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Schengen-Visa

Schengen Visum

Schengen Visum, © colourbox

02.01.2024 - Artikel

Schengen-Visa

Hinweis:

Alle Inhaber biometrischer kosovarischer Pässe können ab dem 01.01.2024 ohne Visum nach Deutschland einreisen.

Die Einreisevoraussetzungen (z. B. gültiger Pass, Reisekrankenversicherung, Aufenthaltsdauer 90 Tage in 180 Tagen etc.) bestehen fort.


Ein Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. Die deutsche Botschaft in Pristina ist für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Kosovo haben.

Terminvereinbarung für den Visumsantrag

Um mehr Termine anbieten zu können, arbeitet die Botschaft im Bereich Schengen-Visa mit dem vom Auswärtigen Amt in Berlin beauftragten Dienstleister VisaMetric zusammen. Anstatt in den Räumen der Botschaft geben Sie ab dem 13.09.2022 Ihren Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums im Annahmezentrum des Dienstleisters VisaMetric in Pristina ab. Der Dienstleister unterstützt Sie dabei, den Antrag zu stellen und leitet Ihre Unterlagen an die Deutsche Botschaft weiter, wo weiterhin der Antrag geprüft und entschieden wird. Der Dienstleister veranschlagt für seine Dienstleistung eine Servicegebühr von 30 Euro (zuzüglich 30 Euro für Pass- und Dokumentenversand). Darüber hinaus biete VisaMetric weitere kostenpflichtige Leistungen an (z.B. Aufnahme eines biometrischen Passbildes, VIP-Service in bequemerem Umfeld usw.).

Schengen-Visa-Termine können ausschließlich online über die Webseite von VisaMetric gebucht werden: https://www.visametric.com/kosovo/Germany/de .

Persönliche Vorsprache zur Antragstellung

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich und pünktlich zu Ihrem Termin im Annahmezentrum von VisaMetric. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Stellen Sie bitte die Antragsunterlagen vollständig zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können dazu führen, dass Ihr Antrag nicht angenommen werden kann oder zur Ablehnung des Antrags führen.

Bitte erstellen Sie einen elektronischen Visumsantrag, drucken diesen aus und bringen den Ausdruck zu Ihrem Termin bei VisaMetric mit.

Zusätzlich müssen Sie am Tag der Antragstellung folgende Unterlagen mibringen:

  • Gültiger Original Reisepass + Kopie (Der zu visierende Reisepass muss noch mindestens drei Monate nach der geplanten letzten Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten gültig sein, mindestens zwei leere Seiten aufweisen und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt worden sein)
  • Vorlage Vorvisa mit Altpass und Kopie der Vorvisa (es sind alle gültigen Reisepässe vorzulegen, Vorvisa sind bei Beantragung durch Vorlage des Altpasses sowie Kopie der Vorvisa nachzuweisen)

  • 2 biometrische Passfotos (nicht älter als sechs Monate)

  • Visumsgebühr in Höhe von 35 EUR

  • Krankenversicherung + Kopie (Die Reisekrankenversicherung muss: im ganzen Schengenraum gültig sein, mind. den Zeitraum der ersten Reise umfassen, eine Mindestdeckungssumme von 30.000,00 € in jeder der 3 Kategorien aufweisen, Kostendeckung im Falle eines Rücktransportes im Todes-/ Krankheitsfall sowie Behandlungskosten)

  • Personenstandsurkunden (nicht älter als sechs Monate, im Original) :

    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde (falls zutreffend)
    • Familienzertifikat
    • Sterbeurkunde (falls verwitwet)
  • Lebensunterhalt:

    • Original Bankkontoauszüge der letzten sechs Monate (orig. Stempel/Unterschrift der Bank) und/oder
    • sonstige Nachweise von Einkünften sowie Immobilien- und Grundbesitz
  • zusätzliche Nachweise für Erwerbstätige:
    • Arbeitsvertrag und Urlaubsbestätigung +Kopie (Mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische, von einem Gerichtsübersetzter bzw. – Dolmetscher)
    • Rentenversicherung - Trusti (mit Nachweis der Zahlungen für mind. die letzten 6 Monate an den Rentenfonds Trusti, download online ist ausreichend)
  • zusätzliche Nachweise für Selbständige/Firmeninhaber/ Landwirte:
    • Firmenregistrierung+ Kopie (Mit Informationsteil Inhaber, Geschäftsfelder, Rechtsform)
    • Bei Landwirten: Bestätigung, dass als Landwirt registriert sowie ggf. Bestätigung der Anzahl der Tiere und/oder Einkommensbestätigung
  • zusätzliche Nachweise für Rentner:
    Rentenunterlagen + Kopie (Rentenbescheid, Nachweis der Rentenzahlungen)
  • zusätzliche Nachweise für Studenten/Schüler
    (in deutscher oder englischer Sprache, ggf. mit Übersetzung) :
    • Schul- oder Studienbescheinigung
    • Studentenausweis (falls zutreffend)
    • Notenindex bzw. Notenspiegel (unterschrieben und gesiegelt durch Universität) aus dem das Datum der einzelnen Prüfungen ersichtlich ist (falls zutreffend, für Studenten)
    • Bescheinigung der Schul- bzw. Semesterferien, sowie bei Reisen außerhalb dieser Bescheinigung die Freistellung vom Unterricht

Zusätzlich benötigen wir die nachfolgenden Dokumente, abhängig von der Art Ihres Visa Antrages. Bitte wählen Sie die passende Kategorie aus:

Besuchsaufenthalte:

  • Einladung / Kostenübernahme / Unterkunft + Kopie:
    Einladungsschreiben (auf Deutsch oder Englisch), dass folgende Angaben enthält:
    • Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer (E-Mail falls vorhanden) des Einladers sowie Kopie des Passes (Lichtbildseite) und Aufenthaltstitel des Einladers
    • Name, Vorname, Geburtsdatum und Passnummer der eingeladenen Person sowie der Dauer des Aufenthaltes und Erklärung in welcher Beziehung Einlader und Antragsteller zu einander stehen und weshalb Einladung erfolgt. Die Einladung muss händisch unterschrieben sein.
    • Ob die eingeladene Person beim Einlader wohnen wird (falls nicht zusätzlich Nachweis der Unterkunft (z.B.: durch Hotelbuchung) durch Antragsteller notwendig)
  • Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 Aufenthaltsgesetzt ausgestellt durch Ausländerbehörde:
    eine Verpflichtungserklärung ist nur notwendig, falls keine eigene ausreichende Finanzierung vorhanden ist. Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss laut Verpflichtungserklärung gegeben sein, falls diese zur Finanzierung dienen soll.
    !!! Bitte beachten Sie, dass Verpflichtungserklärungen nach Ausstellungsdatum sechs Monate gültig sind. Im Falle einer späteren Antragstellung benötigen Sie eine neue aktuelle Erklärung

Tourismusaufenthalte:

  • Unterkunftsnachweise + Kopie
  • Buchungsbestätigung mit Angabe der Buchungsdetails des Hotels
  • Buchungsbestätigung mit Angabe der Buchungsdetails der Ferienwohnung

  • Einladung / Kostenübernahme/Gewerberegistrierung sowie falls zutreffend Handelsregisterauszug+ Kopie
  • Einladungsschreiben (auf Englisch oder Deutsch), dass folgende Angaben enthält:
    • Nachname, Vorname und Geburtsdatum der eingeladenen Person
    • Genaue Termine/Zeiträume des beabsichtigten Aufenthaltes
    • Adresse des Aufenthaltes in Deutschland
    • Wie lange arbeiten die beteiligten Unternehmen zusammen und wie kamen Sie in Kontakt?
    • Den genauen Zweck des Geschäftsreise
    • Wer die Kosten des Besuches übernimmt (sollte der Einlader die Kosten nach den §§66-68 Aufenthaltsgesetz übernehmen ist zusätzlich eine –durch die Ausländerbehörde ausgestellte-Verpflichtungserklärung bei der die finanzielle Leistungsfähigkeit gegeben ist vorzulegen)

Für Journalistische Tätigkeiten:

  • Arbeitgeberauftrag und sonstige Unterlagen + Kopie:
  • Bestätigung des Arbeitgebers-/Auftraggebers (=Entsendeschreiben), aus welchem auch das Ziel/Thema der journalistischen Reise hervorgeht mit Übersetzung in Deutsch oder Englisch von einem Gerichtsübersetzer /-dolmetscher
  • Ggf. Einladungsschreiben der zu besuchenden Firma/Organisation
  • Vorlage eines Journalistenausweises

Für Künstlerische (z. B. Musiker), kulturelle und Bildungsaktivitäten:

  • Schriftliche Anfrage vom einladenden Unternehmen/Organisation, mit Stempel und Unterschrift:
  • Die Anfrage sollte folgende Angaben enthalten:
    • Genaue Termine des beabsichtigten Aufenthaltes und Adresse(n) im Gastland
    • Registrierung der Organisation in Deutschland und Kopie des Passes der einladenden Person
    • Bestätigung wer die Kosten des Besuchs übernimmt
    • Zusätzlich von Künstlern einzureichende Unterlagen:
    • Nachweis der Qualifikation (z. B. Arbeitsproben, Managervertrag, Diplome, Urkunden etc.)
    • Angabe Veranstaltungsdaten, Orte und detaillierte Beschreibung der Tätigkeit (Veranstalter)

Für Teilnehmer an Sportaktivitäten:

  • Zusatz Krankenversicherung bei Sportveranstaltungen (bei Sportveranstaltungen müssen auch explizit medizinische Behandlungen die auf Grund sportlicher Aktivitäten notwendig werden im Versicherungsschutz mit eingeschlossen sein)
  • Kopien aller Seiten der Sportverbandmatrikulationskarte
  • Einladung des Organisationsvereins/-verbands im Deutschland
  • Entsendeschreiben von dem entsendenden Sportverein/-verband (incl. Übersetzung Deutsch)
  • ggf. Nachweis der bezahlten Anmeldegebühr an der Veranstaltung/dem Turnier

Für Messebesucher und -aussteller:

  • Unterkunftsnachweise + Kopie (z. B. Buchungsbestätigung mit Angabe der Buchungsdetails des Hotels)
  • Messeunterlagen für Besucher+ Kopie:
  • Eintrittskarte Messe (ggfs. auch durch Buchung über das Internet)
  • Schreiben aus dem hervorgeht, warum die Messe besucht werden soll
  • Messeunterlagen für Messeaussteller + Kopie:
  • Bescheinigung durch Messeveranstalter, dass als Messeaussteller registriert sowie die Messestandgebühren bezahlt wurden
  • Ggf. Bescheinigung durch Messeveranstalter/Messebauer dass die Gebühren für den Auf- und Abbau des Standes bezahlt wurden
  • Schreiben (ggf. des Arbeitgebers) aus dem hervorgeht:
    • zu welcher Messe und für welchen Zeitraum entsandt wird
    • welche Tätigkeiten ausgeübt werden sollen(ggf. Auf-Abbau oder Betreuung des Messestandes)

  • Ärztliche Bescheinigung + Kopie:
    Bescheinigung des behandelnden kosovarischen Arztes/Krankenhauses über die Notwendigkeit der Behandlung, mit übersetzung ins Deutsche oder Englische, von einem Gerichtsübersetzter/- Dolmetscher
  • Behandlungszusage+ Kopie:
    Behandlungszusage des behandelnden Arztes/Krankenhauses in Deutschland einschließlich Terminbestätigung und Angabe der voraussichtlichen Behandlungsdauer
  • Nachweis über Finanzierung der Behandlung:
    Bescheinigung des deutschen Arztes/Krankenhauses, dass Behandlungskosten bezahlt wurden

  • ZAV Bescheinigung+ Kopie:
    Bescheinigung im Original, mit Siegel und Unterschrift (Bescheinigung der zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit)
  • Nachweis der Firmenregistrierung, nicht älter als ein Jahr:
    Handelsregisterauszug bzw. Gewerbanmeldung der einladenden deutschen Firma

  • Einladung / Kostenübernahme / Gewerberegistrierung sowie (falls zutreffend)Handelsregisterauszug+ Kopie
  • Einladungsschreiben (auf Englisch oder Deutsch), dass folgende Angaben enthält:
    • Nachname, Vorname und Geburtsdatum der eingeladenen Person
    • Genaue Termine des beabsichtigten Aufenthaltes, Adresse des Aufenthaltes in Deutschland
    • Informationen über erste Kontaktaufnahme und Länge der Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen
    • Wer die Kosten übernimmt (sollte der Einlader die Kosten nach den §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz übernehmen ist zusätzlich eine –durch die Ausländerbehörde ausgestellte- Verpflichtungserklärung bei der die finanzielle Leistungsfähigkeit gegeben ist vorzulegen)
  • Gültiger Führerschein mit Fahrerlaubnis für Busse (Falls der Führerschein nicht während der Bearbeitungszeit in der Botschaft verbleiben kann, ist eine beglaubigte Kopie der Vorder- und Rückseite des Führerscheines vorzulegen)
  • Firmenregistrierung (Mit Informationsteil Inhaber, Geschäftsfelder, Rechtsform)
  • Steuerbescheid (Nachweis der Steuerzahlungen über mind. die letzten sechs Monate, von der Steuerbehörde)
  • Geschäftskonto (Bankkontoauszüge der letzten sechs Monate orig. Stempel/Unterschrift der Bank)
  • Routengenehmigung:
    Detaillierter Nachweis des Fahrplanes mit Haltestellen und –Zeiten sowie für jeden Teilabschnitt (durchfahrenen Schengen Staat) im Schengenraum gültige Konzessionsurkunden die auf das transportierende Unternehmen im Kosovo ausgestellt sind
  • Fahrzeuge:
    Liste der eingesetzten Fahrzeuge mit beglaubigten Kopien der Kfz-Scheine sowie der Bescheinigung der technischen Unbedenklichkeit
  • Mitarbeiter:
    Liste aller Mitarbeiter (+Kopien der Lichtbildseite der Reisepässe) mit Benennung der Tätigkeit
  • Besatzungsverzeichnis:
    Erläuterung wie viele Busfahrer pro Bus auf welcher Linie eingesetzt werden sollen
  • Geschäftsbeziehungen:
    Nachweis z. B. durch Handelsregisterauszug, Kooperationsverträge, Abrechnungen


  • Einladung / Kostenübernahme + Kopie:
  • Einladungsschreiben (auf Englisch oder Deutsch) dass folgende Angaben enthält:
    • Nachname, Vorname und Geburtsdatum der eingeladenen Person
    • Genaue Termine des beabsichtigten Aufenthaltes
    • Adresse des Aufenthaltes in Deutschland
    • Information über Herstellung des Kontakts
    • genauer Zweck des Aufenthaltes
  • Hospitationsvertrag + Kopie:
    von beiden Parteien unterschrieben, nicht älter als drei Monate. Der Hospitationsvertrag ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Aus dem Hospitationsvertrag dürfen sich keine Rechte und Pflichten ergeben


Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags

VisaMetric leitet Ihren Antrag und Ihren Pass an die Botschaft weiter. Dort wird geprüft, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt und über Ihren Antrag entschieden.

Die Bearbeitungszeit der Botschaft für Anträge auf Erteilung von Schengen-Visa beträgt nach den geltenden Vorschriften regelmäßig bis zu 15 Tage. Hinzu kommen in der Regel 2 Tage für den Transport der Unterlagen zwischen VisaMetric und der Botschaft sowie 2 bis 3 Tage für den Rückversand der Pässe an die Antragsteller. Insgesamt muss daher regelmäßig mit einer Bearbeitungs- und Versandzeit von bis zu 3 Wochen ab der Antragstellung bei VisaMetric gerechnet werden. Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der großen Zahl zu bearbeitender Anträge zeitweise auch einige Tage länger dauern kann.

Wir bitten um Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können.

Mitarbeiter von VisaMetric haben keinen Einfluss auf die Prüfung und Bescheidung der Anträge und haben/drucken auch keine Visumsetiketten.

Rückgabe der Unterlagen

Nach Abschluss der Bearbeitung gibt die Botschaft Ihren Pass im verschlossenen Umschlag an VisaMetric zurück und VisaMetric organisiert dann an die Übersendung/Rückgabe an Sie. Mitarbeiter von VisaMetric können nicht einsehen, ob Ihr Antrag positiv oder negativ entschieden wurde.

Bei Rückfragen zur Rückgabe bzw. Rücksendung des Passes/der eingereichten Originalunterlagen wenden Sie sich bitte direkt an VisaMetric.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de

Wichtige Hinweise:

Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zur Terminvereinbarung, zu den Modalitäten der Antragstellung und den vorzulegenden Unterlagen an VisaMetric.

Übersenden Sie bitte unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor der Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin bei VisaMetric mit.

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