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Lebensunterhalt in Deutschland

Bild Einkaufen im Supermarkt

Einkaufen im Supermarkt, © dpa Themendienst

25.03.2024 - Artikel

Wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen, studieren oder zum Beispiel einen Arbeitsplatz suchen, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Beträge, die als gesicherter Lebensunterhalt gelten.

Mindestlohn

12,41 € pro Stunde, also 2.151,00 € monatlich bei 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche

55% der Beitragsbemessungsgrenze

Gehaltsgrenze bei Antragstellern über 45

(§ 18a und § 18b AufenthG, § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 24a BeschV und § 26 Abs. 2 BeschV)

4.152,50 € pro Monat

49.830 € pro Jahr

Arbeitskräfte mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung ohne Hochschulabschluss

45% der Beitragsbemessungsgrenze

3.397,50 € brutto pro Monat

40.770 € brutto pro Jahr

Betriebliche Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

§ 16d AufenthG

1.060 € brutto pro Monat

882 € netto pro Monat

Schulische Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

§ 16d AufenthG

1.027 € netto pro Monat

Arbeitsplatzsuche

§ 20 AufenthG

i.d.R. 1.027 € netto pro Monat

Betriebliche Berufsausbildung

§ 16a AufenthG

927 € brutto pro Monat


Ausbildungsplatzsuche und Studienplatzsuche

§ 17 AufenthG

1.027 € netto pro Monat

Studium und studienvorbereitende Sprachkurse

BAföG-Satz

§ 16b AufenthG


11.208 € pro Jahr

934 € netto pro Monat


Sprachkurse, die nicht zur Studienvorbereitung dienen

§ 16f Abs. 2 AufenthG

1.027 € netto pro Monat

Schulbesuch

§ 16f Abs. 1 AufenthG

934 € netto pro Monat
Blaue Karte EU

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50 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung

45.300 € brutto pro Jahr bzw. 3775 € pro Monat



Blaue Karte EU bei

  • Ausübung eines Berufs der Gruppen 132, 133, 134, 21, 221, 222, 225, 226, 23 oder 25 nach der Internationalen Standardklassifikation der Berufe ODER
  • Hochschulabschluss, der innerhalb der letzten 3 Jahre vor Visumbeantragung erworben wurde
45,3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung

41.041,80 € brutto pro Jahr bzw. 3.420,15 € pro Monat








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