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Arbeitsaufnahme nach der Westbalkanregelung

Architekt und Polier mit Plan auf der Baustelle

Arbeiten in Deutschland, © colourbox.de

23.10.2024 - Artikel

Aufnahme einer Beschäftigung unabhängig von einer anerkannten Qualifikation

Was ist die „Westbalkanregelung“?

Am 1. Januar 2021 ist in Deutschland eine Nachfolgeregelung zu sog. Westbalkanregelung„ (§ 26 Abs. 2 der Beschäftigungsverordnung) in Kraft getreten. Damit hat die Bundesregierung erneut für Staatsangehörige der sechs Westbalkanstaaten einen privilegierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt geschaffen. Dies gilt weiterhin für jede Art von Beschäftigung - unabhängig von einer anerkannten Qualifikation.

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie ein verbindliches Arbeitsplatzangebot eines Arbeitgebers in Deutschland und ein nationales Visum. Für die freie Stelle darf kein bevorrechtigter Bewerber zur Verfügung stehen. Bevorrechtigte Bewerber sind zum Beispiel arbeitssuchende Deutsche oder EU-Bürger. Der Verdienst und die Beschäftigungsbedingungen dürfen darüber hinaus nicht schlechter sein als bei einem vergleichbaren Arbeitgeber in Deutschland.

Sollten Sie eine geeignete Beschäftigung gefunden haben, bitten Sie den Arbeitgeber um ein verbindliches Angebot in Form der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis.

Terminvereinbarung für den Visumsantrag

Ab dem 1. Juni 2024 können Sie ihr Visumverfahren durch Einholung der Vorabzustimmung wesentlich beschleunigen: Hierzu beantragt Ihr künftiger Arbeitgeber die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, bevor Sie einen Termin zur Visumbeantragung vereinbaren. Sobald Ihr künftiger Arbeitgeber die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat, können Sie einen Termin vereinbaren und das Visum unter Vorlage der Vorabzustimmung beantragen. Damit entfällt das Losverfahren und Sie erhalten innerhalb weniger Wochen einen Termin.

Persönliche Antragstellung: Erforderliche Unterlagen

Bitte füllen Sie den Visumsantrag am Computer aus, drucken diesen aus und bringen den Ausdruck zu Ihrem Termin beim offiziellen Dienstleister VisaMetric mit.

Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache bei VisaMetric folgende Unterlagen von Ihnen:

Bitte beachten Sie: Alle nicht deutschsprachigen Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt sein. Die Unterlagen dürfen nicht getackert sein. Sofern bei den einzelnen Unterlagen nicht anders vermerkt sind Kopien ausreichend.

  • 2 biometriefähige Passfotos (nicht älter als sechs Monate) Original erforderlich
  • Visumsgebühr in Höhe von 75 EUR in bar, bitte bringen Sie die Visumsgebühr passend, d.h. den genauen Betrag, mit zum Termin (keine Annahme von Münzen unter 50 Cent)
  • Reisepass (mindestens noch neun Monate gültig) Original (+ eine Kopie) erforderlich
  • Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ( Kopie ausreichend)
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis , (nicht älter als 6 Monate): vom Arbeitgeber komplett (jeden Punkt) ausgefüllt und unterschrieben, ein Arbeitsvertrag alleine ist nicht ausreichend. Dem Arbeitgeber wird empfohlen, vor Vertragsabschluss das orts- und branchenübliche Lohnniveau bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland zu erfragen
  • Reisekrankenversicherung (INCOMING): “Original für die Botschaft„ erforderlich
    • gültig für bis zu 6 Monate innerhalb eines Jahres
    • gültig ab Datum der Antragstellung
  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung zur Vollständigkeit der Unterlagen und Falschangaben im Visumverfahren

  • Ausgedruckte und unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG zum Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
  • Für Antragsteller, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit Fahrzeuge führen sollen, z.B. für eine Beschäftigung als Auslieferungs-, Kurier-, Bagger- oder Kranfahrer: Kopie der entsprechenden Fahrerlaubnis sowie unterschriebene Bestätigung des Arbeitgebers, welche Arten von Fahrzeugen gefahren werden sollen (inkl. Tonnenanzahl) und wo diese gefahren werden (Firmengelände oder regulärer Straßenverkehr)
  • für Antragsteller, die eine Beschäftigung im Gesundheits- oder Pflegebereich (z.B. als Pflegehilfskraft, Pflegehelfer, Altenpfleger o.ä.) ausüben sollen, ist ein Sprachzertifikat mindestens auf dem Level B1 notwendig; bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zu den von uns anerkannten Sprachzertifikaten/Sprachschulen im Beitrag Nationale Visa
  • für Antragsteller ab 45 Jahren: Nachweis über ausreichende Altersversorgung

    • Der Nachweis ist zu erbringen durch:

      • Gehaltsnachweis (in Höhe von 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, siehe Gehaltsgrenzen) oder

      • Angemessene Altersvorsorge

        • Nachweis über bereits erworbene Ansprüche aus privaten oder staatlichen Renten- bzw. Lebensversicherungen (Hinweis: Nachweise über im Kosovo erworbene Rentenanwartschaften (Trusti) können nicht berücksichtigt werden. Sollten Sie in einem anderem Staat bereits gearbeitet haben, können Sie auch Nachweis über dort erworbene Rentenansprüche einreichen. Dafür wird eine aktuelle Bestätigung der jeweiligen Rentenanstalt benötigt, welche die erworbenen Rentenansprüche eindeutig beziffert.) oder
        • Immobilienbesitz, nachgewiesen durch einen auf Ihren Namen ausgestellten Katasterauszug und ein aktuelles “Certificate of appraised value/ Certifikata e vlerës së vlerësuar„, oder
        • sonstiges Vermögen (Nachweis im Original + eine Kopie und ggfls. Übersetzung erforderlich)

Bitte beachten Sie: Über die aufgeführten Dokumente hinaus können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erbeten werden. Zum diesem Zweck bittet die Botschaft um Angabe einer privaten Email Adresse unter der Sie während des gesamten Antragsverfahrens erreichbar sind.



Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags

Die Bearbeitungszeiten sind sehr unterschiedlich, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Botschaft keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldungen aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Botschaft erfolgen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis Monaten gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen in den ersten 3 Monaten nach Antragstellung ab.

Rücksendung der Unterlagen

Nach Abschluss der Bearbeitung gibt die Botschaft Ihren Pass im verschlossenen Umschlag an VisaMetric zurück und VisaMetric organisiert dann an die Übersendung/Rückgabe an Sie. Mitarbeiter von VisaMetric können nicht einsehen, ob Ihr Antrag positiv oder negativ entschieden wurde.

Bei Rückfragen zur Rücksendung des Passes/der eingereichten Originalunterlagen wenden Sie sich bitte direkt an VisaMetric.

Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihres Passes sofort, ob alle Personen- und Reisedaten im Visum korrekt sind. Korrekturen sind in der Regel nur sofort möglich. Bei späteren Korrekturen kann gegebenenfalls eine erneute Gebühr anfallen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft in einem solchen Fall umgehend per Mail über visa@pris.diplo.de

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