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Blaue Karte EU
Physik, © dpa
Erleichterte Arbeitsaufnahme für Hochqualifizierte mit anerkanntem Hochschulabschluss in Deutschland
Wer kann eine Blaue Karte EU beantragen?
Wenn Sie in Deutschland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, könnte die Blaue Karte EU für Sie in Frage kommen. Falls Sie Ihren Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, prüfen Sie bitte, ob Ihr Abschluss in Deutschland
- anerkannt ist oder
- eine Vergleichbarkeitsprüfung durchgeführt werden kann.
Sie müssen für die Blaue Karte EU einen Arbeitsplatz in Deutschland mit einem gesetzlich festgelegten Mindestgehalt nachweisen.
In festgelegten Mangelberufen gilt eine niedrigere Mindestgehaltsgrenze. Die umfassten Berufe finden sich in den Gruppen 132, 133, 134, 21, 221, 222, 225, 226, 23 oder 25 der internationalen Standardklassifikation für Berufe.
Zu den Berufen gehören insbesondere
- einige Führungskräfte
- Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure
- einige Gesundheitsberufe (u.a. Humanmediziner, Tierärzte, Apotheker, etc.)
- Lehrkräfte
- IT-Fachkräfte
Die genaue Auflistung der umfassten Berufe entnehmen Sie bitte der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08).
Das erforderliche Gehalt für die Blaue Karte in diesen Berufsgruppen bzw. bei Erhalt des Hochschulabschlusses innerhalb der letzten drei Jahre finden Sie in unserem Beitrag zum Lebensunterhalt.
Bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen können müssen Sie ein Visum zur Einreise beantragen. Der Aufenthaltstitel Blaue Karte EU wird im Anschluss daran von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.
Terminvereinbarung für den Visumsantrag
Eine Blaue Karte können Sie über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts einfach online beantragen. Nachdem Sie den Antrag und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt.
Beim anschließenden Termin in der Botschaft werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst, ggfls. Originalunterlagen geprüft und die Gebühr bezahlt.
Erforderliche Unterlagen
Das Antragsformular können Sie direkt im Auslandsportal ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen dort hochladen.
Darüber hinaus werden Sie im Auslandsportal aufgefordert die folgenden Unterlagen hochzuladen:
- Passkopie
- Wohnsitzbescheinigung ( nicht älter als 6 Monate )
-
Nachweis über ihre Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
-
Zeugnisbewertung von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
oder alternativ:
-
Nachweis der Vergleichbarkeit Ihres Hochschulabschlusses und der Anerkennung Ihrer Hochschule (jeweils 2 Kopien)
-
Suchen Sie in der ANABIN-Datenbank : a) Ihre Hochschule, b) Ihren ausländischen Hochschulabschluss und drucken die Suchergebnisse mit der jeweiligen Bewertung aus;
-
Für das Visumsverfahren anerkannt werden nur folgende Konstellationen:
-
Hochschule: „H+“ und Abschluss: „entspricht / gleichwertig“ oder
-
Hochschule „H+/-“ und Abschluss bei dieser Hochschule in Anabin aufgeführt und Status „entspricht / gleichwertig“ besitzt.
-
-
oder alternativ:
-
Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines tertiären Bildungsprogramms durch Bescheid der zuständigen Anerkennungsstelle oder in den Fällen eines akademischen Bildungsabschlusses durch Bescheid der ZAB.
-
Ggfls. Berufsausübungserlaubnis (wenn die Beschäftigung eine solche erfordert)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis , (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben.
- Ein Arbeitsvertrag alleine ist nicht ausreichend.
- Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen
- für Antragsteller ab 45 Jahren: Nachweis über ausreichende Altersversorgung
- Der Nachweis ist zu erbringen durch:
- Gehaltsnachweis (in Höhe von 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ( siehe Gehaltsgrenzen ) oder
- angemessene Altersvorsorge
- Nachweis über bereits erworbene Ansprüche aus privaten Renten- bzw. Lebensversicherungen oder
- Immobiliennachweise durch Katasterauszug und den letzten Steuerbescheid für die Immobilie oder
- sonstiges Vermögen
- Der Nachweis ist zu erbringen durch:
Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden.
Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen von Ihnen:
- Reisepass (mindestens noch neun Monate gültig)
- 2 biometriefähige Passfotos (nicht älter als sechs Monate)
- Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar, bitte bringen Sie die Visumsgebühr passend, d.h. den genauen Betrag, mit zum Termin (keine Annahme von Münzen unter 50 Cent)
- Reisekrankenversicherung (INCOMING):
- gültig für bis zu 6 Monate innerhalb eines Jahres
- gültig ab Datum der Antragstellung
- Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren
- Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG zum Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
- Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung nach § 82 Abs. 1 Satz 6 AufenthG über die Pflicht zur Mitteilung eines Arbeitgeberwechsels und Änderungen des Arbeitsverhältnisses
Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.
Blaue Karte EU für Ärzte
Sie haben schon einen Arbeitsplatz als Arzt in Deutschland?
Zusätzlich zu den Unterlagen, die für eine Blaue Karte EU notwendig sind, benötigen Sie eine Approbation bzw. Berufserlaubnis. Das Verfahren ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, bitte erkundigen Sie sich vorab auf www.anerkennung-in-deutschland.de , an welche Behörde in Deutschland Sie sich wenden müssen. Sie benötigen eine dieser beiden Zulassungen, auch wenn Sie zunächst einen Arbeitsplatz in Deutschland suchen.
Nachzug von Ehegatten und Kindern
Ehegatten und Kinder des Inhabers einer Blauen Karte EU erhalten eine Aufenthaltserlaubnis ohne Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Bitte registrieren Sie Ihren Ehegatten und Ihre Kinder über unser Terminvergabesystem für einen Termin zwecks Familiennachzug.
Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags
Die Bearbeitungszeit von der persönlichen Abgabe des vollständigen Antrags beträgt in der Regel 2 bis 3 Wochen, in Ausnahmefällen auch länger.
Rücksendung der Unterlagen
Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.
Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.
Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.
Mehr Informationen finden Sie hier
Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de