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Gesundheits- und Krankenpfleger

Stethoskop

A stethoscope is on the keyboard of a computer, © Erwin Wodicka

23.10.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Bitte lesen Sie diesen Artikel sorgfältig durch. Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Die Botschaft muss im Visumverfahren in der Regel die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert daher einige Wochen, im Einzelfall auch länger. Sobald eine Antwort vorliegt, werden Sie benachrichtigt.

Alle Unterlagen (Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.

A. Pflegehilfskraft mit Anerkennung (§ 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 22a BeschV)

Terminvereinbarung

Ein Termin kann erst beantragt werden, wenn Ihnen die Anerkennung Ihres Abschlusses als Pflegehilfskraft der zuständigen Anerkennungsstelle in Deutschland vorliegt und Ihnen ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt. Informationen zum Anerkennungsverfahren finden sie hier.

Bitte stellen Sie zunächst alle Unterlagen für den Visumsantrag zusammen und registrieren Sie sich dann für einen Termin (nicht per Smartphone) in der Kategorie „Anpassungsmassnahme mit teilweiser Gleichwertigkeit, Chancenkarte, Selbstständige u. ä.“ über das Terminvergabesystem der Botschaft. Nach der Registrierung wird in der Regel innerhalb weniger Tage/Wochen ein Termin zur persönlichen Vorsprache vergeben. Ggf. erhalten Sie innerhalb von einigen Tagen bis max. zwei Wochen nach der Registrierung zunächst eine E-Mail an die in der Terminregistrierung angegebenen Mailadresse mit der Bitte, einige Unterlagen vorab per E-Mail zu übersenden. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach

Beim Antragstermin vorzulegenden Unterlagen:

Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt, im Original und mit einer Kopie ( keine Farbkopien ) vorgelegt werden und die Unterlagen dürfen nicht getackert sein.

Bitte füllen Sie den Visumsantrag am Computer aus, drucken diesen aus und bringen den Ausdruck zu Ihrem Termin mit.

Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen von Ihnen:

  • 2 biometriefähige Passfotos (nicht älter als sechs Monate)

  • Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar, bitte bringen Sie die Visumsgebühr passend, d.h. den genauen Betrag, mit zum Termin (keine Annahme von Münzen unter 50 Cent)

  • Reisepass (mindestens noch neun Monate gültig)

  • Reisekrankenversicherung (INCOMING):

    • gültig für bis zu 6 Monate innerhalb eines Jahres

    • gültig ab Datum der Antragstellung

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - (nicht älter als 6 Monate) vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben
    • Ein Arbeitsvertrag alleine ist nicht ausreichend.

    • Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen

  • Nachweis über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung in Deutschland mit dem Referenzberuf Pflegehilfskraft: Urkunde von einer deutschen Anerkennungsbehörde über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsausbildung

  • Ggf. Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle für reglementierte Berufe, bei denen nach landesrechtlichen Bestimmungen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist

    • ALTERNATIV: Bestätigung, der für die Erteilung zuständige Stelle, dass für den Beruf die Tätigkeit keine Berufsausübungserlaubnis notwendig ist

  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1

  • für Antragsteller ab 45 Jahren: Nachweis über ausreichende Altersversorgung

    Der Nachweis ist zu erbringen durch:
    • Gehaltsnachweis (in Höhe von 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ( siehe Gehaltsgrenzen ) oder
    • Angemessene Altersvorsorge

      • Nachweis über bereits erworbene Ansprüche aus privaten oder staatlichen Renten- bzw. Lebensversicherungen (Hinweis: Nachweise über im Kosovo erworbene Rentenanwartschaften (Trusti) können nicht berücksichtigt werden. Sollten Sie in einem anderem Staat bereits gearbeitet haben, können Sie auch Nachweis über dort erworbene Rentenansprüche einreichen. Dafür wird eine aktuelle Bestätigung der jeweiligen Rentenanstalt benötigt, welche die erworbenen Rentenansprüche eindeutig beziffert.) oder
      • Immobilienbesitz, nachgewiesen durch einen auf Ihren Namen ausgestellten Katasterauszug und ein aktuelles „Certificate of appraised value/ Certifikata e vlerës së vlerësuar“, oder
      • sonstiges Vermögen

  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG zum Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots

Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zu diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten E-Mail-Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.

B. Pflegehilfskraft ohne Anerkennung (§ 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 26 Abs. 2 BeschV)

Sofern Sie keinen durch die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland anerkannten Abschluss als Pflegehilfskraft haben, kann eine Antragstellung und Visumserteilung nur im Rahmen der sog. Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) erfolgen.

Terminvereinbarung

Hinweise zur Terminvergabe für Visa nach der Westbalkanregelung finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen

Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt, im Original und mit einer Kopie (keine Farbkopien) vorgelegt werden und die Unterlagen dürfen nicht getackert sein.

Bitte füllen Sie den Visumsantrag am Computer aus, drucken diesen aus und bringen den Ausdruck zu Ihrem Termin mit.

Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen von Ihnen:

  • 2 biometriefähige Passfotos (nicht älter als sechs Monate)

  • Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar, bitte bringen Sie die Visumsgebühr passend, d.h. den genauen Betrag, mit zum Termin

  • Reisepass (mindestens noch neun Monate gültig)

  • Reisekrankenversicherung (INCOMING):

    • gültig für bis zu 6 Monate innerhalb eines Jahres

    • gültig ab Datum der Antragstellung

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben
    • Ein Arbeitsvertrag alleine ist nicht ausreichend
    • Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen
  • Ggf. Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle für reglementierte Berufe, bei denen nach landesrechtlichen Bestimmungen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist

    • ALTERNATIV: Bestätigung, der für die Erteilung zuständige Stelle, dass für den Beruf die Tätigkeit keine Berufsausübungserlaubnis notwendig ist

  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1

  • für Antragsteller ab 45 Jahren: Nachweis über ausreichende Altersversorgung

    • Gehaltsnachweis (in Höhe von 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ( siehe Gehaltsgrenzen ) oder

    • angemessene Altersvorsorge

      • Nachweis über bereits erworbene Ansprüche aus privaten oder staatlichen Renten- bzw. Lebensversicherungen (Hinweis: Nachweise über im Kosovo erworbene Rentenanwartschaften (Trusti) können nicht berücksichtigt werden. Sollten Sie in einem anderem Staat bereits gearbeitet haben, können Sie auch Nachweis über dort erworbene Rentenansprüche einreichen. Dafür wird eine aktuelle Bestätigung der jeweiligen Rentenanstalt benötigt, welche die erworbenen Rentenansprüche eindeutig beziffert.) oder

      • Immobilienbesitz, nachgewiesen durch einen auf Ihren Namen ausgestellten Katasterauszug und ein aktuelles „Certificate of appraised value/ Certifikata e vlerës së vlerësuar“, oder

      • sonstiges Vermögen

  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG zum Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots

Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zu diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten E-Mail-Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.

C. Pflegefachkräfte (Kranken-, Gesundheits- und/oder Altenpflege) mit anerkannter Berufsausbildung (§18 a AufenthG)

Erst muss die Anerkennung erfolgen, dann kann mit dem Anerkennungsbescheid das Visum beantragt werden. Wichtig ist daher, dass Sie zunächst Ihre ausländische Qualifikation durch die zuständigen Stellen in Deutschland anerkennen lassen. Diese erfolgt nur durch offizielle Stellen in Deutschland. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier: Anerkennung in Deutschland.

Sobald Ihnen der Anerkennungsbescheid vorliegt und Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland haben, können Sie ein Visum beantragen, um in Deutschland als Pflegefachkraft zu arbeiten.

Terminvereinbarung

Einen Antrag für eine Erwerbstätigkeit als Kranken-, Gesundheits- und/oder Altenpfleger/in mit anerkannter Berufsausbildung können Sie über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts einfach online beantragen. Nachdem Sie den Antrag und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt.

Beim anschließenden Termin in der Botschaft werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst, ggfls. Originalunterlagen geprüft und die Gebühr bezahlt.

JETZT ONLINE BEANTRAGEN

Erforderliche Unterlagen:

Das Antragsformular können Sie direkt im Auslandsportal ausfüllen.

Darüber hinaus werden Sie im Auslandsportal aufgefordert die folgenden Unterlagen hochzuladen:

  • Passkopie

  • Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
  • Nachweis über Ihre Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
  • Anerkennung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation durch die zuständige Stelle
  • Berufsausübungserlaubnis
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben.
    • Ein Arbeitsvertrag alleine ist nicht ausreichend.

    • Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen

  • für Antragsteller ab 45 Jahren: Nachweis über ausreichende Altersversorgung

    • Der Nachweis ist zu erbringen durch:

      • Gehaltsnachweis (in Höhe von 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ( siehe Gehaltsgrenzen ) oder

      • angemessene Altersvorsorge

        • Nachweis über bereits erworbene Ansprüche aus privaten oder staatlichen Renten- bzw. Lebensversicherungen (Hinweis: Nachweise über im Kosovo erworbene Rentenanwartschaften (Trusti) können nicht berücksichtigt werden. Sollten Sie in einem anderem Staat bereits gearbeitet haben, können Sie auch Nachweis über dort erworbene Rentenansprüche einreichen. Dafür wird eine aktuelle Bestätigung der jeweiligen Rentenanstalt benötigt, welche die erworbenen Rentenansprüche eindeutig beziffert.) oder

        • Immobilienbesitz, nachgewiesen durch einen auf Ihren Namen ausgestellten Katasterauszug und ein aktuelles „Certificate of appraised value/ Certifikata e vlerës së vlerësuar“, oder

        • sonstiges Vermögen

Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden.

Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen von Ihnen:

Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zu diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten E-Mail-Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.

D. Pflegefachkraft mit Defizitbescheid, Teilnahme an Anpassungsmaßnahmen zur Anerkennung einer ausländischen Berufsausbildung (§16 d AufenthG)

Wenn die zuständige deutsche Behörde im Anerkennungsverfahren feststellt, dass Ihr im Ausland erworbener Abschluss nur teilweise als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss anerkannt werden kann, erhalten Sie eine Teilanerkennung oder einen sog. Defizitbescheid. Um als Pflegefachkraft in Deutschland arbeiten zu können müssen Sie in diesem Fall zunächst eine Anpassungs- oder Qualifizierungsmaßnahme durchführen.

Die Qualifizierung kann gemäß dem im Defizitbescheid aufgeführten Weiterbildungsbedarf im Rahmen einer theoretischen Fortbildung oder einer praktischen betrieblichen Weiterbildung erfolgen.

Terminvereinbarung

Ein Termin kann erst beantragt werden wenn Ihnen die teilweise Anerkennung Ihres Studien- oder Berufsabschlusses (sog. Defizitbescheid) aus Deutschland vorliegt und Ihnen ein konkretes Angebot für eine Anpassungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahme vorliegt. Bitte stellen Sie zunächst alle Unterlagen für den Visumsantrag zusammen und registrieren Sie sich dann für einen Termin in der Kategorie „Anpassungsmassnahme mit teilweiser Gleichwertigkeit, Chancenkarte, Selbstständige u. ä. “ über das Terminvergabesystem der Botschaft. Nach der Registrierung wird in der Regel innerhalb weniger Tage/Wochen ein Termin zur persönlichen Vorsprache vergeben. Ggf. erhalten Sie innerhalb von einigen Tagen bis max. zwei Wochen nach der Registrierung zunächst eine E-Mail an die in der Terminregistrierung angegebenen Mailadresse mit der Bitte, einige Unterlagen vorab per E-Mail zu übersenden. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach.

Beim Antragstermin vorzulegenden Unterlagen:

Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt, im Original und mit einer Kopie (keine Farbkopien) vorgelegt werden und die Unterlagen dürfen nicht getackert sein.

Bitte füllen Sie den Visumsantrag am Computer aus, drucken diesen aus und bringen den Ausdruck zu Ihrem Termin mit.

Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen von Ihnen:

  • 2 biometriefähige Passfotos (nicht älter als sechs Monate)

  • Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar, bitte bringen Sie die Visumsgebühr passend, d.h. den genauen Betrag, mit zum Termin

  • Reisepass (mindestens noch neun Monate gültig)

  • Reisekrankenversicherung (INCOMING):

    • gültig für bis zu 6 Monate innerhalb eines Jahres

    • gültig ab Datum der Antragstellung

  • Nachweis über Ihre Berufsausbildung oder Hochschulabschluss

  • Anerkennung der teilweisen Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation durch zuständige Stelle (sog. Defizitbescheid)

  • Sofern keine Beschäftigung während der Anpassungsmaßnahme ausgeübt wird oder das Entgelt nicht der Lebensunterhaltssicherung genügt:

    • Sperrkonto ( zur erforderlichen Höhe des Sperrbetrages erhalten Sie hier weitere Informationen )

    • Verpflichtungserklärung

  • ggfs. vorläufige Berufsausübungserlaubnis (wenn die Beschäftigung eine solche erfordert)

  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG zum Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots

Darüber hinaus sind Nachweise über die geplante Anpassungsmaßnahme zu erbringen. Abhängig von der Art der Anpassungsmaßnahme können dies unterschiedliche Dokumente sein:

  • Es handelt sich um eine überwiegend theoretische Maßnahme (z.B. Sprachkurs, schulischer Lehrgang):
    • Einladungsschreiben/Anmeldebestätigung des Anbieters

    • Nachweis über die staatliche Anerkennung oder Förderung oder AZAV-Zulassung des Anbieters

    • Angabe zur Art und Dauer der Maßnahme mit Bezugnahme auf die festgestellten wesentlichen Unterschiede, Information über erforderliches sprachliches Mindestniveau

    • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1

  • Es handelt sich um eine überwiegend betriebliche Maßnahme (z.B. Lehrgang, Praktikum):
    • Vom Arbeitgeber ausgefüllte Formulare „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ und Zusatzblatt A zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis zum Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ inkl. Angaben zur geplanten Vergütung und verbindlicher Zusage des Betriebs, dass Qualifizierungsmaßnahme dort durchgeführt werden kann

    • Zeitlich und fachlich gegliederter Weiterbildungsplan des Betriebes, der erkennen lässt, wer den Antragsteller betreut und wie das Ziel, die im Bescheid festgestellten Defizite auszugleichen, erreicht werden soll

    • konkretes Arbeitsplatzangebot für die spätere Beschäftigung als Fachkraft mit Angaben zur Vergütung

    • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1

  • Sie möchten nur die Kenntnisprüfung ablegen:
    • Anmeldung zu den Prüfungen

    • Sprachzertifikat auf dem für die Prüfung erforderlichen Niveau

    • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes

      • Verpflichtungserklärung auf amtlichem Formular mit folgenden Angaben:

        • Dauer ihres geplanten Aufenthalts

        • Angabe des Zwecks (Kenntnisprüfung)

        • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtungserklärenden muss nachgewiesen sein. Die Option „glaubhaft gemacht“ im Formular „Verpflichtungserklärung“ kann nicht akzeptiert werden.

        • ODER :

        • Sperrkonto für drei Monate. Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht der Lebensunterhaltskosten in Deutschland.

  • Erklärung, warum ein Aufenthalt von 90 Tagen erforderlich ist

  • ggf. Einstellungszusage für den Fall des Bestehens der Prüfung

Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können jeweils je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zu diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten E-Mail-Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.

Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags

Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Rücksendung der Unterlagen

Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.

Wenn Sie einen Antrag als Fachkraft direkt bei der Botschaft stellen, kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.

Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.

Wenn Sie einen Antrag als Pflegehilfskraft im Rahmen der Westbalkanregelung stellen, erfolgt die Rücksendung Ihres Passes über den Dienstleister VisaMetric.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de

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