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Au-Pair-Beschäftigung in Deutschland

Kinder Zeichnung in den Kindergarten

Kinder Zeichnung in den Kindergarten, © ColourBox

25.03.2024 - Artikel

Wer kann als Au-Pair in Deutschland arbeiten?

Sie können in Deutschland als Au-Pair beschäftigt werden, wenn Sie zwischen 18 und 26 Jahre alt sind. Eine Au-Pair-Beschäftigung muss auf mindestens sechs Monate und höchstens ein Jahr angelegt sein. Eine Verlängerung oder eine weitere Au-Pair-Tätigkeit über ein Jahr hinaus ist nicht möglich.

Terminvereinbarung für den Visumsantrag

Bitte stellen Sie zunächst alle Unterlagen für den Visumsantrag zusammen und buchen Sie dann einen Termin für die persönliche Vorsprache bei der Visastelle in der entsprechenden Kategorie über unser Terminsystem. Termine für Visumsanträge zu Au-Pair-Aufenthalten sind in der Regel kurzfristig verfügbar.

Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen

Bitte erstellen Sie einen elektronischen Visumsantrag , drucken diesen aus und bringen den Ausdruck zu Ihrem Termin in der Botschaft mit.

Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache in der Visastelle folgende Unterlagen von Ihnen:

Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt, im Original und mit einer Kopie ( keine Farbkopien ) vorgelegt werden und die Unterlagen dürfen nicht getackert sein!

  • 2 biometriefähige Passfotos ( nicht älter als sechs Monate )
  • Reisepass (mindestens sechs Monate gültig)
  • Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar
  • Wohnsitzbescheinigung ( nicht älter als sechs Monate )
  • Au-pair-Vertrag von beiden Parteien (Gastfamilie und Au-pair) unterschrieben, mit allen erforderlichen Angaben, insbesondere:
    • genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
    • Zahl und Alter der zu betreuenden Kinder,
    • Beginn und Dauer des Vertrages,
    • allgemeine Pflichten der Gasteltern und des Au-pairs
    • Vereinbarung über Taschengeld von monatlich mindestens 280 €,
    • Verpflichtung der Gasteltern, die Teilnahme an Deutschsprachkursen mit 70,- EUR monatlich zu unterstützen,
    • Verpflichtung der Gasteltern, das Au-pair auf ihre Kosten für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie des Unfalls zu versichern,
    • Vereinbarung über Arbeitszeit (maximal 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich, mindestens 1,5 freie Tage pro Woche, mindestens 2 Werktage Erholungsurlaub pro Monat).
  • Kopie der Reisepässe oder Personalausweise der Gasteltern
  • Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
  • Eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben, (mit Angaben zu den mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und zum erwarteten beruflichen und persönlichen Nutzen sowie zu den Zukunftsplänen)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Au-Pair-Fragebogen für Gasteltern
  • Nachweis über den Abschluss einer Versicherung, die Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Unfall umfasst
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG zum Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots

Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.

Wenn Sie einen Vertrag von einer RAL-zertifizierten Au-pair Agentur haben, reicht im Regelfall eine Kopie, Scan oder Fax aus.

Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Mustervertrag, den Au-Pair Fragebogen für Gasteltern und weitere Informationen für Au-Pair-Beschäftigungen veröffentlicht.

Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags

Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen bis zu 3 Monaten gerechnet werden. Bitte sehen Sie daher innerhalb der ersten 3 Monate nach der persönlichen Antragstellung von Nachfragen zum Bearbeitungsstand möglichst ab.

Rücksendung der Unterlagen

Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.

Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.

Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de

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