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Praktikum in Deutschland (über 90 Tage Aufenthalt)

Praktikum

Praktikum, © dpa / picture-alliance

04.01.2024 - Artikel

Unter bestimmten Voraussetzungen können Studenten und Studienabsolventen in Deutschland ein Praktikum absolvieren, um Erfahrungen in einem beruflichen Umfeld zu erwerben.

Sie möchten in Deutschland ein Praktikum absolvieren und haben einen Praktikumsplatz, auf dem Sie sich Wissen, praktische Kenntnisse und Erfahrungen in einem beruflichen Umfeld aneignen können? Sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind , können Sie ein Visum zum Praktikum in Deutschland beantragen:

  • Sie haben in den letzten zwei Jahren einen Hochschulabschluss erlangt oder Sie absolvieren derzeit ein Studium, das zu einem Hochschulabschluss führt, das Praktikum steht im Zusammenhang mit Ihrem Studium und dauert max. 6 Monate (Praktikum EU)

    oder
  • es liegt ein Einverständnis der deutschen Bundesagentur für Arbeit vor (Praktikum im Einvernehmen mit der Bundesagentur für Arbeit)

und Ihre Hochschule ermöglicht Abschlüsse, die in Deutschland anerkannt werden (d.h. die Hochschule muss in der Datenbank anabin mit H+ bewertet sein).

Terminvereinbarung für den Visumsantrag

Bitte stellen Sie zunächst alle Unterlagen für den Visumsantrag zusammen und buchen Sie dann einen Termin für die persönliche Vorsprache bei der Visastelle in der entsprechenden Kategorie über unser Terminsystem . Termine für Visumsanträge zwecks Ausbildung in Deutschland sind in der Regel kurzfristig verfügbar.

Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen

Bitte erstellen Sie einen elektronischen Visumsantrag , drucken diesen aus und bringen den Ausdruck zu Ihrem Termin in der Botschaft mit.

Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache in der Visastelle folgende Unterlagen von Ihnen:

Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt, im Original und mit einer Kopie ( keine Farbkopien ) vorgelegt werden und die Unterlagen dürfen nicht getackert sein

  • 2 biometrische Passfotos, die nicht älter als ein halbes Jahr sind,
  • Ihren Reisepass (dieser sollte für den gesamten geplanten Aufenthalt 3 Monate danach gültig sein),
  • Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar
  • Wohnsitzbescheinigung ( nicht älter als 6 Monate )
  • eine INCOMING-Krankenversicherung oder Nachweis einer deutschen Krankenversicherung, gültig für 6 Monate in einem Jahr oder den Praktikumszeitraum.
  • Motivationsschreiben in deutscher Sprache mit Angaben über die Gründe zur Auswahl des Praktikums mit eigenhändiger Unterschrift,
  • Nachweis, dass Ihre Hochschule Abschlüsse ermöglicht, die in Deutschland anerkannt werden (d.h. die Hochschule muss in der Datenbank anabin mit H+ bewertet sein)
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren

Darüber hinaus sind vorzulegen:


für ein Praktikum EU:

  • eine Vereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung über die Teilnahme am Praktikum einschließlich der vorgesehenen theoretischen und praktischen Schulungsmaßnahmen (Praktikumsvertrag), die außerdem Folgendes enthält:
    • eine Beschreibung des Programms für das Praktikum einschließlich des Bildungsziels oder der Lernkomponenten,
    • die geplante Dauer des Praktikums,
    • die Bedingungen der Tätigkeit und der Betreuung,
    • Ihre Arbeitszeiten und
    • das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und der aufnehmenden Einrichtung,
  • Nachweis, dass Sie in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung einen Hochschulabschluss erlangt hat, oder dass Sie ein Studium absolvieren, das zu einem Hochschulabschluss führt
  • eine Verpflichtungserklärung durch die aufnehmende Einrichtung zur Übernahme aller Kosten

für ein studienfachbezogenes Praktikum im Einvernehmen mit der Bundesagentur für Arbeit:

  • Nachweis darüber, dass Sie bereits mindestens 4 Semester Ihres Studienganges belegt haben,
  • Nachweis darüber, dass Sie nach wie vor studieren,
  • Ihren Praktikumsvertrag,
  • die Bestätigung über das Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit.

Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.

Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags

Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Rücksendung der Unterlagen

Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.

Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.

Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de

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