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Anerkennungspartnerschaft

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null, © Colourbox

23.10.2024 - Artikel

Was ist ein Visum zur Anerkennungspartnerschaft?

Eine Anerkennungspartnerschaft kann für Sie in Frage kommen, wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten und dafür die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation benötigen, aber diese noch nicht durchgeführt haben. Im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft haben Sie die Möglichkeit, das Anerkennungsverfahren erst nach Ihrer Einreise in Deutschland durchführen zu lassen und gleichzeitig in Ihrem Beruf zu arbeiten.

Voraussetzungen

Sie verfügen über einen ausländischen Hochschulabschluss oder einen Berufsabschluss; dem Berufsabschluss muss eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren in Vollzeit vorausgegangen sein. Der Hochschul- oder Berufsabschluss muss in dem Land, in dem Sie ihn erworben haben, staatlich anerkannt sein. Als Nachweis für den Visumantrag benötigen Sie die positive Auskunft zur Berufsqualifikation oder bei Hochschulabschlüssen eine digitale Zeugnisbewertung. Weiterführende Informationen erhalten Sie über die vorstehenden Verlinkungen.

Darüber hinaus benötigen Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot eines Arbeitgebers in Deutschland, eine Vereinbarung über die Anerkennungspartnerschaft, deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier.

Terminvereinbarung für den Visumsantrag

Ein Termin kann erst beantragt werden, wenn Ihnen die die positive Auskunft zur Berufsqualifikation oder bei Hochschulabschlüssen eine digitale Zeugnisbewertung vorliegt. Bitte stellen Sie zunächst alle Unterlagen für den Visumsantrag zusammen und registrieren Sie sich dann für einen Termin (nicht per Smartphone) in der Kategorie „Anpassungsmaßnahme mit teilweiser Gleichwertigkeit, Berufskraftfahrer, Selbstständige, IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss, Fluthelfer u. ä.“ über das Terminvergabesystem der Botschaft. Nach der Registrierung wird in der Regel innerhalb weniger Wochen ein Termin zur persönlichen Vorsprache vergeben. Ggf. erhalten Sie innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Registrierung zunächst eine E-Mail an die in der Terminregistrierung angegebenen Mailadresse mit der Bitte, einige Unterlagen vorab per E-Mail zu übersenden. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach.

Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen

Bitte füllen Sie einen Visumsantrag am Computer aus, drucken diesen aus und bringen den Ausdruck zu Ihrem Termin in der Botschaft mit.

Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache in der Visastelle folgende Unterlagen von Ihnen:

Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt, im Original und mit einer Kopie (keine Farbkopien) vorgelegt werden und die Unterlagen dürfen nicht getackert sein!

  • 2 biometriefähige Passfotos (nicht älter als sechs Monate)

  • Reisepass (mindestens neun Monate gültig)

  • Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar, bitte bringen Sie die Visumsgebühr passend, d.h. den genauen Betrag, mit zum Termin (keine Annahme von Münzen unter 50 Cent)

  • Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)

  • Reisekrankenversicherung (INCOMING):

    • gültig für bis zu 6 Monate innerhalb eines Jahres

    • gültig ab Datum der Antragstellung

  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG zum Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
  • Nachweis Berufsausbildung oder Hochschulabschluss

  • positive Auskunft zur Berufsqualifikation oder bei Hochschulabschlüssen eine digitale Zeugnisbewertung (ZAB-Bescheid)

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis , (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben.
    • Ein Arbeitsvertrag alleine ist nicht ausreichend.
    • Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen.
  • Zusatzblatt A zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • schriftliche Vereinbarung über Anerkennungspartnerschaft mit Ihrem künftigen Arbeitgeber abgeschlossen, mit folgenden Angaben:

    • Verpflichtung Ihrerseits und des Arbeitgebers, nach der Einreise die Anerkennung zu beantragen und das Verfahren aktiv zu betreiben

    • Zusage des Arbeitgebers, dass Ihnen die Durchführung des Anerkennungsverfahrens im Rahmen Ihres Beschäftigungsverhältnisses ermöglicht wird

    • Die Vereinbarung kann auch ein Bestandteil des Arbeitsvertrages sein.

  • Ggfls. Angaben des Arbeitgebers dazu, ob Tarifbindung besteht oder ob es sich um einen Arbeitgeber handelt, der an Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen gebunden ist, die Arbeitsbedingungen auf Grundlage kirchlichen Rechts festlegen, die Beschäftigung zu den jeweiligen Bedingungen erfolgt und damit die Beschäftigung auch nach Einstufung und Entgelt zu dem angestrebten Zielberuf hinführt

  • Ggfls. Angaben dazu, ob der Arbeitgeber eine nach § 72 SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtung ist und die Beschäftigung auch nach Einstufung und Entgelt zu dem angestrebten Zielberuf hinführt

  • Deutsch-Sprachzertifikat auf Niveau A2

Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zu diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten E-Mail-Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.

Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags

Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Rücksendung der Unterlagen

Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.

Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.

Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de

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