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Beglaubigung von Fotokopien

Foto de um carimbo

Foto de um carimbo, © colourbox

19.09.2023 - Artikel

Fotokopien von Originalunterlagen wie Zeugnissen, Identitätsdokumenten oder Personenstandsurkunden können zur Verwendung in Deutschland/bei einer deutschen Behörde beglaubigt werden.


Von welchen Dokumenten können Kopien beglaubigt werden?

  • Zeugnisse
  • Identitätsdokumente (z.B. IDs, Reisepässe, Personalausweise)
  • Nur im Ausnahmefall: Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Zivilregisterauszüge, Bescheinigungen über den Familienstand
    (Hinweis: In der Regel ist eine Kopiebeglaubigung bei Personenstandsurkunden für die Verwendung in Deutschland nicht ausreichend. Bitte wenden Sie sich an die Behörde in Deutschland, die von Ihnen die Beglaubigung benötigt, und fragen Sie dort selbständig an, ob eine einfache Kopiebeglaubigung tatsächlich ausreicht oder stattdessen eine Legalisation oder Urkundenüberprüfung benötigt wird.)

Von welchen Dokumenten können Kopien nicht beglaubigt werden?

  • in Plastik eingeschweißte/laminierte Originaldokumente
  • Originale, die nicht mehr (gut) lesbar sind
  • Übersetzungen von Originaldokumenten
  • bereits von einem kosovarischen Notar (vor-)beglaubigte Kopien
  • Sprachzertifikate von ECL mit Ausstellungsdatum bis 31.05.2023
  • Sprachzertifikate von ECL-derzeit können alle ECL-Zertifikate (weltweit) über folgende Homepage verifiziert werden: https://exam.eclexam.eu/validate/

Wie kann ich Kopien von Dokumenten beglaubigen lassen?

Für die Beglaubigung ist eine persönlich Vorsprache bei der Botschaft erforderlich (durch den Inhaber der Urkunde/Dokumente oder eine dritte, formlos bevollmächtigte Person). Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unser Online-Terminsystem im Bereich „Legalisation kosovarischer Personenstandsurkunden/Beglaubigung von Fotokopien“.

Beim Termin können Urkunden und Dokumente zur Kopiebeglaubigung abgegeben und die Gebühr in bar bezahlt werden. Nach der Anfertigung der Fotokopien und Beglaubigung durch die Botschaft werden die Urkunden an Sie zurückgeschickt (s.u.).

Welche Gebühr fällt für die Kopiebeglaubigung an?

Die Festgebühr je Beglaubigungsvermerk (d.h. pro zu beglaubigendem Dokument und unabhängig von der Seitenzahl) beträgt 24,59 €. Der gerundete, bei der Botschaft in bar zu zahlende Betrag beträgt 25,00 €. Die Gebühr beinhalt die Anfertigung der Fotokopie(n).

Kopiebeglaubigungen zum Zwecke einer Bewerbung für ein Studium in Deutschland (nicht Berufs- oder Studienanerkennung!) sind gebührenfrei.

Zu Ihrem Termin in der Botschaft bringen Sie bitte mit:

  • Original (oder in Deutschland beglaubigte Abschrift/Ausfertigung) des Dokuments, von dem eine Kopie beglaubigt werden soll,
  • Gebühr i.H. von 25,00 EUR pro Beglaubigung in bar (in Euro),
  • ggf. Vollmacht und Passkopie des Urkundeninhabers.

Die Botschaft fertigt selbst Kopien der zu beglaubigenden Dokumente an. Sie müssen keine Kopien mitbringen.

Wie erhalte ich meine Dokumente zurück?

Die Botschaft arbeitet für die Rücksendung Ihrer Originaldokumente und der beglaubigten Kopien mit dem Kurierdienstleister DHL zusammen, der seine Dienstleistungen in den Warteräumen der Botschaft anbietet.

Bitte kaufen Sie am Tag der Vorsprache dort einen vorbezahlten und voradressierten Umschlag und reichen diesen mit Ihren zu beglaubigenden Dokumenten am Schalter der Rechts- und Konsularabteilung ein.

Sobald die Botschaft Ihre Beglaubigung abschließend bearbeitet hat (Bearbeitungsdauer ca. eine Woche), übergibt die Botschaft den Umschlag mit Ihren Dokumenten an DHL zur Auslieferung. Über den Nachverfolgungscode, den Sie von DHL beim Kauf des Umschlags erhalten haben, können Sie jederzeit prüfen, ob die Botschaft den Umschlag bereits an DHL übergeben hat.

Weitere Informationen:

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