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Gesundheits- und Krankenpfleger

Stethoskop

A stethoscope is on the keyboard of a computer, © Erwin Wodicka

09.04.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Bitte lesen Sie diesen Artikel sorgfältig durch. Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Die Botschaft muss im Visumverfahren in der Regel die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert daher einige Wochen, im Einzelfall auch länger. Sobald eine Antwort vorliegt, werden Sie benachrichtigt.

Alle Unterlagen (Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge. Folgende Unterlagen müssen im Original und 2-facher Kopie vorgelegt werden. Bitte befestigen Sie die Unterlagen nur mit Büroklammern (nicht zusammen heften)!

A. Pflegehilfskraft ohne Anerkennungsverfahren (§19 c AufenthG, §26 Abs. 2 BeschV)

Pflegehilfskräfte gelten derzeit nicht als Fachkräfte im Sinne des deutschen Einwanderungsrechts, eine Antragstellung und Visumserteilung ist daher nur im Rahmen der sog. Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) möglich.

Terminvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Terminvergabe für Visa nach § 26 Abs. 2 BeschV („Westbalkan-Regelung“) geändert wurde: Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Antragsterminen, welche die zur Verfügung stehenden Termine bei weitem übersteigt, kommt jeweils monatlich ein Losverfahren zum Einsatz. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bitte registrieren Sie sich nur dann für einen Termin, wenn Sie sicher sind, alle notwendigen Unterlagen für den Visumsantrag in kurzer Zeit beschaffen zu können. Ein einmal zugeteilter Termin kann nicht verschoben werden, auch nicht auf einen späteren Monat. Wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können oder zum Antragszeitpunkt (noch) nicht alle erforderlichen Antragsunterlagen vorlegen können, müssen Sie sich neu auf der Terminliste registrieren.

Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt, im Original und mit einer Kopie ( keine Farbkopien ) vorgelegt werden und die Unterlagen dürfen nicht getackert sein

Beim Antragstermin vorzulegenden Unterlagen:

  • Videxformular - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Hier können Sie den Antrag online ausfüllen.
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf den Visumantrag, jeweils 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Gültiger Reisepass. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
  • Bargeld - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro, bitte bringen Sie die Visumsgebühr passend, d.h. den genauen Betrag, mit zum Termin
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - Bundesagentur für Arbeit, (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben. Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen.
  • Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle für reglementierte Berufe, bei denen nach landesrechtlichen Bestimmungen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, im Original. ALTERNATIV: Bestätigung, der für die Erteilung zuständige Stelle, dass für den Beruf die Tätigkeit keine Berufsausübungserlaubnis notwendig ist.
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1
  • Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule.
  • Wenn vorhanden Qualifikationsnachweise, Diplom über die abgeschlossene Berufsausbildung zur medizinischen Fachkraft im Bereich der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege, mit Übersetzung ins Deutsche.

Für Antragsteller ab 45 Jahre, zusätzlich:

  • Nachweis über eine ausreichende Altersversorgung. Der Nachweis ist zu erbringen durch:
    • ein monatliches Bruttomindestgehalt von 3.877,50 € (2022) oder
    • Nachweise über eine angemessene Altersvorsorge, ggf. Übersetzungen ins Deutsche (gesetzliche/private Rentenversicherungsansprüche, Lebensversicherungen und Ähnliches).
  • Reisekrankenversicherung (INCOMING):
    • gültig für bis zu 6 Monate innerhalb eines Jahres
    • gültig ab Datum der Antragstellung
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG zum Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots

B. Pflegefachkräfte (Kranken, Gesundheits- und Altenpfleger)mit anerkannter Berufsausbildung (§18 a AufenthG)

Erst muss die Anerkennung erfolgen, dann kann mit dem Anerkennungsbescheid das Visum beantragt werden. Wichtig ist daher, dass Sie zunächst Ihre ausländische Qualifikation durch die zuständigen Stellen in Deutschland anerkennen lassen. Diese erfolgt nur durch offizielle Stellen in Deutschland. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier: Anerkennung in Deutschland.

Sobald Ihnen der Anerkennungsbescheid vorliegt und Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland haben, können Sie ein Visum beantragen, um in Deutschland als Pflegefachkraft zu arbeiten.

Sollten Sie über einen deutschen Abschluss als Pflegefachkraft (nicht Pflegehilfskraft) verfügen, so ist eine Anerkennung nicht erforderlich.

Terminvereinbarung

Einen Antrag für Krankenpfleger/in mit anerkannter Berufsausbildung können Sie über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts einfach online beantragen. Nachdem Sie den Antrag und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt.

Beim anschließenden Termin in der Botschaft werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst, ggfls. Originalunterlagen geprüft und die Gebühr bezahlt.


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Erforderliche Unterlagen

Das Antragsformular können Sie direkt im Auslandsportal ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen dort hochladen.

Folgende Unterlagen werden für die Visabeantragung benötigt:

  • Videxformular - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Das Antragsformular zum online-Ausfüllen finden Sie hier.
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf die Visumantrag, jeweils 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Gültiger Reisepass, der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
  • Bargeld - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - Bundesagentur für Arbeit, (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben. Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen.
  • Nachweis über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung in Deutschland:
    • Urkunde von einer deutschen Anerkennungsbehörde über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsausbildung. Zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland ist eine anerkannte Berufsausbildung Voraussetzung. Die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Ausbildungsabschlusses müssen Sie vor der Antragstellung in einem Anerkennungsverfahren in Deutschland feststellen lassen. Die für Ihren Beruf zuständige Anerkennungsbehörde stellt fest, dass Ihre Qualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist und erteilt Ihnen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“. Informationen über das Verfahren, zuständige Behörden und notwendige Unterlagen über das Anerkennungsverfahren finden Sie hier.
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2. Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule.
  • Qualifikationsnachweise, Diplom über die abgeschlossene Berufsausbildung zur medizinischen Fachkraft im Bereich der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege, mit Übersetzung ins Deutsche.
  • Für Antragsteller ab 45 Jahre, zusätzlich:
    • Nachweis über eine ausreichende Altersversorgung. Der Nachweis ist zu erbringen durch:
    • ein monatliches Bruttomindestgehalt von 3.877,50 € (2022) oder
    • Nachweise über eine angemessene Altersvorsorge, ggf. Übersetzungen ins Deutsche (gesetzliche/private Rentenversicherungsansprüche, Lebensversicherungen und Ähnliches).
  • Reisekrankenversicherung (INCOMING):
    • gültig für bis zu 6 Monate innerhalb eines Jahres
    • gültig ab Datum der Antragstellung
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren

C. Pflegefachkraft mit Defizitbescheid, Teilnahme an Anpassungsmaßnahmen zur Anerkennung einer ausländischen Berufsausbildung (§16 d AufenthG)

Wenn die zuständige deutsche Behörde im Anerkennungsverfahren feststellt, dass Ihr im Ausland erworbener Abschluss nur teilweise als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss anerkannt werden kann, erhalten Sie eine Teilanerkennung oder einen sog. Defizitbescheid. Um als Pflegefachkraft in Deutschland arbeiten zu können müssen Sie in diesem Fall zunächst eine Anpassungs- oder Qualifizierungsmaßnahme durchführen.

Die Qualifizierung kann gemäß dem im Defizitbescheid aufgeführten Weiterbildungsbedarf im Rahmen einer theoretischen Fortbildung oder einer praktischen betrieblichen Weiterbildung erfolgen.

Terminvereinbarung

Ein Termin kann erst beantragt werden wenn Ihnen die teilweise Anerkennung Ihres Studien- oder Berufsabschlusses (sog. Defizitbescheid) aus Deutschland vorliegt und Ihnen ein konkretes Angebot für eine Anpassungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahme vorliegt. Bitte stellen Sie zunächst alle Unterlagen für den Visumsantrag zusammen und registrieren Sie sich dann für einen Termin in der Kategorie „Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung mit in Deutschland anerkanntem Abschluss“ über das Terminvergabesystem der Botschaft. Nach der Registrierung wird in der Regel innerhalb weniger Tage/Wochen ein Termin zur persönlichen Vorsprache vergeben. Ggf. erhalten Sie innerhalb von einigen Tagen bis max. zwei Wochen nach der Registrierung zunächst eine E-Mail an die in der Terminregistrierung angegebenen Mailadresse mit der Bitte, einige Unterlagen vorab per E-Mail zu übersenden. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach.

Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt, im Original und mit einer Kopie ( keine Farbkopien ) vorgelegt werden und die Unterlagen dürfen nicht getackert sein

Beim Antragstermin vorzulegenden Unterlagen:

  • Videxformular - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Das Antragsformular zum online-Ausfüllen finden Sie hier.
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf die Visumantrag, jeweils 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Gültiger Reisepass. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.
  • Bargeld - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - Bundesagentur für Arbeit, (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben. Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen.
  • Hinweis: Wenn sich die Tätigkeit, Vergütung und/oder Arbeitszeit während der Anpassungsmaßnahme von den Bedingungen nach Abschluss der Maßnahme unterscheidet, muss der Arbeitgeber dieses in einer zusätzlichen Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für die Anpassungsmaßnahme deutlich machen.

Sofern nach Einreise nicht sofort ein Gehalt bezogen wird oder die Vergütung einen monatlichen Nettobetrag von 827,- € nicht erreicht, ist die Finanzierung des Fehlbetrages nachzuweisen, und zwar durch:

  • a) eine Verpflichtungserklärung (ausgestellt von der Ausländerbehörde) für den gesamten Aufenthalt von einer in Deutschland lebenden Person oder
  • b) einer Bestätigung einer deutschen Bank über die Einrichtung eines Sperrkontos auf Ihren Namen über den monatlichen Fehlbetrag. Die Wahl des Anbieters steht Ihnen frei. Informationen zu Anbieter finden Sie z.B. im Internet. Die Botschaft kann aus rechtlichen Gründen leider keine Informationen oder gar Empfehlungen zu Anbietern geben. Sollte Ihnen eine kostenlose Unterkunft oder Verpflegung gewährt werden, legen Sie die entsprechenden Nachweise vor.

Müssen Sie für die Anerkennung noch Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland durchführen, muss Ihr künftiger Arbeitgeber auch das Zusatzblatt A ausfüllen.

  • Zusatzblatt für Anpassungsmaßnahmen, Zusatzblatt A - Bundesagentur für Arbeit, (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben.


  • Nachweis über die vorhandenen Defizite für die Anerkennung:
    • Defizitbescheid von der zuständigen Behörde in Deutschland (Ärztekammer, Bezirksregierung usw.).
      • Die für Ihren Beruf zuständige Anerkennungsbehörde stellt fest, dass Sie zur Anerkennung Ihres Berufsabschlusses noch Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland nachholen müssen.
      • Mit einem Defizitbescheid werden die Unterschiede zwischen dem deutschen Berufsabschluss und Ihrer ausländischen Qualifikation festgestellt und die erforderlichen Stunden und Maßnahmen genannt.
      • falls im Defizitbescheid vorgesehen, zusätzlich noch: Anmeldung für theoretische Lehrgänge, betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen (mit Weiterbildungsplan) oder Prüfungsvorbereitungskurse.
      • falls im Defizitbescheid vorgesehen, zusätzlich noch: Anmeldung zur Kenntnisprüfung und ggfs. Anmeldung zum Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung.
      • falls im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme ein Deutschsprachkurs vorgesehen ist, zusätzlich noch: Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr.
  • Weiterbildungsplan.
    • Der Arbeitgeber in Deutschland ist oft auch Ausbilder. Er muss deshalb für die Weiterbildung einen Weiterbildungsplan erstellen, aus dem hervorgeht, wann und in welchem Umfang die im Defizitbescheid ausgewiesenen Inhalte nachgeholt werden und damit sicherstellen, dass für die Anerkennungsmaßnahmen die erforderliche Zeit eingeräumt wird.
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1. Anerkannte Sprachzertifikate sind die Sprachzertifikate des Goethe Instituts, des ÖSD oder einer von TELC oder ECL zertifizierten Sprachschule.
  • Qualifikationsnachweise, Diplom über die abgeschlossene Berufsausbildung zur medizinischen Fachkraft im Bereich der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege, mit Übersetzung ins Deutsche.
  • Reisekrankenversicherung (INCOMING):
    • gültig für bis zu 6 Monate innerhalb eines Jahres
    • gültig ab Datum der Antragstellung
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren


Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.

Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags

Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Rücksendung der Unterlagen

Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.

Wenn Sie einen Antrag als Fachkraft direkt bei der Botschaft stellen, kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.

Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.

Wenn Sie einen Antrag als Pflegehilfskraft im Rahmen der Westbalkanregelung stellen, erfolgt die Rücksendung Ihres Passes über den Dienstleister VisaMetric.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de

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