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Ausbildungsplatzsuche
Baustelle Humboldt Forum in Berlin, © chromorange
Was ist ein Visum zur Ausbildungsplatzsuche?
Sie können in Deutschland einen Ausbildungsplatz zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung suchen. Dafür haben Sie bis zu 6 Monate Zeit.
Voraussetzungen:
- Sie sind unter 35 Jahre alt und
- Sie verfügen über nachgewiesene Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und
- Sie verfügen über einen Schulabschlusses, der zum Hochschulzugang in Deutschland oder in dem Staat berechtigt, in dem der Schulabschluss erworben wurde.
Darf ich mit dem Visum sofort anfangen zu arbeiten?
Nein, leider nicht. Sobald Sie einen Ausbildungsplatz gefunden haben, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde an Ihrem Aufenthaltsort in Deutschland. Dort können Sie einen Aufenthaltstitel zur Berufsausbildung beantragen.
Terminvereinbarung für den Visumsantrag
Bitte stellen Sie zunächst alle Unterlagen für den Visumsantrag zusammen und buchen Sie dann einen Termin (nicht per Smartphone) für die persönliche Vorsprache bei der Visastelle in der entsprechenden Kategorie über unser Terminsystem. Termine für Visumsanträge zwecks Ausbildung (und Ausbildungsplatzsuche) in Deutschland sind in der Regel innerhalb weniger Wochen verfügbar.
Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen
Bitte erstellen Sie einen elektronischen Visumsantrag, drucken diesen aus und bringen die Ausdrucke zu Ihrem Termin in der Botschaft mit.
Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache in der Visastelle folgende Unterlagen von Ihnen:
Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt, im Original und mit einer Kopie ( keine Farbkopien ) vorgelegt werden und die Unterlagen dürfen nicht getackert sein
- 2 biometriefähige Passfotos ( nicht älter als sechs Monate)
- Reisepass (mindestens neun Monate gültig)
- Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar, bitte bringen Sie die Visumsgebühr passend, d.h. den genauen Betrag, mit zum Termin (keine Annahme von Münzen unter 50 Cent)
- Wohnsitzbescheinigung ( nicht älter als sechs Monate)
- Nachweis über Ihren Schulabschluss
- ein Zertifikat über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
- Tabellarischen Lebenslauf auf Deutsch über Ihren Werdegang. Fügen Sie bitte Ihre Zeugnisse, Diplome und ggf. weitere Unterlagen bei, die Ihre Qualifikation dokumentieren.
- Soweit verfügbar: weitere Nachweise über Ihre Vorbereitung der Ausbildungsplatzsuche (E-mail-Verkehr mit Ausbildungsträgern, Einladungen zu Bewerbungsgesprächen o.ä.)
- Motivationsschreiben auf Deutsch mit Angaben zur geplanten Ausbildungsplatzsuche:
- Branche
- Region
- geplanter Aufenthaltsort
- Unterkunft
- Eine Verpflichtungserklärung. Diese muss auf amtlichem Formular vorliegen und die folgenden Punkte beinhalten:
- Dauer Ihres geplanten Aufenthalts
- Angabe des Zwecks Ausbildungsplatzsuche
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtungserklärenden muss nachgewiesen sein. Die Option glaubhaft gemacht kann nicht akzeptiert werden.
- Alternative zur Verpflichtungserklärung: Ein Sperrkonto für die Zeit des geplanten Aufenthalts. Beachten Sie bitte in diesem Fall die nachzuweisenden Kosten des Lebensunterhalts in Deutschland. Die Wahl des Anbieters steht Ihnen frei. Informationen zu Anbieter finden Sie z.B. im Internet. Die Botschaft kann aus rechtlichen Gründen leider keine Informationen oder gar Empfehlungen zu Anbietern geben.
- Reisekrankenversicherung (INCOMING):
- gültig für bis zu 6 Monate innerhalb eines Jahres
- gültig ab Datum der Antragstellung
- Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren
Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.
Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags
In der Regel muss nach Abgabe der vollständigen Unterlagen mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis vier Wochen gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit aber verlängern.
Rücksendung der Unterlagen
Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.
Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.
Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.
Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de