seite finden Sie wichtige Informatioen.

Mein Ehepartner oder Kind oder Elternteil hat die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (auch Deutschland), der Schweiz, von Island oder Norwegen. Brauche ich einen Termin für ein Schengen-Visum?

Ja, jeder Antragsteller benötigt einen Termin. Bitte buchen Sie diesen über die Webseite von VisaMetric.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Die Bestimmungen für die vorzulegenden Unterlagen ändern sich nicht. Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen . In jedem Fall müssen Sie die Staatsangehörigkeit Ihres Familienangehörigen nachweisen.

Kann ich ein langfristiges Visum bekommen?

Grundsätzlich ja, allerdings hängt dies von den Umständen des Einzelfalls ab.

Kann ich als Angehörige(r) eines Deutschen, eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen der Schweiz, Islands oder Norwegens mit meinem Schengen-Visum einen Aufenthalt in Deutschland begründen?

Leider nein – Sie benötigen für den Daueraufenthalt in Deutschland weiterhin ein nationales Visum.

Was kostet das Visum?

Visa für Familienangehörige von Deutschen oder Unionsbürgern bzw. EWR-Bürgern sind in den meisten Fällen gebührenfrei. Die Servicegebühr des Dienstleisters VisaMetric muss allerdings gezahlt weden.

Ich habe weitere Fragen.

Gerne. Schreiben Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

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