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Lebensunterhalt in Deutschland

Einkaufen im Supermarkt, © dpa Themendienst
Wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen, studieren oder zum Beispiel einen Arbeitsplatz suchen, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Beträge, die als gesicherter Lebensunterhalt gelten.
Mindestlohn | 12,00 € pro Stunde, also 2.080,00 € monatlich bei 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche |
55% der Beitragsbemessungsgrenze | 4.015 € pro Monat 48.180 € pro Jahr |
60% der Beitragsbemessungsgrenze (IT-Fachkraft) | 4.380 € brutto pro Monat 52.560 € brutto pro Jahr |
Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen § 16d AufenthG | 1060 € brutto pro Monat 882 € netto pro Monat |
Arbeitsplatzsuche § 20 AufenthG | i.d.R. 1027 € netto pro Monat |
Berufsbildung und berufliche Weiterbildung § 16a AufenthG | 927 € brutto pro Monat |
Ausbildungsplatzsuche und Studienplatzsuche § 17 AufenthG | 1027 € netto pro Monat |
Studium und studienvorbereitende Sprachkurse BAföG-Satz § 16b AufenthG | 11.208 € pro Jahr 934 € netto pro Monat |
Sprachkurse, die nicht zur Studienvorbereitung dienen § 16f Abs. 2 AufenthG | 1027 € netto pro Monat |
Schulbesuch § 16f Abs. 1 AufenthG | 934 € netto pro Monat |
Blaue Karte EU | 58.400 € pro Jahr 45.552 € für Mangelberufe (MINT) |