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Visa zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

09.04.2024 - Artikel

Bitte lesen Sie die Voraussetzungen zur Antragstellung sorgfältig durch. Bitte registrieren Sie sich nur für einen Termin, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht anhand der geforderten Unterlagen nachgewiesen, kann eine Visumerteilung nicht erfolgen.

Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren kann in der Regel nach Antragsabgabe am Schalter 10 bis 12 Wochen dauern, in Einzelfällen auch länger. Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, werden Sie benachrichtigt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelarbeitszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und verzögern die Bearbeitung.

Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt, im Original und mit einer Kopie ( keine Farbkopien ) vorgelegt werden und die Unterlagen dürfen nicht getackert sein!

Bei Antragstellung sind vorzulegen/nachzuweisen:

  • Formular - Visumantrag, vollständig in lateinischen Buchstaben (Deutsch oder Englisch) möglichst am Computer ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Hier können Sie den Antrag online ausfüllen.
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 х 35 Millimeter. 1 Foto kleben Sie auf den Visumsantrag, jeweils 1 Foto bitte lose beifügen.

  • Gültiger Reisepass. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten enthalten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss.

  • Bargeld - Die Gebühr beträgt 75,00 Euro, bitte bringen Sie die Visumsgebühr passend, d.h. den genauen Betrag, mit zum Termin

  • Businessplan auf Deutsch, eine strukturierte und detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee.
    Die Beschreibung sollte folgende Punkte enthalten und durch geeignete Unterlagen belegt werden:
    - Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
    - Darstellung des Firmenprofils,
    - Marketingstrategie,
    - Ertragsvorschau,
    - Angaben über die Anzahl der voraussichtlich entstehenden Arbeitsplätze und/oder Ausbildungsplätze,
    - Erläuterung, inwiefern die Bereiche Innovationen und Forschung von dem Vorhaben positiv beeinflusst werden.

  • Maschinengeschriebener Lebenslauf auf Deutsch oder Englisch, mit eigenhändiger Unterschrift, unter Angaben der eigenen Ausbildung und der beruflichen Erfahrung.

  • Nachweis der geschäftlichen Tätigkeit im Kosovo, mit Übersetzung ins Deutsche.

  • Wohnsitznachweis, Mietvertrag.

  • Angaben gegebenenfalls Nachweise über Kenntnisse der deutschen und / oder englischen Sprache.

  • Krankenversicherungsangebot, aus dem zweifelsfrei erkennbar ist, dass auch ein Arbeitsaufenthalt in Deutschland davon abgedeckt ist.

  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren

  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG zum Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
  • Für Antragsteller ab 45 Jahre, zusätzlich noch:
    Nachweis über eine ausreichende Altersversorgung. Nachweise über eine angemessene Altersvorsorge, ggf. Übersetzungen ins Deutsche (gesetzliche/private Rentenversicherungsansprüche, Lebensversicherungen und Ähnliches).

Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.

Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags

Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Rücksendung der Unterlagen

Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.

Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.

Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de


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