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Hinweis für Rechtsanwälte

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Artikel

Hier finden Sie einen Hinweis für Rechtsanwälte.

Derzeit erreichen uns viele Sachstandsanfragen zu laufenden Visaanträgen oder Remonstrationen.

Wir arbeiten (Sachstands-)Anfragen in der Reihenfolge ihres Eingangs ab. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die reguläre Antragsbearbeitung diesen gegenüber Vorrang hat.

Sachstandsanfragen, die sich auf einen Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums beziehen, können daher regulär in den ersten drei Monaten nach Antragstellung nicht beantwortet werden. Bitte sehen Sie auch davon ab, eine Eingangsbestätigung für Ihre Schreiben anzufordern. Wenn Sie den Eingang Ihrer Schreiben sicherstellen wollen, schicken Sie uns bitte ein Fax an unsere Faxnummer im Auswärtigen Amt, 030-1817-6-7195. In Kombination mit Ihrem qualifizierten Sendebericht können Sie einen Zugang bei uns voraussetzen.

Gleiches gilt für Remonstrationen.

Bitte unterstützen Sie uns in unserer Arbeit, die Bearbeitungszeiten im Rahmen unserer Möglichkeiten zu reduzieren und die vorhandenen Bearbeitungskapazitäten effizient einzusetzen und sehen Sie von Sachstandsfragen ab. Dadurch können wir uns auf die zügige Bearbeitung offener Visaanträge konzentrieren.

Wir arbeiten transparent nach den weltweit gültigen Regelungen, die das Auswärtige Amt in seinem Visumhandbuch festgelegt hat. Dieses Visumhandbuch können Sie auf www.auswaertiges-amt.de herunterladen. Manche Frage lässt sich damit schon im Vorfeld beantworten.

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