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Arbeitsaufnahme nach der Westbalkanregelung

Architekt und Polier mit Plan auf der Baustelle

Arbeiten in Deutschland, © colourbox.de

25.03.2024 - Artikel

Aufnahme einer Beschäftigung unabhängig von einer anerkannten Qualifikation

Was ist die „Westbalkanregelung“?

Am 1. Januar 2021 ist in Deutschland eine Nachfolgeregelung zu sog. Westbalkanregelung„ (§ 26 Abs. 2 der Beschäftigungsverordnung) in Kraft getreten. Damit hat die Bundesregierung erneut für Staatsangehörige der sechs Westbalkanstaaten einen privilegierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt geschaffen. Dies gilt weiterhin für jede Art von Beschäftigung - unabhängig von einer anerkannten Qualifikation.

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie ein verbindliches Arbeitsplatzangebot eines Arbeitgebers in Deutschland und ein nationales Visum. Für die freie Stelle darf kein bevorrechtigter Bewerber zur Verfügung stehen. Bevorrechtigte Bewerber sind zum Beispiel arbeitssuchende Deutsche oder EU-Bürger. Der Verdienst und die Beschäftigungsbedingungen dürfen darüber hinaus nicht schlechter sein als bei einem vergleichbaren Arbeitgeber in Deutschland.

Sollten Sie eine geeignete Beschäftigung gefunden haben, bitten Sie den Arbeitgeber um ein verbindliches Angebot in Form der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis.

Terminvereinbarung für den Visumsantrag

Bitte beachten Sie, dass die Terminvergabe für Visa nach § 26 Abs. 2 BeschV (“Westbalkan-Regelung„) geändert wurde: Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Antragsterminen, welche die zur Verfügung stehenden Termine bei weitem übersteigt, kommt jeweils monatlich ein Losverfahren zum Einsatz. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bitte registrieren Sie sich nur dann für einen Termin, wenn Sie sicher sind, alle notwendigen Unterlagen für den Visumsantrag in kurzer Zeit beschaffen zu können. Ein einmal zugeteilter Termin kann nicht verschoben werden, auch nicht auf einen späteren Monat. Wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können oder zum Antragszeitpunkt (noch) nicht alle erforderlichen Antragsunterlagen vorlegen können, müssen Sie sich neu auf der Terminliste registrieren.

Eine Terminregistrierung ist nicht möglich?

Wenn Ihnen die Terminkategorie “Arbeitsaufnahme gemäß § 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung (Westbalkanregelung)„ im Terminsystem nicht angezeigt wird, ist die Liste der Terminregistrierungen für den nächsten Monat bereits geschlossen. Sie können sich dann Anfang des nächsten Monats erneut für einen Termin registrieren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Botschaft Anfragen nach Terminen für die Westbalkanregelung (§ 26 Abs. BeschV) per E-Mail aus Kapazitätsgründen NICHT beantworten kann.

Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen

Bitte füllen Sie den Visumsantrag am Computer aus, drucken diesen aus und bringen den Ausdruck zu Ihrem Termin beim offiziellen Dienstleister VisaMetric mit.

Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache bei VisaMetric folgende Unterlagen von Ihnen:

Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt, im Original und mit einer Kopie ( keine Farbkopien ) vorgelegt werden und die Unterlagen dürfen nicht getackert sein!

  • 2 biometriefähige Passfotos (nicht älter als sechs Monate)
  • Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar
  • Reisepass (mindestens noch neun Monate gültig)
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis , (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben, ein Arbeitsvertrag alleine ist nicht ausreichend. Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen
  • Reisekrankenversicherung (INCOMING):
    • gültig für bis zu 6 Monate innerhalb eines Jahres
    • gültig ab Datum der Antragstellung
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren

  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG zum Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
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  • für Antragsteller ab 45 Jahren: Nachweis über ausreichende Altersversorgung

    • Der Nachweis ist zu erbringen durch:

      • Gehaltsnachweis (in Höhe von 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, siehe Gehaltsgrenzen) oder

      • angemessene Altersvorsorge

        • Nachweis über bereits erworbene Ansprüche aus privaten Renten- bzw. Lebensversicherungen oder

        • Immobiliennachweise durch Katasterauszug und den letzten Steuerbescheid für die Immobilie oder

        • sonstiges Vermögen

Wenn Sie als Pflegehilfskraft arbeiten möchten, dann stellen Sie bitte Ihre Unterlagen gemäß unserer Anforderungen für Pflegekräfte.

Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.



Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags

Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis Monaten gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen in den ersten 3 Monaten nach Antragstellung ab.

Rücksendung der Unterlagen

Nach Abschluss der Bearbeitung gibt die Botschaft Ihren Pass im verschlossenen Umschlag an VisaMetric zurück und VisaMetric organisiert dann an die Übersendung/Rückgabe an Sie. Mitarbeiter von VisaMetric können nicht einsehen, ob Ihr Antrag positiv oder negativ entschieden wurde.

Bei Rückfragen zur Rücksendung des Passes/der eingereichten Originalunterlagen wenden Sie sich bitte direkt an VisaMetric.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de

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