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Chancenkarte zur Jobsuche
Recherche d'emploi, © Colourbox
- Was ist die Chancenkarte zur Jobsuche?
- Wer kann eine Chancenkarte zur Jobsuche beantragen?
- Selbstcheck: Erfülle ich die Voraussetzungen?
- Darf ich mit der Chancenkarte sofort arbeiten?
- Terminvereinbarung für den Visumsantrag
- Erforderliche Unterlagen
- Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags
- Rücksendung der Unterlagen
Was ist die Chancenkarte zur Jobsuche?
Die Chancenkarte kommt für Sie in Frage, wenn Sie noch kein festes Arbeitsplatzangebot haben, sondern zunächst eine Arbeitsstelle in Deutschland suchen wollen.
Wer kann eine Chancenkarte zur Jobsuche beantragen?
Option 1:
Sie besitzen eine ausländische berufliche oder akademische Qualifikation, die in Deutschland voll anerkannt ist. Alternativ haben Sie Ihren Hochschul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben.
Option 2:
Sofern Ihr Abschluss nicht in Deutschland anerkannt ist oder vergleichbar ist, können Sie bei Vorlage der folgenden Voraussetzungen eine Chancenkarte zur Jobsuche beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die drei genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen.
- 1. Sie haben eine berufliche oder akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Wichtig ist dabei, dass dieser Abschluss in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Für den Berufsabschluss ist es außerdem notwendig, dass dieser eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfordert. Als Nachweis für den Visumantrag benötigen Sie die positive Auskunft zu diesem Abschluss, den Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen online beantragen können.
- Alternativ können Sie die positive Auskunft zu Ihrem ausländischen Abschluss der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen durch eine der folgenden Voraussetzungen ersetzen:
- Ausbildung der Kategorie A bei einer Auslandshandelskammer (AHK), die die Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes an eine Berufsausbildung erfüllt. Mehr Informationen erhalten Sie von der AHK, bei der Sie Ihren Abschluss erworben haben. Allgemeine Informationen finden Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung.
- Bescheid der zuständigen deutschen Behörde im Anerkennungsverfahren über die teilweise Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Abschluss (sog. Defizitbescheid) –> s. Punkt 3. Gleichwertigkeit der Qualifikation
- Alternativ können Sie die positive Auskunft zu Ihrem ausländischen Abschluss der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen durch eine der folgenden Voraussetzungen ersetzen:
- 2. Deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) ODER englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 (GER).
- 3. Mindestens 6 Punkte anhand der untenstehenden Voraussetzungen. Die Punkte werden wie folgt vergeben.
- Gleichwertigkeit der Qualifikation - 4 Punkte:
- Nachzuweisen durch Bescheid der zuständigen deutschen Behörde im Anerkennungsverfahren über die teilweise Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Abschluss.
- Diese vier Punkte gibt es auch dann, wenn im Fall eines reglementierten Berufs für die Berufsausübungserlaubnis noch Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.
- Qualifikation im Mangelberuf -1 Punkt:
- Die umfassten Berufe finden sich in den Gruppen 132, 133, 134, 21, 221, 222, 225, 226, 23 oder 25 der internationalen Standardklassifikation für Berufe. Zu den Berufen gehören insbesondere:
- einige Führungskräfte
- Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure
- einige Gesundheitsberufe (u.a. Humanmediziner, Tierärzte, Apotheker, etc.)
- Lehrkräfte
- IT-Fachkräfte
- Die genaue Auflistung der umfassten Berufe entnehmen Sie bitte der Empfehlung der Kommission vom 29 Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08)
- Die umfassten Berufe finden sich in den Gruppen 132, 133, 134, 21, 221, 222, 225, 226, 23 oder 25 der internationalen Standardklassifikation für Berufe. Zu den Berufen gehören insbesondere:
- Berufserfahrung:
- Anerkannt werden kann nur bisherige Berufserfahrung, die Sie nach Ihrem Abschluss gesammelt haben und die im Zusammenhang mit Ihrer formalen Qualifikation steht
- Hierfür können Sie entweder zwei oder drei Punkte erhalten
- 2 Punkte für mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren
- 3 Punkte für mindestens fünf Jahren Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren.
- Sprachkenntnisse:
- Sprachkenntnisse sind durch ALTE-zertifizierte Sprachzertifikate nachzuweisen. Eine Auflistung der anerkennungsfähigen Sprachzertifikate finden Sie hier .
- Sie können Punkte für deutsche und englische Sprachkenntnisse erhalten. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Deutschkenntnisse entweder einen, zwei oder drei Punkte erhalten können. Es wird jeweils das höchste Sprachniveau, das Sie durch ein Zertifikat nachweisen können, angerechnet.
- Deutschkenntnisse
- Niveau A2 - 1 Punkt oder
- Niveau B1 - 2 Punkte oder
- Niveau B2 oder besser - 3 Punkte
- Englischsprachkenntnisse
- Niveau C1 - 1 Punkt
- Alter:
- Bei Antragstellung bis spätestens zum 35. Geburtstag - zwei Punkte
- Bei Antragstellung bis spätestens zum 40. Geburtstag (und ab dem Tag nach dem 35. Geburtstag) - ein Punkt
- Bei Antragstellung ab dem Tag nach dem 40. Geburtstag - keine Punkte
- Voraufenthalt in Deutschland - 1 Punkt
- Diesen Punkt erhalten Sie, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate lang rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben. Dazu gehören zum Beispiel Aufenthalte zum Studium, Sprachkurs oder zur Beschäftigung. Rein touristische oder Besuchsaufenthalte sind ausgeschlossen. Als Nachweis können Sie Kopien von alten Reisepässen und darin enthaltene Visa und Einreisestempel einreichen.
- Potenzial des Ehegatten als Fachkraft - 1 Punkt
- Diesen Punkt erhalten Sie, wenn Sie verheiratet sind und gemeinsam mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin nach Deutschland einwandern möchten und Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits die Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllt.
- Wichtig: Ihr Ehegatte muss auch die Grundvoraussetzungen (s. Punkt 1. und 2. Bei Option 2) erfüllen und 5 Punkte erreichen bzw. die Voraussetzungen nach Option 1 erfüllen und das Visum muss bei der gleichen Visastelle beantragt werden und die Einreise muss gemeinsam erfolgen bzw. eine gemeinsame Einreise muss beabsichtigt sein
- Gleichwertigkeit der Qualifikation - 4 Punkte:
Selbstcheck: Erfülle ich die Voraussetzungen?
Einen Selbstcheck, um zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, finden Sie bei Make it in Germany
Darf ich mit der Chancenkarte sofort arbeiten?
Solange Sie noch auf der Suche nach einer Erwerbstätigkeit sind, ist es Ihnen erlaubt, eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen von insgesamt maximal 20 Stunden je Woche auszuüben. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Tätigkeiten ausüben dürfen, für die eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich ist, sofern Sie diese nicht bereits besitzen. Darüber hinaus können Sie im Rahmen der Arbeitssuche Probebeschäftigungen für jeweils höchstens zwei Wochen je Arbeitgeber aufnehmen. Die Probebeschäftigung muss entweder auf eine qualifizierte Beschäftigung, eine Ausbildung oder auf die Aufnahme einer Qualifizierungsmaßnahme abzielen.
Terminvereinbarung für den Visumsantrag
Eine Chancenkarte können Sie über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts einfach online beantragen. Nachdem Sie den Antrag und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt.
Beim anschließenden Termin in der Botschaft werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst, ggfls. Originalunterlagen geprüft und die Gebühr bezahlt.
Erforderliche Unterlagen
Das Antragsformular können Sie direkt im Auslandsportal ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen dort hochladen.
Darüber hinaus werden Sie im Auslandsportal aufgefordert die folgenden Unterlagen hochzuladen:
- 2 biometriefähige Passfotos (nicht älter als sechs Monate)
- Reisepass (mindestens neun Monate gültig)
- Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar, bitte bringen Sie die Visumsgebühr passend, d.h. den genauen Betrag, mit zum Termin (keine Annahme von Münzen unter 50 Cent)
- Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
- Lebenslauf auf Deutsch über Ihren bisherigen beruflichen Werdegang.
- Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Suche eines Arbeitsplatzes, inkl. der folgenden Angaben
- Branche in der ein Arbeitsplatz gesucht werden soll
- Region in der die Arbeitsplatzsuche vorrangig stattfinden soll
- geplanter Aufenthaltsort
- Unterkunft (inkl. Angabe der Adresse, ggfls. Unterkunftsreservierung, Einladung von Freunden/Bekannten, falls die Übernachtung dort erfolgt, etc.)
- Warum ein Arbeitsplatz in Deutschland gesucht werden soll
-
Soweit verfügbar: Nachweise über Ihre Vorbereitung zur Suche eines Arbeitsplatzes (z.B. Einladung zu Bewerbungsgesprächen, etc.)
-
Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts
- Der Lebensunterhalt kann wie folgt nachgewiesen werden:
- Verpflichtungserklärung auf amtlichem Formular, inkl. der folgenden Punkte:
- Dauer Ihres geplanten Aufenthalts
- Angabe des Zwecks Chancenkarte
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtungserklärenden muss nachgewiesen sein. Die Option glaubhaft gemacht kann nicht akzeptiert werden.
- oder : Sperrkonto für mindestens drei und maximal zwölf Monate.
- Informationen zur erforderlichen monatlichen Höhe des Sperrkontos finden Sie in der Übersicht der Lebenshaltungskosten in Deutschland bei Chancenkarte.
- Die Wahl des Anbieters steht Ihnen frei. Informationen zu Anbieter finden Sie z.B. im Internet. Die Botschaft kann aus rechtlichen Gründen leider keine Informationen oder gar Empfehlungen zu Anbietern geben.
- und zusätzlich ggfls.: Nachweis über bereits vertraglich vereinbarte Nebenbeschäftigungen mit max. 20 Stunden/Woche (Arbeitsvertrag, inkl. Angaben der Dauer der Beschäftigung, Arbeitszeit, Vergütung, etc.)
- Die Vergütung der Nebenbeschäftigung kann auf den erforderlichen Betrag zur Lebensunterhaltssicherung angerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass ein Fehlbetrag zum erforderlichen Lebensunterhaltssicherungssatz durch ein Sperrkonto gedeckt werden muss.
- Verpflichtungserklärung auf amtlichem Formular, inkl. der folgenden Punkte:
- Krankversicherung, die den gesamten geplanten Zeitraum umfasst.
- Bitte beachten Sie, dass die Chancenkarte für maximal ein Jahr erteilt werden kann. Eine Erteilung für ein Jahr kann nur erfolgen, wenn auch die Krankenversicherung für das gesamte Jahr nachgewiesen wird. Sofern Sie nur eine Krankenversicherung für einen kürzeren Zeitraum (z.B. ein halbes Jahr) nachweisen, kann eine Visumerteilung auch maximal für diesen Zeitraum erfolgen.
- Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren
- Der Lebensunterhalt kann wie folgt nachgewiesen werden:
Darüber hinaus sind je nach Option noch die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Option 1:
- Nachweis Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
- Anerkennung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation/des Hochschulabschlusses durch zuständige Stelle
- ggfs. Berufsausübungserlaubnis (wenn die geplante Beschäftigung eine solche erfordert)
Option 2:
-
Nachweis Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
- „Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation“, welche bestätigt, dass Ihre Berufsqualifikation im Land der Ausbildung staatlich anerkannt ist
- Alternativ Nachweis über Ausbildung der Kategorie A bei einer Auslandshandelskammer (AHK) oder Bescheid der zuständigen deutschen Behörde im Anerkennungsverfahren über die teilweise Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Abschluss (sog. Defizitbescheid)
- Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen für die Sie Punkte bekommen (Mindestens 6 Punkte)
- Gleichwertigkeit der Qualifikation - Bescheid der zuständigen deutschen Behörde im Anerkennungsverfahren über die teilweise Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Abschluss
- Qualifikation im Mangelberuf - Motivationsschreiben mit Angabe dazu welchen Beruf Sie ausüben möchten
- Berufserfahrung - Empfehlungsschreiben/Arbeitszeugnisse der vorherigen Arbeitgeber bzw. vorherige Arbeitsverträge und Trusti bzw. bei Tätigkeit im Ausland anderweitige Renten-/Sozialversicherungsnachweise
- Sprachkenntnisse - Sprachzertifikate
- Alter - keine zusätzlichen Nachweise erforderlich, kann durch Passvorlage nachgewiesen werden
- Voraufenthalt in Deutschland - Kopien von alten Reisepässen und darin enthaltene Visa und Einreisestempel
- Potenzial des Ehegatten als Fachkraft - Nachzuweisen durch folgende Unterlagen:
- Heiratsurkunde aus dem Land, in welchem Sie geheiratet haben und
- bei kosovarischen Urkunden mit Überbeglaubigungsvermerk des kosovarischen Innenministeriums und ggf. mit Legalisation)
- bei anderen ausländischen öffentlichen Urkunden ist je nach Ausstellungsland ggfls. eine Legalisation oder eine Apostille erforderlich. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung über die entsprechenden Formvorschriften
- Nachweise über Abschluss des Ehegatten und entsprechende Anerkennungsbescheide der zuständigen Stellen (s. oben) und
- Nachweis, dass der Ehegatten mindestens 5 Punkte erreicht (das Erreichen der 5 Punkte ist durch die Vorlage der oben beschriebenen Nachweise nachzuweisen)
- Heiratsurkunde aus dem Land, in welchem Sie geheiratet haben und
Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags
In der Regel muss nach Abgabe der vollständigen Unterlagen mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis vier Wochen gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit aber verlängern.
Rücksendung der Unterlagen
Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.
Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.
Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.
Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de