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Blaue Karte EU

Physik, © dpa
Erleichterte Arbeitsaufnahme für Hochqualifizierte mit anerkanntem Hochschulabschluss in Deutschland
Wer kann eine Blaue Karte EU beantragen?
Wenn Sie in Deutschland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, könnte die Blaue Karte EU für Sie in Frage kommen. Falls Sie Ihren Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, prüfen Sie bitte, ob Ihr Abschluss in Deutschland
- anerkannt ist oder
- eine Vergleichbarkeitsprüfung durchgeführt werden kann.
Sie müssen für die Blaue Karte EU einen Arbeitsplatz in Deutschland mit einem gesetzlich festgelegten Mindestgehalt nachweisen.
In festgelegten Mangelberufen gilt eine niedrigere Mindestgehaltsgrenze. Zu den Berufen gehören insbesondere
- Ingenieure
- Naturwissenschaftler
- Mathematiker
- IT-Fachkräfte
- Humanmediziner
Die umfassten Berufe finden sich in den Gruppen 21, 221, 25 der internationalen Standardklassifikation für Berufe.
Bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen können müssen Sie ein Visum zur Einreise beantragen. Der Aufenthaltstitel Blaue Karte EU wird im Anschluss daran von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.
Terminvereinbarung für den Visumsantrag
Wenn Sie Ihren Studienabschluss nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Land erworben haben kann das Visum erst beantragt werden wenn Ihnen die Anerkennung Ihres Studienabschlusses aus Deutschland vorliegt. Bitte stellen Sie zunächst alle Unterlagen für den Visumsantrag zusammen und registrieren Sie sich dann für einen Termin in der Kategorie „Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung mit in Deutschland anerkanntem Abschluss“ über das Terminvergabesystem der Botschaft. Nach der Registrierung wird in der Regel innerhalb weniger Wochen ein Termin zur persönlichen Vorsprache vergeben. Ggf. erhalten Sie nach der Registrierung zunächst eine E-Mail mit der Bitte, einige Unterlagen vorab per E-Mail zu übersenden. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach.
Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen
Bitte füllen Sie Ihren Visumsantrag am Computer aus, drucken diesen 2x aus und bringen die Ausdrucke zu Ihrem Termin in der Botschaft mit.
Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache in der Visastelle folgende Unterlagen von Ihnen:
Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt und im Original mit 2 Kopien vorgelegt werden.
- 3 biometrische Passfotos (nicht älter als sechs Monate)
- Reisepass (mindestens sechs Monate gültig)
- Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar
- Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
Nachweis über Hochschulabschluss
Zeugnisbewertung von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Oder alternativ
Nachweis der Vergleichbarkeit Ihres Hochschulabschlusses und der Anerkennung Ihrer Hochschule (jeweils 2 Kopien)
Suchen Sie in der ANABIN-Datenbank : a) Ihre Hochschule, b) Ihren ausländischen Hochschulabschluss und drucken die Suchergebnisse mit der jeweiligen Bewertung aus;
Für das Visumsverfahren anerkannt werden nur folgende Konstellationen:
Hochschule: „H+“ und Abschluss: „entspricht / gleichwertig“ oder
Hochschule „H+/-“ und Abschluss bei dieser Hochschule in Anabin aufgeführt und Status „entspricht / gleichwertig“ besitzt.
Ggfls. Berufsausübungserlaubnis (wenn die Beschäftigung eine solche erfordert)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Handelsregisterauszug und/oder Nachweis der Unterschriftsberechtigung desjenigen/derjenigen, der/die den Arbeitsvertrag als Arbeitgeber/in unterschreibt
- Reisekrankenversicherung (INCOMING):
- gültig für 6 Monate innerhalb eines Jahres
- gültig ab Datum der Antragstellung
- Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren
Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.
Blaue Karte EU für Ärzte
Sie haben schon einen Arbeitsplatz als Arzt in Deutschland?
Zusätzlich zu den Unterlagen, die für eine Blaue Karte EU notwendig sind, benötigen Sie eine Approbation bzw. Berufserlaubnis. Das Verfahren ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, bitte erkundigen Sie sich vorab auf www.anerkennung-in-deutschland.de , an welche Behörde in Deutschland Sie sich wenden müssen. Sie benötigen eine dieser beiden Zulassungen, auch wenn Sie zunächst einen Arbeitsplatz in Deutschland suchen.
Nachzug von Ehegatten und Kindern
Ehegatten und Kinder des Inhabers einer Blauen Karte EU erhalten eine Aufenthaltserlaubnis ohne Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Bitte registrieren Sie Ihren Ehegatten und Ihre Kinder über unser Terminvergabesystem für einen Termin zwecks Familiennachzug.
Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags
Die Bearbeitungszeit von der persönlichen Abgabe des vollständigen Antrags beträgt in der Regel 2 bis 3 Wochen, in Ausnahmefällen auch länger.
Rücksendung der Unterlagen
Die Botschaft arbeitete für die Rücksendung der Pässe mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.
Bitte kaufen Sie am Tag der Antragstellung dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihrem Antrag am Schalter der Visastelle ein.
Sobald Ihr Visumsantrag abschließend bearbeitet ist, übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihrem Pass und ggf. weiteren Unterlagen an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.
Mehr Informationen finden Sie hier
Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de